Es war jetzt augenscheinlich, daß jede Hoffnung auf ein Bündnis zwischen der anglikanischen und römischen Kirche zu dem Zwecke, die Ämter und Einnahmen unter sich zu theilen und die puritanischen Secten zu unterdrücken, aufgegeben werden mußte. Es blieb weiter nichts übrig, als der Versuch, eine Koalition zwischen der römischen Kirche und den puritanischen Secten gegen die anglikanische Kirche zu Stande zu bringen.
[31.] Barillon, 14.(24.) März 1687; Lord Russell an Dr. Fitzwilliam, 1. April; Burnet I. 671, 672. In Clarke’s Life of James the Second, II. 204 ist die Unterredung etwas anders erzählt. Diese Stelle aber ist kein Theil der eigenen Memoiren des Königs.
Die Indulgenzerklärung. [Am] 18. März kündigte der König dem Geheimen Rathe an, daß er beschlossen habe, das Parlament bis Ende November zu prorogiren und allen seinen Unterthanen aus eigner Machtvollkommenheit völlige Gewissensfreiheit zu gewähren.[32] Am 4. April erschien die denkwürdige Indulgenzerklärung.
In dieser Erklärung sagte der König, es sei sein innigster Wunsch, seine Unterthanen als Mitglieder derjenigen Kirche zu sehen, der er selbst angehöre. Da dies aber nicht sein könne, erkläre er, daß es seine Absicht sei, sie in der freien Ausübung ihrer Religion zu schützen. Er wiederholte alle die schönen Redensarten, welche acht Jahre früher, als er selbst ein Unterdrückter war, so oft aus seinem Munde kamen, die er aber nicht mehr gebrauchte, seitdem ein Wechsel des Glücks ihm die Macht verliehen hatte, selbst ein Unterdrücker zu werden. Er sei schon längst überzeugt, sagte er, daß man dem Gewissen keinen Zwang anthun dürfe, daß Verfolgungen der Zunahme der Bevölkerung und dem Handel nachtheilig seien und nie zu dem Zwecke führten, den die Verfolger erreichen wollten. Er wiederholte das schon oft gegebene und eben so oft gebrochene Versprechen, daß er die Staatskirche im Genusse ihrer gesetzlichen Rechte schützen wolle. Hierauf erklärte er, ebenfalls aus eigner Machtvollkommenheit, eine lange Reihe von Gesetzen für null und nichtig, hob alle Strafbestimmungen gegen alle Klassen von Nonconformisten auf, ermächtigte die römischen Katholiken wie auch die protestantischen Dissenters, ihren Gottesdienst öffentlich zu halten, verbot seinen Unterthanen bei Strafe seines allerhöchsten Mißfallens, irgend eine religiöse Versammlung zu stören, und schaffte auch alle diejenigen Gesetze ab, welche die Befähigung zu bürgerlichen und militairischen Ämtern von einem Religionseide abhängig machten.[33]
Daß die Indulgenzerklärung verfassungswidrig war, darüber sind beide große Parteien Englands zu allen Zeiten einig gewesen. Jeder, der in politischen Fragen ein Urtheil hat, muß einsehen, daß ein Fürst, der eine solche Erklärung erlassen darf, nichts Geringeres ist als ein absoluter Monarch. Auch kann man zur Vertheidigung dieser Handlung Jakob’s nicht die Gründe geltend machen, mit denen viele willkürliche Maßregeln der Stuarts vertheidigt oder entschuldigt worden sind. Man kann nicht sagen, daß er den Umfang seiner Prärogative verkannt habe, weil sie nicht genau bestimmt gewesen sei, denn er überschritt die Grenze angesichts einer ganz kürzlich erst festgestellten Grenzmarke. Funfzehn Jahre früher hatte sein Bruder auf Anrathen der Cabale auch eine Indulgenzerklärung erlassen, welche im Vergleich zu der Erklärung Jakob’s gemäßigt und vorsichtig genannt werden konnte. Die Erklärung Karl’s dispensirte nur von Strafgesetzen, die Erklärung Jakob’s dispensirte auch von allen Religionseiden. Die Erklärung Karl’s gestattete den Katholiken, nur in Privatwohnungen ihren Gottesdienst zu halten, nach der Erklärung Jakob’s konnten sie Tempel bauen und ausschmücken und sogar mit Kreuzen, Bildern und Rauchfässern in Prozession durch Fleet Street ziehen. Dennoch war die Erklärung Karl’s in alter Form für gesetzwidrig erklärt worden. Die Gemeinen hatten sich dahin ausgesprochen, daß der König nicht befugt sei, in kirchlichen Angelegenheiten von Gesetzen zu dispensiren. Karl hatte hierauf das mißliebige Schriftstück vor seinen Augen vernichten lassen, hatte mit eigner Hand das Siegel davon abgerissen und sowohl durch eine von ihm eigenhändig unterschriebene Botschaft als auch mündlich vom Throne herab in vollem Parlament beiden Häusern fest versprochen, daß der Schritt, der so großen Anstoß gegeben, als nie geschehen betrachtet werden solle. Die beiden Häuser hatten dann ohne eine einzige opponirende Stimme eine gemeinschaftliche Dankadresse für diese Erfüllung ihrer Wünsche an ihn gerichtet. Nie war eine Verfassungsfrage mit reiflicherer Erwägung, mit unzweideutigerer Klarheit und mit vollkommnerer Einhelligkeit entschieden worden.
Jakob’s Vertheidiger haben zu seiner Entschuldigung häufig das Erkenntniß anführt, welches der Gerichtshof der Kings Bench in der abgekarteten Klage gegen Sir Eduard Hales abgab; aber dieser Entschuldigungsgrund hat gar kein Gewicht. Jakob hatte diesen Ausspruch notorisch durch Bitten, durch Drohungen, durch Entlassung gewissenhafter Beamten und durch Besetzung der Richterbank mit anderen höfischer gesinnten Richtern erlangt. Und obgleich dieses Erkenntniß von der Advokatur wie von der Nation allgemein für verfassungswidrig erklärt wurde, erstreckte es sich doch nur so weit, daß der König aus besonderen Staatsgründen einzelnen Individuen Dispensationen von ausschließenden Gesetzen bewilligen dürfe. Daß er durch ein Alles über den Haufen werfendes Edict alle seine Unterthanen ermächtigen konnte, ganze Bände von Gesetzen nicht mehr zu befolgen, dies hatte kein Gerichtshof angesichts der feierlichen Entscheidung des Parlaments von 1673 zu behaupten gewagt.
[32.] London Gazette, March 21, 1686/7.
[33.] London Gazette, April 7. 1087.
Stimmung der protestantischen Dissenters. [Die] Stellung der Parteien war jedoch von der Art, daß Jakob’s Indulgenzerklärung, obgleich der kühnste von allen Angriffen der Stuarts auf die öffentliche Freiheit, wohl geeignet war, gerade demjenigen Theile der Gesellschaft zu gefallen, der allen anderen Angriffen der Stuarts auf die öffentliche Freiheit den beharrlichsten Widerstand entgegengesetzt hatte. Es stand kaum zu erwarten, daß der durch ein hartes und streng gehandhabtes Gesetzbuch von seinen Landsleuten getrennte protestantische Nonconformist geneigt sein werde, die Gültigkeit eines Erlasses zu bestreiten, der ihn von unerträglichen Bedrückungen erlöste. Ein kalter und philosophischer Beobachter würde ohne Zweifel erklärt haben, daß alles Übel, das aus allen intoleranten Gesetzen, welche je von Parlamenten erlassen wurden, hervorgehen könne, nicht zu vergleichen sei mit dem Unheil, welches durch eine Übertragung der gesetzgebenden Gewalt vom Parlament auf den Souverain entstehen würde. Aber eine so ruhige und philosophische Überlegung kann man nicht von Leuten erwarten, die unter einem vorhandenen Drucke seufzen und denen die lockende Aussicht auf sofortige Erleichterung dargeboten wird. Ein puritanischer Theolog konnte allerdings nicht leugnen, daß die jetzt von der Krone beanspruchte Dispensationsgewalt mit den Grundprinzipien der Verfassung unvereinbar war. Aber es war vielleicht zu entschuldigen, wenn er fragte, was die Verfassung eigentlich für ihn sei. Die Gleichförmigkeitsacte hatte ihn trotz königlicher Versprechungen von einer Pfründe vertrieben, die sein rechtmäßiges Eigenthum war, und hatte ihn in Armuth und Abhängigkeit zurückgeworfen. Die Fünfmeilenacte hatte ihn von seiner Heimath, von seinen Verwandten, von seinen Freunden, von fast jedem öffentlichen Zufluchtsorte verbannt. Kraft der Conventikelacte war er seines Vermögens beraubt und aus einem schmutzigen Kerker in den andren mitten unter Straßenräuber und Diebe geworfen worden. Außerhalb des Gefängnisses wurde er beständig von den Gerichtsdienern verfolgt; er hatte Angeber durch Geldgeschenke zum Schweigen bringen, hatte sich in schimpflicher Verkleidung durch Fenster und Fallthüren heimlich zu seiner Gemeinde schleichen müssen, und während er das geweihte Wasser auf den Täufling sprengte oder das Brod des heiligen Abendmahls austheilte, hatte er in beständiger Angst auf das Zeichen horchen müssen, welches ihm sagte, daß die Sbirren der Justiz sich näherten. War es nicht bitterer Hohn, einen so ausgeplünderten und bedrückten Mann aufzufordern, daß er für das Eigenthum und die Freiheit seiner Plünderer und Bedrücker zum Märtyrer werden solle? Mochte die Indulgenzerklärung seinen glücklichen Nachbarn noch so despotisch erscheinen, ihm brachte sie Erlösung. Er wurde aufgefordert, nicht zwischen der Freiheit und der Knechtschaft, sondern zwischen zwei Jochen zu wählen, und es wäre nicht unnatürlich gewesen, wenn er das Joch des Königs für erträglicher gehalten hätte als das der Kirche.
Stimmung der anglikanischen Kirche. [Während] solche Gedanken die Gemüther vieler Dissenters beschäftigten, war die anglikanische Partei in Angst und Bestürzung. Diese neue Wendung der Dinge war in der That beunruhigend. Das Haus Stuart im Bunde mit republikanischen und königsmörderischen Secten gegen die alten Kavaliere Englands; der Papismus im Bunde mit dem Puritanismus gegen ein kirchliches System, an welchem die Puritaner nichts weiter auszusetzen hatten, als daß es zuviel Papistisches beibehalten: das waren Zeichen und Wunder, welche alle Berechnungen der Staatsmänner über den Haufen warfen. Die Kirche sollte also mit einem Male von allen Seiten angegriffen werden, und zwar unter der Leitung Dessen, der ihrer Verfassung nach ihr Oberhaupt war. Es war kein Wunder, wenn sie von Erstaunen und Entsetzen ergriffen wurde. Und zu dem Erstaunen und dem Entsetzen gesellten sich noch andere bittere Gefühle: Groll gegen den meineidigen Fürsten, dem sie nur zu treu gedient, und Reue über die Grausamkeiten, die sie in Gemeinschaft mit ihm verübt hatte und für die er sie jetzt, wie es schien, bestrafen wollte. Ihre Strafe war gerecht, sie erntete was sie gesäet hatte. Als nach der Restauration ihre Macht den Höhepunkt erreicht, hatte sie nur Rache geschnaubt. Sie hatte die Stuarts aufgefordert, gedrängt, fast gezwungen, die kürzlich geleisteten Dienste der Presbyterianer mit schnödem Undanke zu vergelten. Hätte sie sich in jener Zeit ihrer höchsten Blüthe, wie es ihr geziemte, ihrer Feinde angenommen, so würde sie jetzt, in der Zeit der Noth, Freunde in ihnen gefunden haben. Vielleicht war es noch nicht zu spät, vielleicht konnte sie noch die Taktik ihres Bedrückers gegen ihn selbst kehren. Es gab unter den Anglikanern eine gemäßigte Partei, welche den protestantischen Dissenters immer freundlich gesinnt gewesen war. Allerdings war diese Partei nicht zahlreich, aber die Talente, Kenntnisse und Tugenden ihrer Mitglieder machten sie achtunggebietend. Sie war von den höchsten Würdenträgern der Kirche nicht mit günstigem Auge betrachtet und von den Frömmlern aus der Schule Laud’s schonungslos verunglimpft worden; aber von dem Tage, an welchem die Indulgenzerklärung erschien, bis zu dem Tage, wo Jakob’s Macht aufhörte Schrecken einzuflößen, schien die ganze Kirche von dem Geiste der verleumdeten Latitudinarier beseelt zu sein und von ihren Rathschlägen geleitet zu werden.