Sein officieller Empfang. — Der Herzog von Somerset. [Bald] darauf fand eine noch prächtigere Schaustellung zu Ehren des Heiligen Stuhles statt. Es wurde beschlossen, daß der Nuntius sich in feierlicher Prozession an den Hof begeben sollte. Bei dieser Gelegenheit zeigten mehrere Personen, auf deren Gehorsam der König gerechnet hatte, zum ersten Male eine Neigung zur Widersetzlichkeit. Der Hervorragendste unter ihnen war der zweite Peer des Königreichs, Karl Seymour, gewöhnlich der stolze Herzog von Somerset genannt. Er war in der That ein Mann, bei dem Geburts- und Rangstolz fast zu einer krankhaften Manie geworden war. Sein ererbtes Vermögen war der hohen Stelle, die er unter dem englischen Adel einnahm, nicht angemessen; aber durch seine Vermählung mit der Tochter und Erbin des letzten Percy, der die alte Krone von Northumberland trug, war er in den Besitz des größten Vermögens in England gelangt. Somerset war erst fünfundzwanzig Jahre alt und im Publikum noch wenig bekannt. Er war Kammerherr des Königs und Oberst eines der Regimenter, welche zur Zeit des Aufstandes im Westen neu errichtet worden waren. Er hatte kein Bedenken dagegen erhoben, bei feierlichen Gelegenheiten das Staatsschwert in die königliche Kapelle zu tragen; diesmal aber weigerte er sich entschieden, an dem Festzuge zu Ehren des Nuntius Theil zu nehmen. Einige Mitglieder seiner Familie baten ihn dringend, sich das königliche Mißfallen nicht zuzuziehen; aber ihr Bitten war fruchtlos. Der König setzte ihn nun selbst zur Rede. „Ich hätte geglaubt, Mylord,“ sagte er, „daß ich Ihnen eine große Ehre erzeigte, indem ich Sie dazu ausersah, den Gesandten des ersten aller gekrönten Häupter zu begleiten.“ — „Sire,“ entgegnete der Herzog, „ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, daß ich Eurer Majestät nicht gehorchen kann, ohne das Gesetz zu verletzen.“ — „Ich will Sie lehren, mich ebenso zu achten wie das Gesetz,“ erwiederte der König in hochfahrendem Tone. „Wissen Sie noch nicht, daß ich über dem Gesetz stehe?“ — „Eure Majestät mögen über dem Gesetz stehen, ich aber nicht, und wenn ich dem Gesetz gehorche, fürchte ich nichts.“ Der König entfernte sich höchlich erzürnt und Somerset wurde augenblicklich seiner Stellen im Hofstaate und in der Armee entsetzt.[2]

In einem Punkte zeigte jedoch der König einige Klugheit. Er wagte es nicht, den päpstlichen Gesandten in feierlichem Aufzuge der ganzen Bevölkerung der Hauptstadt vorzuführen. Die Ceremonie fand am 3. Juli 1687 in Windsor statt. Eine große Menschenmenge strömte nach dem Städtchen. Der Schaulustigen waren so viele, daß sie weder Speise und Trank noch ein Unterkommen fanden und eine Menge vornehmer Leute den ganzen Tag in ihrem Wagen zubringen mußten, um das Schauspiel mit anzusehen. Spät am Nachmittag endlich erschienen die Leute des Hofmarschalls zu Pferde. Hierauf folgte ein langer Zug von Läufern und dann in einem königlichen Staatswagen Adda im Purpurmantel und mit einem Brillantenkreuze auf der Brust. Hinter ihm fuhren die Equipagen der vornehmsten Hofkavaliere und der Staatsminister. Mit großem Mißfallen bemerkte das Volk in dem Zuge die Wappen und Livreen Crewe’s, Bischofs von Durham, und Cartwright’s, Bischofs von Chester.[3]

[2.] Memoirs of the Duke of Somerset; Citters, 5.(15.) Juli 1687; Eachard’s History of the Revolution; Clarke’s Life of James the Second, II. 116, 117, 118; Lord Lonsdale’s Memoirs.

[3.] London Gazette, July 7. 1687; Citters, 7.(17.) Juli; Bericht über die Ceremonie in den Somers’schen Schriften.

Auflösung des Parlaments. [Am] folgenden Tage erschien in der Gazette eine Proklamation, welche das Parlament auflöste, das von allen durch die Stuarts einberufenen Parlamenten das fügsamste gewesen war.[4]

Mittlerweile hatten sich neue Schwierigkeiten in Westminsterhall gezeigt. Erst vor wenigen Monaten waren mehrere Richter entlassen und andere an deren Stelle gesetzt worden, um in dem Prozesse gegen Sir Eduard Hales ein Erkenntniß zu Gunsten der Krone zu erlangen, und schon waren neue Änderungen nöthig.

[4.] London Gazette, July, 4. 1687.

Gesetzwidrige Bestrafung militairischer Vergehen. [Der] König hatte kaum die Armee gebildet, auf die er zur Ausführung seiner Pläne namentlich rechnete, so erkannte er auch schon, daß er sie selbst nicht regieren konnte. Wenn ein Krieg im Lande wüthete, so konnte ein Meuterer oder Deserteur vor ein Kriegsgericht gestellt und das Urtel durch den Generalprofoß vollzogen werden. Aber man war jetzt im tiefsten Frieden. Das englische Landrecht, das aus einem Zeitalter herrührte, wo erforderlichenfalls Jedermann, Niemand aber beständig die Waffen trug, machte in Friedenszeiten keinen Unterschied zwischen einem Soldaten und jedem andren Unterthan, und es gab kein Gesetz ähnlich dem, durch welches heutzutage dem Souverain alljährlich die zum Oberbefehl über die reguläre Truppenmacht nöthige Autorität verliehen wird. Zwar erklärten einige alte Verordnungen die Desertion in gewissen angeführten Fällen für Felonie; aber diese Verordnungen galten nur für die Soldaten, welche dem Könige im wirklichen Kriege dienten und konnten nicht ohne die arglistigste Willkür so weit ausgedehnt werden, daß sie auch auf einen Mann Anwendung fanden, der in einer Zeit der vollständigsten inneren und äußeren Ruhe des Lagers von Hounslow überdrüssig wurde und daher in sein heimathliches Dorf zurückkehrte. Die Regierung hatte offenbar über einen solchen Mann keine andre Macht, als die, welche ein Bäcker- oder Schneidermeister über seine Gesellen hat. Er und seine Offiziere standen vor dem Gesetz auf gleicher Stufe. Fluchte er gegen sie, so konnte er wegen Schwörens mit einer Geldstrafe belegt werden; schlug er sie, so konnte er wegen thätlicher Mißhandlung verklagt werden. Das stehende Heer stand factisch unter einer milderen Disciplin als die Miliz, denn die Miliz war durch eine Parlamentsacte errichtet worden, in welcher zugleich bestimmt war, daß Disciplinarvergehen summarisch mit leichten Strafen geahndet werden könnten.

Es scheint nicht, daß die aus diesem Zustande des Gesetzes entspringenden praktischen Nachtheile sich unter der Regierung Karl’s II. sehr fühlbar gemacht hatten, was sich vielleicht dadurch erklären läßt, weil bis zum letzten Jahre seiner Regierung die Streitmacht, die er in England unterhielt, hauptsächlich aus Haustruppen bestand, welche einen so hohen Sold bekamen, daß die Entlassung aus dem Dienste von den Meisten sehr schmerzlich empfunden worden wäre. Eine Anstellung als Gemeiner in der Leibgarde war für den jüngeren Sohn eines Gentleman eine gute Versorgung; selbst die Fußgarden wurden so gut bezahlt als Fabrikarbeiter unter besonders günstigen Verhältnissen, und sie befanden sich daher in einer Lage, um die sie die große Masse der arbeitenden Bevölkerung wohl beneiden konnte. Die Rückkehr der Garnison von Tanger und die Errichtung der neuen Regimenter hatte eine große Veränderung herbeigeführt. Es gab jetzt in England viele Tausend Soldaten, welche nur acht Pence den Tag erhielten. Die Furcht vor der Verabschiedung war nicht mehr hinreichend, um sie der Dienstpflicht treu zu erhalten, und körperliche Strafen durften die Offiziere gesetzlich nicht zuerkennen. Jakob hatte daher nur die Wahl, entweder die Armee ihrer Auflösung entgegengehen zu lassen oder die Richter zu der Erklärung zu bewegen, daß das Gesetz das sei, was es, wie jeder Student wußte, nicht war.