Wehrlos saß er da. Einmal reckte er die gekrallten Hände mit einem Wutausbruch in die Luft: daß man es doch fassen könnte, das unsagbare, unerklärliche Verbrechen!
»Warum kommt man denn nicht, um mich festzusetzen, wenn ich so ein Verbrecher bin!« rief er verzweifelt.
Er wartete auf den Gendarm, als wenn der Erlösung brächte von dem entsetzlichen Bann. Aber der Gendarm stellte sich nicht ein.
Der älteste Bub kam aus der Schule, heulend, mit blutig zerschlagenem Kopf. Eine Rauferei — und weswegen? Die Kinder haben dem Kind das Verbrechen seines Vaters vorgeworfen! Sie wissen eben so wenig, was es ist, aber der Haß ist nicht minder giftig, als bei den Großen.
Simmel stürzte fort auf die Polizei. Hier ist er! Sie sollen ihn doch ins Loch schmeißen! Er wünscht, seinen Fall gerichtlich untersucht zu haben!
Man grinste über den närrischen Kauz. Mit schneidendem Hohn warf man ihm den Bescheid hin: »Für Sie giebt es keinen Paragraphen!«
Kein Paragraph für ihn und sein Verbrechen! Aber die Strafe muß er erdulden — man läßt ihn mit den Seinen einfach verhungern!
Dennoch giebt es eine Gerechtigkeit! Der liebe Gott hält es nicht mit seinen Ächtern! Der will nichts von dem Verbrechen wissen!
Simmel fand schließlich eine Stelle, die ihn für die nächste Zeit aus der bittern Not rettete. Der Chaussee-Aufseher dingte ihn in Taglohn, dem allgemeinen Bann zum Trotz. Oder war es etwa, weil der alte Biedermann von einem Beamten taub war und somit außerhalb des Klatsches stand, daß der Arbeiter Gnade bei ihm fand?
Da draußen auf der einsamen Chaussee erreichte ihn die Ächtung nicht, und er war wenigstens von der Hungerstrafe erlöst. Er fühlte wie das Erwachen von einem schwülen Alp. Auch schien die ganze unselige Geschichte allmählich zu versickern.