3) Bereits im Jahre 1508 erlies der Rath zu Nürnberg ein Verbot des Verkaufs der mit dem Monogramm Dürer’s bezeichneten Nachstiche,[29] solche mußten daher damals schon im Handel verbreitet sein.
4) Waren die Nachstiche Marc Antons schon im Jahre 1506 vollendet, so klären sich die Widersprüche wegen der Reise Dürer’s nach Venedig, um gegen Marc Anton deshalb klagbar zu werden, ganz einfach durch die bekannte Reise desselben in den Jahren 1506 und 1507 auf. —
Vasari sagt in seinem Leben des Marc Antons[30], daß dieser bei den Nachstichen von Dürer’schen Holzschnitten mit dessen Monogramm solche so täuschend nachgeahmt habe, daß, da niemand wußte, die Stiche seien von Marc Anton, sie für Arbeiten Albrecht Dürer’s gehalten und als solche feil geboten und gekauft wären. Da man dieses dem Dürer geschrieben und ihm ein Exemplar dieser Nachstiche gesandt habe, so wäre derselbe so erzürnt worden, daß er sich aufgemacht habe und nach Venedig gekommen sei, um bei der Signoria über Marc Anton, welcher sich damals in Venedig aufhielt, Klage zu führen. Er habe indeß nichts anderes erreicht, als daß jener nicht ferner, weder den Namen noch das Monogramm Dürer’s in seinen Arbeiten habe anbringen dürfen. Vasari verwechselt zwar die Nachstiche der kleinen Passion mit denen des Leben der Jungfrau, indem er von ersteren anführt, sie seien mit Dürer’s Monogramm versehen, welches gerade umgekehrt der Fall ist, doch möchte kein Grund vorhanden sein, an der von Vasari so bestimmt angeführten Veranlassung der Reise Dürer’s zu zweifeln. — Ganz übereinstimmend mit dem von Vasari berichteten Erfolg der Klage Dürer’s bei der Signoria ist es: daß Marc Anton bei dem Nachstich der ganzen kleinen Passion mit Titel, welcher erst nach dem Jahre 1511, wo Dürer solche herausgab, erfolgen konnte, nicht mehr das Dürer’sche Monogramm, sondern sein eigenes Täfelchen anbrachte.
5) Daß ein Theil der Dürer’schen Holzschnitte zu dem Leben der Jungfrau schon vor dessen Reise nach Venedig beendigt war, beweist auch die Jahrszahl 1504, welche sich auf dem schönen Blatte der Umarmung Joachims, B. 79, befindet, ein Blatt, welches zu den ausgebildetsten und vollendetsten der ganzen Folge gehört. Bartsch liest zwar die Jahrszahl 1509 und Andere, namentlich Heller, schreiben ihm hierin, wie so oft, ohne eigne Kritik nach. Doch ist der Irrthum leicht nachzuweisen, wenn man die bei Dürer gebräuchliche Form der Zahl 9 auf andern Holzschnitten, z.B: B. 31 und 37 der kleinen Passion, oder auf den Kupferstichen B. 3, 26 und 58 damit vergleicht, auch stimmt die Form der Zahl 4 mit der gleichen Zahl auf Dürer’schen Handzeichnungen vom Jahre 1504, namentlich der Verspottung Christi, der Geisselung und der Kreuzschleppung, in der Sammlung des Erzherzogs Albrecht in Wien genau überein.
Aus der Periode, in welcher, nach dem Vorhergehenden, Marc Anton die Holzschnitte von dem Leben der Jungfrau nachstach, ergiebt sich nun aber, daß Dürer die Abdrücke dieser 17 Blatt eher in den Handel gebracht hat, als er das ganze Werk im Jahr 1511 mit dem Text herausgab, und wir haben daher jedenfalls bei dem Leben der Maria einen nachgewiesenen Ersten Etat vor dem Text.
Die Abdrücke dieses Ersten Etats sind indeß keinesweges nur daran kenntlich, daß sie keinen Text auf der Rückseite haben, denn es giebt eine große Zahl von Abdrücken ohne Text, welche erweislich einer viel späteren Periode angehören.
Das sicherste Kennzeichen ist die Schärfe und Fehlerlosigkeit des Druckes, welche den besten Abzügen mit Text gleich ist, diese aber in Klarheit und malerischer Wirkung, in Folge des sorgfältigeren Auftragens der Farbe und des sorgsameren Druckens bedeutend übertrifft. Ausserdem gewähren hier die Papiere und ihre Wasserzeichen einen wesentlichen Anhaltspunkt der Erkennung, denn diese ersten Abdrücke haben entweder das Wasserzeichen des Ochsenkopfes, Nr. 19 und 20, oder das der hohen Krone, Nr. 21, dieses am häufigsten, zuweilen auch das der Wage im Kreise, Nr. 22.
Auch von den im Jahr 1510 geschnittenen Holzstöcken, Nr. 93 und 94, kommen Drucke ohne Text auf eben diesen Papieren vor, welche — ihrer Schärfe und Fehlerlosigkeit nach — ebenfalls vor der Edition von 1511 abgezogen sind und diesem ersten Etat zugezählt werden müssen.
Der schöne Titel, die Jungfrau mit dem Kinde auf dem halben Monde, B. 76, scheint erst kurz vor der Ausgabe mit Text geschnitten zu sein, denn es sind davon nur höchst wenige Abdrücke ohne Text vorhanden, welche, der Klarheit und Schönheit, wie den Papieren nach, für Probedrucke gehalten werden könnten.
Ob diese aber wirklich vor dem Text oder unmittelbar nachher abgezogen sind, bleibt zweifelhaft; denn ich habe keinen dieser Abdrücke von einer solchen Schärfe und Reinheit, namentlich in den Sternen, angetroffen, wie sie bei den besten Abzügen mit Text vorkommen. Auch ist auf denselben keine Spur der fünfzeiligen Ueberschrift in großen lateinischen Buchstaben sichtbar, welche, nach der Ansicht erfahrener Xylographen auf diesem — wie fast allgemein anerkannt — von Dürer eigenhändig geschnittenen Blatt, von dem Meister selbst eingeschnitten, nach dem Abdruck mit Text aber von dem Holzstock entfernt ist, wie die nicht seltnen späteren und stumpferen Abdrücke desselben, welche Papierrand haben, beweisen.