Lises Augen blitzten. „Ich antworte auf diese Frage nicht!“ erwiderte sie.

Der Justizrat lächelte nachsichtig. „Mir, Ihrem Anwalt, können Sie getrost antworten, gnädige Frau. Sie waren etwas unvorsichtig, aber erregen Sie sich bitte nicht. Mein Kollege behauptet ferner, dieser Freund habe Sie auch in Berlin schon zuweilen besucht und das Haus erst am Morgen verlassen.“

„Diese Behauptung ist eine nichtswürdige Lüge!“ schrie Lise.

Wiederum lächelte der Anwalt nachsichtig. „Sie sollen sich nicht erregen. Vielleicht haben Sie unzuverlässiges Personal. Ich habe den Eindruck. Es sind Daten genannt.“

Lise schwur, noch heute ihre beiden Dienstmädchen zu entlassen. (Sie entließ tatsächlich ein Mädchen, eine Polin, die sich unter ihrem strengen Verhör verriet. Sie gab ihr ein paar Ohrfeigen und warf sie noch in der gleichen Stunde hinaus.)

„Was die Kinder anbetrifft,“ so fuhr der Justizrat fort, „so ist das ja nicht so ernst zu nehmen. Sie werden beweisen können, daß die Kinder eine sorgfältige Erziehung genießen und nicht ganze Nächte ohne Aufsicht sind, wenn die beiden Mädchen zu Tanzvergnügungen gehen.“

„Das alles ist empörend! Das alles unsagbar empörend und eine schamlose Lüge!“

„Ich weiß, ich weiß,“ beruhigte sie der Justizrat. „Das ist ja nicht so schlimm. Und diese Bemerkungen hier, die mein Kollege in sehr taktloser Weise in sein Schreiben einfügen zu müssen glaubt, diese Bemerkung hier, einen Augenblick. Er behauptet, Sie hätten wenige Tage nach der Geburt des ersten Kindes geäußert, in bezug auf das Kind: Ein paar Pfund Fleisch, und wie häßlich!“

Hier sprang Lise empört auf. „Ich habe es mit den größten Schurken und Schuften der Welt zu tun!“ schrie sie.

Der Justizrat erhob sich an der andern Seite des Tisches und bat sie mit einer beschwörenden Handbewegung, wieder Platz zu nehmen und sich nicht zu erregen. „Das ist ja nicht von Bedeutung. Ob Sie diese Bemerkung gemacht haben oder nicht, das spielt gar keine Rolle. Aber daß Sie unvorsichtig waren, gnädige Frau, hat Ihre Position, ich darf offen sprechen, keineswegs verbessert. Das Gericht könnte immerhin der Ansicht sein, daß tatsächlich ein Ehebruch vorliegt, und Sie für den schuldigen Teil erklären.“