„Meinen Sie,“ sagte der Alte.

„Auch bin ich schon zwei Jahre von meinem Mann getrennt.“

Da belebte er sich. „Nie dazwischen in seinem Haus gewesen?“

„Ja, doch nur um meines kleinen Mädchens willen, damit dem Kind das Wissen um den Konflikt erspart bleibe.“

„Schade,“ sagte der Alte, „sehr töricht.“

„Aber“ — Sibyl war außer sich — „wenn drei Menschen ihre privatesten Privatangelegenheiten ordnen wollen: anständig, reinlich und ohne die einzige köstliche Spanne Glücks dabei zu versäumen — —“

„Ausgeschlossen,“ sagte der alte Anwalt, denn er war mosaischen Glaubens.

Sie schüttelte seinen ranzigen Jargon ab:

„Wenn also eine Frau in Yokohama von jemandem ein Kind bekommt, deren Mann in Berlin ist, und der in Yokohama, sowie die Frau bezeugen es beide, und der Yokohamaer will sein Kind haben und anerkennen, während der Mann in Berlin keinen Wert drauf legt — ist es dann automatisch durch Fernverkehr doch sein Kind — auf Jus?“

„Natürlich. Außer, der Gatte klagt auf Ehebruch, und dann wird im laufenden Verfahren schon ganz von selber eine großmächtige Schweinerei draus.“