0,8570 des in Nr. 61. genannten lufttrockenen CaO, CO2 gaben, in Salzsäure gelöst und nach §. [81. 2. b.β.] gefällt, 0,8476 CaO, CO2 (nicht alkalisch reagirend, durch Abdampfen mit kohlensaurem Ammon sein Gewicht nicht im mindesten verändernd), enthaltend 0,474656 CaO = 55,39 Proc. (berechnet 55,51), demnach gefunden 99,78 statt 100,00.
66. Bestimmung der MgO als 2 MgO, PO5 (zu §. [82. 2.]).
a. 1,0587 reine wasserfreie MgO,SO3 gaben, in Wasser gelöst und nach §. [82. 2.] gefällt, 0,9834 pyrophosphorsaure Magnesia, enthaltend 0,3533944 MgO = 33,38 Proc. (berechnet 33,35), somit wurden gefunden 100,09 statt 100,00.
b. 0,9672 MgO, SO3 gaben 0,8974 PO5, 2 MgO, d. i. 33,34 Proc. MgO (berechnet 33,35), somit gefunden 99,97 statt 100,00.
67. Fällung des essigsauren Zinks durch Schwefelwasserstoff (zu §. [85. b.]).
a. Eine Lösung von reinem essigsauren Zinkoxyd wurde mit Schwefelwasserstoffgas im Ueberschuss behandelt. Die nach einigem Stehen abfiltrirte Lösung blieb, mit Ammon versetzt, anfangs vollkommen klar; nach langem Stehen hatten sich wenige kaum sichtbare Flocken abgeschieden.
b. Ebenso verhielt sich eine Lösung von essigsaurem Zink, der vor dem Fällen mit Schwefelwasserstoff ziemlich viel Essigsäure zugesetzt worden war.
68. Bestimmung des Quecksilbers als Metall auf nassem Wege mittelst Zinnchlorürs (zu 94. 1. b.).
2,010 Grm. Quecksilberchlorid lieferten 1,465 Grm. Quecksilber, d. i. statt 73,83 Proc. 72,88 oder statt 100,00 Theilen 98,71 (Schaffner).