Die Korrektur-Abzüge wurden mittels der Bürste abgeklopft, mitunter auch in grausamer Weise abgetreten! Man legte eine Partie Makulatur über den abzuziehenden Bogen und trat nun den Druck ab, indem man sich auf die Form stellte.
Grössere Offizinen hatten ihre Haus-Korrektoren und es bildete sich ein besonderer Stand der Korrektoren von Beruf. Soll man nach den Ermahnungen eines ihrer Kollegen[3] urteilen, so müssen sie nicht immer sich des solidesten Lebenswandels befleissigt haben, denn neben einem guten Auge verlangt er vor allen Dingen von einem guten Korrektor, dass er „mit allem Fleiss für der Trunkenheit sich hütet, auff dass er nicht etwa gantz nichts, oder hingegen mehr, als in Wahrheit vorhanden, sehe oder auffzeichne. Und, welcher zu dieser Verrichtung verordnet, gerne trincket, ist ein unnützer Mensch, zu welchem der Druckherr, wann er ihm offt also bezecht sihet, ohne Vorwunderung wol sagen möchte: troll dich du Bösewicht“.
Der Prinzipal.
Der Buchdruckerprinzipal musste, bevor er eine Offizin eröffnete, den Buchdruckereid ablegen, der, wenn auch nicht überall der gleiche, stets darauf ging, nichts ohne Zensur und keine Schmähschrift zu drucken und den Buchdruckerei-Ordnungen gemäss sich zu betragen. Die Rechte der Innungen waren durch die Statuten und Freiheiten in den Artikel-Briefen gesichert. Die Überwachung derselben, die Aufbewahrung der Lade und die Führung der Innungsrechnungen war dem Oberältesten, dem „Ladenvater“, übertragen, der auf dem Generalsitz (Session), welcher jedesmal 14 Tage vor der Messe abgehalten wurde, gewählt ward.
Der Geselle.
Die Gesellen bildeten ebenfalls unter sich einen Verein, der seine zwei Obergesellen oder Assessoren, einen Drucker und einen Setzer, hatte, die bei den Gesellen ungefähr die Stellung einnahmen, wie der Oberälteste bei den Meistern, und für den Nutzen der Gesellschaft zu sorgen hatten.
Die Gesellen arbeiteten entweder in festem Lohn oder konsensweise, d. h. wurden per Stück bezahlt. Das Engagement galt von Messe zu Messe; 14 Tage vor der Messe wurde der „Anredetag“ abgehalten; wollte der Meister den Gesellen noch ein halbes Jahr behalten, so wurde er „angeredet“, geschah dies nicht, so wusste er, dass er nach 14 Tagen „Feierabend“ hatte. Was der Geselle von Messe zu Messe von seinem Lohn stehen liess, hiess seine Messbesoldung. Wurde er verschrieben, so erhielt er „Laufgeld“. Beim Eintritt musste er „Introitus“ zahlen, war er nicht gut beleumundet, so wurde er von seinen Kollegen zurückgewiesen. Er hatte das Recht den Degen zu tragen.
Der Introitus, die Abgaben der Ausgelernten, „das Titulgeld“, welches der Verleger für den Druck eines roten Titels zahlte, oder sonstiges Trinkgeld wurde jährlich zweimal, zu Fastnacht und zu Martini, verteilt oder vertrunken. Zu Martini gab der Prinzipal einen Schmaus.
Der Lehrling.