Ende der Asso-
ciation.

Gegen die klaren Bestimmungen des Vertrags forderten die Brüder des verstorbenen Dritzehn, in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden. Gutenberg, der diesen Antrag verwarf, ward nunmehr von den Dritzehns bei dem grossen Rate zu Strassburg verklagt, jedoch nach Abhören von vielen Zeugen freigesprochen. Das Urteil vom 12. Dezbr. 1439 lautete: Die Erben Dritzehns hätten sich bei der festgesetzten Entschädigung von 100 Gulden zu beruhigen, von welchen 85 Gulden, welche Dritzehn noch an Gutenberg angeblich schuldete, abgezogen werden sollten, vorausgesetzt, dass letzterer die Richtigkeit der Angabe beschwören würde. Den Eid leistete Gutenberg.

Wüssten wir auch nicht aus diesem Rechtsstreit, dass Gutenberg bis zum Sommer 1443 in Strassburg gebunden gewesen, so könnten wir aus dem Steuerregister, in welchem er in den Jahren 1439, 1443 und 1444 verzeichnet ist, leicht erfahren, dass er um diese Zeit in Strassburg verweilte. In diesem Register wird Gutenberg als „Konstofler“ bezeichnet, d. h. als Mitglied einer lokalen Innung im Gegensatz zu den gewerblichen. Auch eine Bürgschaftsurkunde Gutenbergs aus dem Jahr 1441 ist vorhanden. Einem anderen Dokument ist sein Siegel beigefügt mit der Umschrift: S. Hans Gensfleisch dei Gutenb'g. Aus dem Strassburger Aufenthalt erfährt man ferner, dass Gutenberg auf Grund eines angeblich nicht gehaltenen Eheversprechens von Anna zur eisernen Thüre in Anspruch genommen wurde. Von einer Heirat ist keine Spur zu finden, jedoch schreibt sich Anna später Annel Gutenbergerin.

Gutenbergs
Rückkehr nach
Mainz.

Die pekuniären Erfolge der Strassburger Unternehmungen entsprachen den Erwartungen der Teilnehmer nicht und Gutenberg kehrte, wahrscheinlich in der Hoffnung von seinen Verwandten das erforderliche Geld zur Durchführung seiner Pläne zu erlangen, nach Mainz zurück. Am 23. April 1444 weilt er noch in Strassburg. Nach Mainz muss er, in Begleitung von seinem treuen Diener Lorenz Beildeck, zu Ende d. J. 1444 oder zu Anfang d. J. 1445 gekommen sein. In Strassburg finden sich keine Spuren einer Buchdruckerkunst vor.

Vertrag mit Fust.

Von den ersten fünf Jahren aus dem Aufenthalt Gutenbergs in Mainz ist so viel wie nichts bekannt, nur dass sein Oheim Henne Gensfleisch der ältere den „Hof zum Jungen“ mietete und ihn darin aufnahm, ferner, dass ein anderer Verwandter Arnold Gelthuss für ein Darlehn von 150 Goldgulden, welches er am 6. Oktober 1448 gegen einen Zins von 5 Goldgulden für das Hundert aufnahm, sich verbürgte. Nur hieraus kann der Schluss gezogen werden, dass seine Pläne sich in einem vorgeschrittenen Stadium befanden, dass jedoch seine Mittel zur Durchführung nicht genügten.

Da erschien zu einer, in ihrer Folge teueren Hülfe ein angesehener und gut situierter Bürger, Johannes Fust. Am 22. Aug. 1450 wurde ein Vertrag zwischen diesem und Gutenberg abgeschlossen, nach welchem Fust 800 Goldgulden gegen 6% Zinsen vorstreckte. „Das Gezüge“ blieb Unterpfand. Sollten die Kontrahenten in Differenzen geraten, so hatte Gutenberg die 800 Gulden zurückzuzahlen. Ausserdem wurde übereingekommen, dass Fust jährlich bis zu 300 Gulden für Löhne, Hauszins, Pergament, Papier, Farbe und andere Erfordernisse vorschiessen sollte. Der ganze Vertrag hatte somit einen rein finanziellen Charakter. Gutenberg gab den Gedanken, das Werkzeug, die Arbeit; Fust das Geld. Von einer Miterfinderschaft des letzteren ist mit keinem Worte die Rede.

Damaliger Stand
der Erfindung.

In seinem ganzen nachherigen Verfahren zeigt sich Fust als ein so vorsichtiger und klug berechnender Geschäftsmann, dass unbedingt angenommen werden muss, die Erfindung habe beim Abschluss des Vertrags bereits auf einer weit vorgerückten Stufe der Entwickelung gestanden. Mit einem projektmachenden Junker, der weiter nichts mitbrachte, als etwa den Gedanken, Holztafeln in einzelne Buchstaben zu zersägen und diese Buchstaben einzeln an einander zu reihen und zu drucken, würde ein Fust kaum den Vertrag abgeschlossen haben. Und wie sollte ein strebender Geist, wie Gutenberg, der jahrelang sich in Metallarbeiten geübt hatte, auf den Gedanken kommen, grosse Hebel in Bewegung zu setzen, um xylographische Drucke zu liefern oder bewegliche Holztypen zu schaffen? Was heutzutage mit allen Raffinements der Hülfsmaschinen kaum gelingen würde, sollte im Jahre 1450 denkbar gewesen sein! Gutenberg müsste kein Erfindergenie gewesen sein, wenn er hölzerne Typen je zu einem anderen Zweck hergestellt hätte, als um Versuche zu machen und allenfalls sie als Stempel zu benutzen, um Matern zum Guss der Buchstaben zu schaffen. Und, hat auch Gutenberg wirklich seine ersten Stempel in Holz geschnitten, so wird es nicht lange gedauert haben, bis er eingesehen hat, dass für die Stempel Metall, und zwar ein härteres als das der Mater oder der Type, unumgänglich notwendig sei. Es kann nicht genug betont werden: „Die mechanische Vervielfältigung der Typen bildet das Wesen der Typographie“. Hätte Gutenberg nicht die Schriftgiesserei erfunden, so gehörte ihm auch nicht die Erfindung der Buchdruckerkunst. Dass Peter Schöffer wesentliche Verbesserungen in diesem Zweige eingeführt habe, muss man jedoch annehmen.