| Erstes eingeschossenes Kapital: | 800 | Goldgulden |
| Zinsen darauf: | 250 | " |
| Zweites Kapital: | 800 | " |
| Zinsen darauf: | 140 | " |
| Zins vom Zins: | 36 | " |
| zusammen | 2026 | Goldgulden. |
Gutenberg machte dagegen geltend, 1) dass Zinsen von den 800 Gulden zwar in dem Dokument festgestellt seien, dass aber Fust versprochen habe, solche nicht zu erheben; 2) dass die ersten 800 Gulden nicht voll eingezahlt gewesen; 3) dass er in Betreff der zweiten 800 Gulden zwar die Verantwortung, nicht aber Zinsen zu tragen habe; 4) dass die zugesagten 300 Gulden jährliches Betriebskapital nicht entrichtet worden seien. Hiergegen wird Fust der Eid auferlegt, welchen er leistet, und Gutenberg, der nicht persönlich erschienen war, wird am 6. Nov. 1455 zur Zahlung verurteilt. Auf Fusts Verlangen stellte der Kleriker und Notar Ulrich Helmasperger eine Urkunde über die Verhandlung auf, welche ein wichtiges Dokument in der Erfindungsgeschichte bildet.
Trennung Guten-
bergs und Fusts.
Der Vertrag zwischen Gutenberg und Fust hatte somit seine Endschaft erreicht; wie sich jedoch die schliessliche Auseinandersetzung gestaltet hat, ist nicht bekannt. Aus später erschienenen Druckwerken geht hervor, dass die Typen der noch nicht vollendeten 42zeiligen Bibel auf Fust übergegangen sind, dass Gutenberg dagegen die Typen der 36zeiligen behielt. Denn nach dem Tode Fusts druckte sein Nachfolger Peter Schöffer mit der zuerst erwähnten Schrift einen Donat, während gegen Ende des Jahres 1456 mit den zuletzt genannten Typen ein Kalender auf das Jahr 1457 fertiggestellt wurde.
Gutenbergs
weitere Wirk-
samkeit.
Gutenbergs Mut war durch den ihm beigebrachten Schlag nicht erschüttert, und es scheint ihm nicht einmal schwer geworden zu sein, wieder in Besitz von Betriebsmitteln zu kommen. Zwar wurde auch diesmal eine Verpfändung notwendig, aber sein Gläubiger Conrad Humery, „der Stadt Mainz Pfaff und Jurist“, war ein verständiger, Gutenberg wohlgesinnter Mann. Gutenberg fertigte ganz neue Typen an und druckte mit diesen zuerst zwei kleine undatierte Schriften: Matthäus de Cracovia, tractatus racionis et consciencie, 22 Blatt in Quarto, und Thomas de Aquino, Summa de articulis fidei, 12 Blatt in Quarto. Dann aber brachte er im Jahre 1460 mit der neuen Schrift ein Riesenwerk zustande, einen Folianten von 373 zweispaltig und eng gedruckten Blättern (ohne Signatur, Kustoden und Seitenzahlen). Diese bedeutende Leistung war die berühmte erste Ausgabe des Joannis de Janua: Summa quae vocatur Catholicon. Den Anfang bildete eine lateinische Grammatik in vier Abteilungen (64 Blatt), dann folgt als fünfter Teil ein lateinisches Lexikon. Am Ende des Buchstaben I (Blatt 189 rechte Seite) steht gedruckt das Wort sequitur und darunter geschrieben in alio folio; die Rückseite des Blattes ist weiss gelassen und somit konnte das Werk in zwei Bände gebunden werden.
Gutenbergs ein-
zige Ansprache.
Zum Schluss des Werkes ergreift der Erfinder selbst, jedoch ohne seinen Namen zu nennen, zum ersten, zugleich zum letzten male das Wort. Die Schlussschrift (Kolophon) ist lateinisch und lautet übersetzt[4]:
„Unter dem Beistande des Allerhöchsten, auf dessen Wink die Zungen der Kinder beredt werden und der oft den Kleinen offenbart, was er den Weisen verbirgt, ist dieses vortreffliche Buch Catholicon im Jahre der Menschwerdung des Herrn mcccclx in der guten, der ruhmwürdigen deutschen Nation angehörigen Stadt Mainz, welche die Gnade Gottes mit so hehrem Geisteslichte und freiem Gnadengeschenke den anderen Völkern der Erde vorzuziehen und zu verherrlichen gewürdigt hat, gedruckt und zustande gebracht worden, und zwar nicht mittels des Rohres, des Griffels oder der Feder, sondern durch das bewundernswerte Zusammenpassen, Verhältnis und Ebenmass der Patronen und Formen[5].“
So spricht sich der Erfinder selbst über die Erfindung aus. Es ist kaum anzunehmen, dass er sich nur aus Bescheidenheit oder aus falschem Stolz nicht genannt haben sollte, oder gar aus Verdruss, weil seine Leistungen durch die Schöffers überflügelt waren. Wir müssen leider eher glauben, dass derjenige, der für andere die Goldminen entdeckt hatte, nicht in der Lage war, seinen Namen nennen zu dürfen, mögen nun die Gründe in einem noch nicht geregelten Verhältnis zu Fust oder in seiner neuen Stellung zu Humery oder sonst wo gelegen haben.