Kunstleistungen der Kaiserlichen Druckerei.
Ein seltenes Pracht- und Kunststück führte die Kaiserliche Druckerei aus, als Papst Pius VII. anlässlich der Kaiserkrönung 1805 sich in Paris aufhielt und die erwähnte Anstalt besuchte. Während dieses Besuches druckten 150 Pressen die L'oraison dominicale (das Vater unser) in 150 Sprachen und der Direktor Marcel überreichte dem Papste das Widmungsexemplar.
Bei Gelegenheit der Geburt des Königs von Rom beschloss Napoleon den Druck einer Sammlung in der Art der Ausgaben ad usum delphini. Mit der Aufstellung des Katalogs war jedoch auch diese Sache zuende.
Sozusagen beim Bivouac-Feuer entwarf Napoleon den Plan zu einer Fortsetzung der Histoire de France von Velly, durch den Abbé Halma, den Bibliothekar der Kaiserin. Schliesslich darf nicht das wichtigste Werk der ganzen Zeitperiode, das dem Kaiser so viel zu verdanken hatte, der Code Napoléon, vergessen werden.
Als das Unglück über den Kaiser hereinbrach, konnte es nicht fehlen, dass die Presse im geheimen stark gegen ihn arbeitete und dass die Massregeln gegen dieselbe noch verschärft wurden. Während der Hundert Tage, als er die Presse brauchte, wollte er die von Ludwig XVIII. bereits zugesagte Pressfreiheit gewähren und ein Dekret vom 24. März 1815 hob die Zensur auf. Waterloo machte das Dekret zu einem toten Buchstaben.
Die Restauration.
Das erste Kaiserreich hatte dem Buchgewerbe die goldene Zeit nicht gebracht. Günstiger waren die Auspizien bei Beginn der Restauration. Der Artikel VIII der Charte sicherte allgemeine Pressfreiheit zu. Es dauerte jedoch kaum einen Monat, als die Repressionsmassregeln wieder begannen. Unter anderem konnten die Zeitschriften nur mit Autorisation des Königs erscheinen. Bei Übertretungen der Gesetze stand das Zurückziehen des Brevets in Aussicht.
Wir können nicht der Geschichte der Massregelungen gegen die Presse durch alle ihre Phasen Schritt für Schritt folgen. Zensur, Kautionen, Suspensionen, eine etwas grössere oder kleinere Portion Pressfreiheit folgten in schnellem Wechsel unter der Herrschaft Ludwigs XVIII. Die Regierung Carls X. fing für die Presse etwas milder an, aber das projektierte Pressgesetz vom 29. Dezember 1826 übertraf an Schärfe alles bisherige, wurde jedoch von der Pairskammer abgelehnt, die sich diesmal liberaler als die Deputiertenkammer zeigte. Nichtsdestoweniger wurde gegen Buchdrucker, Buchhändler und Journalisten mit grosser Strenge verfahren. Die Prozesse häuften sich; nicht allein wirkliche Pressvergehen, sondern selbst unbedeutende Formfehler wurden unnachsichtlich und schwer bestraft. Die Massregeln schlossen mit den berüchtigten Ordonnanzen Julirevolution.Polignacs vom 25. Juli 1830, die das Ende der Regierung Carls X. herbeiführten. Trotz der Verfolgungen gegen die Presse behielt doch der letzte der Bourbonen seine Liebe für die Druckkunst bei und zeichnete öfters die Vertreter derselben persönlich aus, liess auch manche grosse Unternehmungen durch Subskription der Ministerien unterstützen.
Leider vergingen die blutigen Julitage nicht ohne grobe Unordnungen seitens der typographischen Arbeiter, welche in mehreren Druckereien die Schnellpressen zerstörten. Jedoch die Masse der Arbeiter trat gegen die Unruhestifter auf und eine Proklamation Firmin Didots an die Arbeiter trug sehr viel zur Beruhigung derselben bei.