Das Bürgerkönigtum.

Die neue Charte vom 14. August 1830 brachte wieder Pressfreiheit und „ewige“ Aufhebung der Zensur. Die Lage der Buchdrucker und Buchhändler ward durch die allgemeine Krisis eine sehr schwierige und die Folgen der Überproduktion zeigten sich in trauriger Weise. Die Regierung that, was sie konnte, um die Kalamität zu mildern und gewährte Anleihen. Benj. Constants Antrag auf Freigebung der Buchdruckerei und des Buchhandel-Gewerbes scheiterte zwar, die gesetzlichen Bestimmungen wurden jedoch vielfach umgangen, indem man Zessionen an Nichtfachleute zuliess und die Gründung von Succursales gestattete, die unter Verantwortlichkeit von Brevetinhabern von anderen betrieben wurden. Auch entstanden in der nächsten Umgebung von Paris Druckereien, die recht wohl mit den brevetierten konkurrieren konnten. Mehrere Druckereien änderten sich in Aktienunternehmungen um und nahmen kolossale Dimensionen an.

Die Lage der Journale war sehr erleichtert; man benutzte aber keineswegs die Freiheit mit der notwendigen Mässigung, so dass ein beschränkendes Gesetz am 9. September 1835 erlassen wurde, das von der Regierung jedoch mit Schonung gehandhabt wurde.

Ludwig Philipp selbst war, wie die Bourbonen es gewesen, ein Freund der Buchdruckerkunst. Mag er auch sonst als recht sparsam gegolten haben, in Bezug auf die Erzeugnisse der Presse zeigte er sich freigebig und liess mehrere grosse Unternehmungen auf seine Kosten drucken. Die Korrekturen las er dann selbst und las sie sehr gut.

Die Revolution von 1848.

Bekanntlich nahm das Bürgerkönigtum am 24. Februar 1848 ein jähes Ende. Die provisorische Regierung zählte mehrere Männer der Wissenschaft und der Presse unter ihren Mitgliedern. Ihre Freunde fanden Anstellung in der Administration; es war also natürlich, dass die Presse mit Wohlwollen behandelt wurde. Der Zeitungsstempel, die Kautionen und das strenge Pressgesetz vom 9. September 1835 wurden aufgehoben. Eine Unmasse von Journalen entstand, die Vorteile aus dem Druck fielen jedoch nur einigen wenigen grossen Zeitungsdruckereien zu, die eigentlichen Werk- und Accidenzdruckereien litten Not und fast der dritte Teil der Das zweite Kaiserreich.Arbeiter war brotlos. Während der Zeit der am 10. November 1848 begonnenen Präsidentschaft Louis Napoleons und des Kaiserreichs Napoleons III. hob sich das Druckgeschäft wieder, aber es traten selbstverständlich strengere Überwachungsmassregeln ein. Im Jahre 1852 wurde die Direction générale de l'Imprimerie et de la Librairie ins Leben gerufen, welche Massregel im allgemeinen mit Befriedigung aufgenommen wurde.

Das neue Pressgesetz vom 17. Februar 1852 gab der am 2. Dezember 1852 eingesetzten kaiserlichen Regierung eine furchtbare Waffe in die Hände, denn es hing alles von der Art der Ausführung des Gesetzes ab. Napoleon III. liebte die Buchdruckerkunst gleich seinen Vorgängern, und er selbst suchte, wie bekannt, schriftstellerischen Ruhm. Für den äusseren Glanz der Typographie namentlich durch die Weltausstellungen, auf welchen das französische Buchgewerbe stets in würdigster Weise vertreten war, war er eifrigst besorgt.

Jetzt ist die Republik im Besitz des liberalen Pressgesetzes vom 29. Juli 1881[99].


Wie die französischen Regierungen, mögen sie Namen geführt haben wie sie wollten, fortdauernd und mehr als gut war sich mit der Stellung der Presse zum Staate beschäftigten, so setzten sie auch ihre direkte Beeinflussung der technisch-gewerblichen Verhältnisse der Buchdruckerkunst durch die Staatsdruckerei fort, welche jedoch mehr und mehr sich von ihrem schönen Ziel, der Veredelung der Kunst, entfernte, um in die Reihe der brotsuchenden Anstalten zu treten und den Privatdruckereien Konkurrenz zu machen.