IX. KAPITEL.
ALLGEMEINER ÜBERBLICK
ÜBER DAS DEUTSCHE PRESSGEWERBE.

Gedrückter Zustand des Pressgewerbes. Nachdruck und Presspolizei. Die kaiserl. Bücherkommission. Die Presse in den einzelnen Bundesstaaten. Die nationale Litteratur. Reform des Buchhandels. Der Börsenverein. Die Bücherproduktion. Der Buchdrucker-Verband und der Prinzipal-Verein. Statistisches. Die Papierfabrikation. Die Buchbinderkunst, der Masseneinband und die Handarbeit.

Gedrückter Zustand des Pressgewerbes.

DER gedrückte Zustand, in welchem wir das deutsche Pressgewerbe zum Schluss der früheren Periode verliessen (I, S. 168), sollte sich noch weit über den Schluss des achtzehnten Jahrhunderts ausdehnen. Der siebenjährige Krieg, die Revolutionskriege, die Zwingherrschaft Napoleons, die verkümmerten national-ökonomischen Verhältnisse lasteten schwer auf dem ganzen Volk und auf allen gewerblichen Verhältnissen, begreiflicherweise nicht in letzter Reihe auf Buchhandel und Bücherdruck. Diese hatten, ausser mit den allgemeinen, noch mit ihren besonderen Plagen, Der Nachdruck.Nachdruck und Presspolizei, zu kämpfen. Ersterer erhob in schamlosester Weise sein Haupt und brachte den Verlagshandel um die Früchte seiner Opfer und seiner Thätigkeit. Unter solchen Verhältnissen konnten keine angemessenen Honorare gewährt werden und die schlecht bezahlten Autoren versuchten zumteil ihr Heil in dem Selbstverlage ihrer Werke auf Subskription oder durch Vereinigungen zu den sogenannten „gelehrten Buchhandlungen“, die gewöhnlich ein trübes Ende nahmen und den Verlagsbuchhandel noch mehr diskreditierten.

Die Polizeiwillkür.

Doch nicht allein die Nachdrucker, sondern auch die Polizeiwillkür betrachtete ein Presserzeugnis als ein herrenloses Gut und die Erzeuger als ausserhalb des Schutzes der Gesetze stehend. Es ist nicht gerade notwendig, den extremsten Fall, die Erschiessung Palms in Braunau am 26. August 1806 durch Napoleon, heraufzubeschwören, das Dasein der der Presse Dienenden war ein Zustand von Hangen und Bangen, der, wennauch nicht das Leben, so doch oft Opfer an Gut und Freiheit kostete.

Die kaiserliche Bücherkommission und die Zensur.

Mit der Verlegung des Schwerpunktes der Pressgewerbe nach Leipzig war rechtlich keine Änderung in den presspolizeilichen Verhältnissen eingetreten. Ein kaiserliches Edikt vom 10. Februar 1746 beschäftigte sich sehr eingehend mit der Bücherzensur im heiligen römischen Reich und spricht „seine sonderbare Befremdung“ über die bisherige Nichtachtung der Reichsgesetze aus. Über alle Einzelheiten im Buchhandel und Buchdruck, selbst über Papier und Schriften wurden Bestimmungen getroffen. Dieser Standpunkt wiederholt sich in den Wahlkapitulationen bis 1792. Wie die Reichsregierung jedoch selbst klagt, es blieb meist bei den leeren Worten und die kaiserliche Bücherkommission war faktisch seit Verlegung der Messe nach Leipzig so gut wie von der Bühne verschwunden. Sie wusste, dass sie keinen Gehorsam finden würde und hielt sich deshalb möglichst hinter den Kulissen. Somit war die Presse fast lediglich von der Gesetzgebung der einzelnen Staaten und deren Politik abhängig; von einer Einheitlichkeit der Pressgesetzgebung, der Zensur und der Presspolizei war keine Rede[152].