Buchdrucker-Gehülfen-Verband.
Unter den Errungenschaften des Jahres 1848 war auch das Associationsrecht. Es war selbstverständlich, dass die Buchdrucker-gehülfen dasselbe benutzten, um sich in Vereine zu sammeln behufs Vertretung ihrer Interessen mit gemeinsamen Kräften. Dass sie mässiger in der Benutzung ihrer Freiheiten hätten sein sollen als alle anderen Klassen, war nicht zu verlangen. Die alte „patriarchalische“ Zeit hatte ihnen durch willkürliche Berechnungs- und unregelmässige Zahlungsweise manche Unbill gebracht, für welche sie jetzt Revanche nahmen, dabei die Berechnung der Zinsen nicht vergessend.
Eine erste allgemeine Versammlung der Gehülfen aus ganz Deutschland fand in den Tagen vom 11. bis 14. Juni 1848 in Mainz statt. Die dort gefassten Beschlüsse hatten zwar einen Protest von gegen 200 Prinzipalen zur Folge, dabei blieb es jedoch und man liess den Verband der Buchdrucker- und Schriftgiesser-Gehülfen, welcher die lebhafteste Beteiligung fand, ruhig gewähren.
Der Prinzipal-Verein.
Erst nachdem der Verband fast unumschränkter Herr in den Druckereien geworden, dachten die Prinzipale daran, sich auch an einander zu schliessen und versammelten sich am 15. August 1869 ebenfalls in Mainz. Der dort konstituierte Verein wollte nicht nur Front gegen den Gehülfen-Verein machen und die persönlichen Beziehungen fördern und kräftigen, sondern auch in der Art des Börsenvereins der deutschen Buchhändler die Interessen des Geschäfts in allen Lagen vertreten. Zum Vorort wurde Leipzig bestimmt und ein Vorstand von neun Mitgliedern gewählt. 1872 zählte der Prinzipal-Verein mehr als 700 Mitglieder; der Gehülfen-Verband das Zehnfache (7295). Die Gesamtzahl der Gehülfen mochte gegen 11000 betragen. Von den etwa 4000 Nichtverbandsmitgliedern hielt sich eine ziemliche Anzahl nur als „Schlaumeier“ von den Verbandsbestrebungen zurück; im Herzen gönnten sie selbstverständlich, wenn sie auch nicht immer das Vorgehen des Verbandes im einzelnen billigten, wohl so ziemlich alle dem Verband die grösstmöglichsten Vorteile, denn auch sie genossen ja in ihrer gedeckten Position die errungenen Vorteile mit.
Differenzen zwischen Prinzipalität und Gehülfenschaft.
Nach einer langen Reihe von Differenzen und nach zahlreichen Übergriffen seitens des Verbandes fand zu Anfang des Jahres 1873 eine allgemeine Kündigung der Gehülfen seitens der Prinzipale statt. Da jedoch nicht alle Druckereien dem Verein angehörten, denn auch unter den Prinzipalen gab es viele „Schlaumeier“, und ein grosser Teil der Mitglieder den gefassten Beschlüssen nicht treu blieb, kam es nach vielen Verhandlungen zwischen den beiden Vereinen am 12. Januar 1874 zu einem Abkommen, das mit einem allgemein einzuführenden Tarif und dem Einsetzen eines Einigungsamtes in Differenzfällen endigte.
Der Prinzipal-Verein hat seinen Zweck bis jetzt nur im beschränkten Masse erreicht, weil er zu viel in einer zu kurzen Zeit erreichen wollte und weil manche seiner Mitglieder direkte Hülfe in ihren besonderen Angelegenheiten vom Verein erwarteten, während dieser nur für eine Anbahnung besserer Zustände im allgemeinen wirksam sein konnte. Jetzt, wo er seiner Thätigkeit engere Grenzen gesteckt hat, ist auch zu erwarten, dass er, wennauch nur Schritt für Schritt, zum Ziel gelangen wird, um so mehr, als die Gehülfen ihre prinzipielle Opposition gegen ihn aufgegeben haben[162].
Die offenbar zu grossen Einräumungen der Prinzipale im Jahre 1874 sind durch die Praxis gemildert, denn auch die Gehülfen haben einsehen gelernt, dass es im Geschäft gewisse Grenzen giebt, die man ohne sich selbst zu schädigen nicht überschreiten kann.
Ruhigere Verhältnisse.