Die übrigen Verleger Stuttgarts, die weniger Einfluss auf die graphischen Gewerbe übten, müssen hier unerwähnt bleiben.
Tübingen.
Tübingen verlor sehr an Bedeutung durch Übersiedelung Cottas nach Stuttgart. In Esslingen liefert J. F. Schreiber (6 Schp., 8 Hdp.) Bilderbücher und Vorlagen. In Ulm druckt J. Ebner (9 Schp.).
Reutlingen und der Nachdruck.
Einen üblen Ruf erwarb sich Reutlingen als hauptsächlichster Sitz der grössten Nachdruckfirmen: Mäcken, Ensslin und Fleischhauer, welche ihr böses Handwerk natürlich nur im „Interesse der Litteratur“ mit aller Kraft betrieben und schliesslich gar als Wohlthäter der Menschheit womöglich ein Ehrendenkmal verdient zu haben glaubten.
Württemberg besitzt im ganzen 173 Buchdruckereien und 71 lithographische Anstalten mit 398 Schnell-, 350 Tret- und Handpressen. Die Druckereien verteilen sich auf 76 Städte; Stuttgart allein hat 68 Buchdruckereien mit 191 Schnellpressen und 32 lithographische Anstalten mit 43 Schnell- und 104 Handpressen. Im Jahre 1840 besass Stuttgart zwar bereits 24 Buchdruckereien, diese hatten jedoch zusammen nur 30 Schnellpressen, also nicht mehr als eine der grossen jetzigen Druckanstalten, ganz abgesehen von der Leistungsfähigkeit der Maschinen von heute gegen die damaligen. 1882 betrug die Bücherausfuhr Württembergs 3110301 Kilo zu einem Werte von wenigstens 6 Millionen Mark.
München.
München erlangte, wie bereits erwähnt wurde, bei weitem nicht die Bedeutung für den Buchhandel und die Buchdruckerei wie für die Kunst, doch ist es in jüngster Zeit eifrig bemüht das Versäumte nachzuholen. Der wissenschaftliche Verlag hatte keine grosse Ausdehnung und die wichtige Branche der Unterrichtslitteratur befand sich ganz in den Händen der Regierung, welche durch den sogen. Der Schulbücher-Verlag.„Schulbücher-Verlag“ dafür sorgte, „dass kein Gift der Jugend verabreicht wurde“. Durch Reskript vom 12. Oktober 1785 wurde das Privilegium, welches der Buchbinder G. Ruprecht und dann J. B. Oettl auf planmässige Schulbücher innegehabt hatten, zu gunsten des „Deutschen Schulfonds“ erneuert und letzterem der Verlag „aller verlegender Schulbücher auch anderer zur Erziehung dienlicher Schriften“ vorbehalten.
Durch spätere Reskripte wurde dieses Privilegium noch erweitert. Die verschiedentlichen Remonstrationen der Buchhändler blieben, trotz der ihnen zur Seite stehenden Rechts- und Vernunftgründe, unbeachtet. Dass die allgemeine Bildung und der Verlagshandel darunter leiden mussten, ist begreiflich; aber auch der Sortimentshandel wurde geschädigt, da der Schulfond, unter Umgehung der Sortimenter, den Vertrieb durch eigene Zwischenhändler und durch Lehrer besorgen liess, die billiger verkauften, als die Buchhändler einkaufen konnten[237].