125.

Der Konsul M. Fulvius Flaccus, welcher im Sinne der gracchischen Partei beantragt, den italischen Bundesgenossen römisches Bürgerrecht zu gewähren, wird vom Senat der von gallischen Stämmen bedrängten Stadt Massilia (S. 66) zu Hilfe geschickt. Bald darauf werden, um den Landweg von Italien nach Spanien zu sichern, römische Kolonien in Aquae Sextiae und Narbo gegründet, zur Sicherung des Seeverkehrs werden die Balearischen Inseln besetzt.

121.

Gallia Narbonensis römische Provinz (Massilia civitas foederata).

123.

Gaius Sempronius Gracchus erneuert als Volkstribun das Ackergesetz seines Bruders und knüpft daran eine Reihe von Gesetzen, welche die Herrschaft der Optimaten zu stürzen bestimmt sind. Er gewinnt die Menge der ärmeren Bürger für sich, indem er die persönliche Freiheit sichert (lex Sempronia de civibus Romanis: ne de capite civium Romanorum iniussu populi iudicaretur), den Kriegsdienst erleichtert (lex militaris) und Getreideverkauf von Staats wegen an die Bürger zu billigem Preise anordnet (lex frumentaria). Für 122 wird er auf Grund eines Gesetzes, welches bei Mangel an Bewerbern um das Tribunat dem Volke freie Wahl gestattet, wieder zum Tribunen gewählt.

Durch die lex iudiciaria überträgt C. Gracchus die Besetzung der Geschworenengerichte (quaestiones perpetuae, S. 98) vom Senatorenstand (ordo senatorius) auf den Ritterstand (ordo equester). Dieser umfaßte die reicheren Bürger, welche als Besitzer eines Vermögens von mindestens 400 000 sestertii (70 000 Mark) zum Kriegsdienst zu Pferde eingeschätzt waren; die Senatoren aber waren seit 129 gesetzlich verpflichtet, mit ihrem Eintritt in den Senat aus den Rittercenturien auszuscheiden. Die einflußreichen Mitglieder der Geldaristokratie (publicani und negotiatores, S. 99) saßen also fortan auch über Senatoren zu Gericht.

Auch die Besetzung der Statthalterschaften in den Provinzen wird (durch die lex de provinciis) der freien Verfügung des Senats entzogen; die Provinz Asia wird durch die Anordnung, daß die Verpachtung der Abgaben in Rom durch die Censoren geschehen soll, der Habsucht der publicani aus dem Ritterstande ausgeliefert. Um die Ackerverteilung zu fördern, wird Aussendung von Kolonien durch Volksbeschluß angeordnet (lex de coloniis deducendis). Während Gracchus von Rom abwesend ist, um die Gründung der Kolonie Iunonia an der Stelle des zerstörten Karthago zu leiten, tritt der Tribun M. Livius Drusus mit Gegenvorschlägen, besonders die Gründung von Kolonien in Italien betreffend, auf und wird vom Senat unterstützt

Der Antrag des Gracchus, den Latinern volles Bürgerrecht, den übrigen Italikern latinisches Recht zu bewilligen (lex de civitate sociis danda), kommt bei dem vereinigten Widerstande der Optimaten und eines großen Teiles der Bürgerschaft nicht zur Annahme. Gracchus wird für das Jahr 121 nicht wieder zum Tribunen erwählt.

121.