II. Mittlere Geschichte

A. Vom Beginn der Völkerwanderung bis zum Vertrage von Verdun. 375–843.

§ 1. Völkerwanderung.

In den Kulturkreis des Altertums dringen die Germanen mit frischer Volkskraft ein, zunächst vieles zerstörend. Bald aber gründen sie neue Staaten, in welche die antike Kultur aufgenommen wird. Der Schauplatz der Geschichte erweitert sich über ganz Europa; es scheiden sich romanische und germanische Staaten; im Osten treten die Slaven hinzu.

Sitze germanischer Volksstämme um 375 nach Chr.

Ostgoten im südlichen Rußland, Westgoten in Dacien (östl. Ungarn, Rumänien), Vandalen in Pannonien (südwestl. Ungarn), Sueben in Mähren, Böhmen und Bayern, Burgunder am Neckar und Main, Alamannen am Oberrhein, ripuarische Franken zu beiden Seiten des Niederrheins (bei Köln), salische Franken in Belgien und an den Rheinmündungen, Sachsen von der Elbe bis fast an den Rhein, Thüringer in Mitteldeutschland, Langobarden an der untern Elbe, Friesen an der Nordseeküste.

Religion und Staatswesen der Germanen:

Verehrung der Götter auf Bergen oder in heiligen Hainen; keine Tempel und Götterbilder. Wodan der Himmelsgott, Donar der Donnergott, Ziu der Kriegsgott. Glaube an ein Fortleben der Helden nach dem Tode in Walhalla.

Keine Städte; die Volksstämme teilen sich nach der Lage der vereinzelten Wohnstätten in Gaue. Unvollkommener Ackerbau, meist den Hörigen (Unfreien) überlassen. Jagd und Krieg die Hauptbeschäftigung der Freien.

Die Versammlung der Freien entscheidet über Krieg und Frieden und schwere Rechtsfälle; sie wählt Gauvorsteher (Richter) und für den Kriegsfall Herzöge, meist aus den Edlen, die aber keinen geschlossenen Stand mit besonderen Vorrechten bilden. Kampflustige Freie schließen sich als Gefolge, zur Treue verpflichtet, an hervorragende Edle an.