Die von den Türken dem christlichen Europa drohende Gefahr steigert sich unter Sultan Soliman II., der 1521 Belgrad erobert (vgl. S. 230).
In Persien erst 1505 die Mongolenherrschaft beseitigt und eine einheimische Dynastie wieder eingesetzt. Begründung des neupersischen Reiches. 1582–1627 regiert der Schah Abbas der Große. Residenz Ispahan.
In Indien begründet Baber, ein Nachkomme Timurs, 1525 das Reich des Großmogul; Hauptstadt Delhi. Blüte dieses Reiches unter Dschelaleddin Mohammed (Akbar) 1556–1605.
In China unter der Ming-Dynastie (1368–1644) wird die bis 1911 noch geltende Regierungsform ausgebildet. Der Kaiser, »der Sohn des Himmels«, besitzt unumschränkte Gewalt über alle Untertanen, ist geistliches Oberhaupt, höchster Richter und Anführer im Kriege. Er genießt abgöttische Verehrung (Kotau). Strenges Zeremoniell. Gelbe Kleidung äußeres Zeichen seiner Würde. Der Nachfolger von ihm aus seinen Söhnen gewählt, falls diese fehlen, aus den nächsten Verwandten. Dem Kaiser stehen Minister zur Seite, auf deren Anregung und Verantwortung er die Gesetze erläßt. In Wirklichkeit jedoch ist die Regierung des Reiches der Mitte in eine Willkürherrschaft der Provinzvorstände (Vizekönige) ausgeartet.
Japan, wohin um die Mitte des 6. Jahrhunderts nach Chr. von China aus (über Korea) der Buddhismus und zugleich chinesische Civilisation gekommen, wird aus einem Geschlechterstaat in einen Beamtenstaat nach chinesischem Muster umgewandelt. Der Mikado wird unumschränkter Herrscher des Reiches. Hauptstadt Kioto. Der Großkanzler (Daijo Daijin) und die Minister führen die Regierung des Landes, die Provinzen von Statthaltern verwaltet. Alle Beamten mit erblichem Landbesitz ausgestattet. Einzelne Familien sichern sich den erblichen Besitz der wichtigsten Ämter. So bildet sich ein Hausmeiertum aus. Der Mikado von den Ministern, die Provinzialstatthalter von den Großgrundbesitzern in den Provinzen, d. h. von den Ministern allmählich bei Seite geschoben. Militär- und Zivilgewalt getrennt. Der Oberfeldherr des aus den Hörigen der mächtigsten Geschlechter hervorgegangenen Soldatenstandes, der Shogun, bringt schließlich auch das Amt des Großkanzlers in seinen Besitz. Nach langen erbitterten Kämpfen fällt das Shogunat, d. h. der Inbegriff aller Regierungsgewalt, der Familie der Minamoto zu. Der Kaiser in Kioto in strenger Abhängigkeit gehalten, bleibt nur im Besitz gewisser Ehrenrechte. Residenz der Shogune in Kamakura.
1275.
Vergebliche Expedition des Mongolenfürsten Kublai-Chans zur Unterwerfung Japans. Eine zweite Flotte gleichfalls zurückgeschlagen, durch einen Taifun völlig vernichtet (S. 195). Gegen Ende des 15. Jahrhunderts werden die Militärgouverneure in den Provinzen (Shugo) nach Beseitigung der Statthalter unabhängige Territorialherren (Daimyo).