1. Die Ausbreitung des Christentums und der europäischen Kultur über die ganze Erde ist ermöglicht. 2. Aufschwung von Handel und Gewerbe durch die Verwertung der überseeischen Erzeugnisse, Sinken des Geldwertes durch die Ausbeutung der Gold- und Silberbergwerke in Südamerika. 3. Bereicherung der Wissenschaften, besonders der Geographie und Naturkunde. 4. Im europäischen Staatensystem kommen die Seemächte durch den Besitz von Kolonien zu besonderer Geltung. Spanien und Portugal treten jedoch am Ende des 16. Jahrh. zurück gegen die Niederlande und England. 5. Auswanderung aus den übervölkerten Teilen Europas nach Amerika.

§ 2. Die Reformation in Deutschland.

1493–1519.

Maximilian I. zieht nicht mehr zur Krönung nach Rom, nennt sich »erwählter römischer Kaiser«.

1495.

Reform der Reichsverfassung durch die Beschlüsse des Reichstags zu Worms: Ewiger Landfriede, Reichssteuer (gelangt nicht zu bleibender Einführung), Reichskammergericht (erst in Frankfurt, dann in Speier, seit 1693 in Wetzlar). Besserung der Rechtsprechung durch Annahme des römischen Rechts (S. 147), welches seit Friedrich I. (S. 183) noch immer als kaiserliches Recht galt.

Auf den Reichstagen werden, nachdem die Berufung der Reichsstädte (seit 1487) üblich geworden ist, die kaiserlichen Vorschläge in 3 Kollegien beraten: Kurfürsten, Fürsten (geistliche und weltliche), Reichsstädte. Der Kaiser verkündet die Beschlüsse im Reichsabschied.

1512.

Reichstag zu Köln, Einteilung des deutschen Reiches in 10 Landfriedenskreise:

1. der österreichische, 2. bayrische, 3. schwäbische, 4. fränkische (Maingebiet, Burggrafschaft Nürnberg), 5. oberrheinische (Lothringen, Hessen u. a.), 6. kurrheinische (Mainz, Trier, Köln, Pfalz), 7. burgundische (Niederlande), 8. westfälische, 9. niedersächsische (Braunschweig, Lüneburg, Lauenburg, Holstein, Mecklenburg u. a.), 10. obersächsische (Sachsen, Brandenburg, Pommern u. a.).