2. Frankreich erhält den Besitz der schon 1552 (s. S. 233) gewonnenen lothringischen Bistümer Metz, Toul und Verdun bestätigt; der Streit mit dem seit 1634 vertriebenen Herzog von Lothringen bleibt unerledigt (bis 1659, vgl. S. 262). Im Elsaß erhält es die österreichische Landgrafschaft (S. 195), den Sundgau und die Landvogtei über 10 Reichsstädte; diese Städte selbst verbleiben dem Reiche, ebenso Stadt und Bistum Straßburg. Auf dem rechten Rheinufer erhält Frankreich die Stadt Breisach und das Besatzungsrecht von Philippsburg.
3. Bayern bleibt im Besitz der Oberpfalz, Sachsen im Besitz der Lausitz; Brandenburg erhält Hinterpommern mit dem Bistum Kammin, die Bistümer Halberstadt und Minden und die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg (erworben 1680, S. 258). Hessen-Kassel erhält die Abtei Hersfeld und einen Teil der Grafschaft Schauenburg, Mecklenburg die Bistümer Schwerin und Ratzeburg, Braunschweig-Lüneburg ein Anrecht auf das Bistum Osnabrück, wo bis 1803 abwechselnd ein katholischer und ein evangelischer Bischof regiert.
B. Weltliche Reichsangelegenheiten.
1. Allgemeine Amnestie und Wiedereinsetzung in den Stand von 1618, doch bleibt die bayrische Linie des Hauses Wittelsbach im Besitz der Kurwürde; für die pfälzische wird eine neue, achte Kurwürde errichtet. 2. Den Reichsständen wird im Verhältnis zum Kaiser die Landeshoheit (Superioritas territorialis) zuerkannt, namentlich das Recht, Bündnisse unter sich und mit Auswärtigen, außer gegen Kaiser und Reich, zu schließen. 3. Die Republik der Niederlande (S. 244) und die Schweiz (S. 225) werden als unabhängig vom Reiche anerkannt.
C. Geistliche Angelegenheiten.
1. Der Augsburger Religionsfriede wird bestätigt und auf die Reformierten ausgedehnt. 2. In betreff der geistlichen Güter und der Religionsübung wird der 1. Januar 1624 (Annus normalis) als maßgebend festgesetzt.
Frankreich und Schweden garantieren den Frieden. Ihre Truppen verlassen erst 1650 nach Abzahlung der Kriegsentschädigungen das deutsche Gebiet.
Folgen des Dreißigjährigen Krieges.
1. Deutschland ist verwüstet und kommt nur langsam wieder empor. Das Deutsche Reich ist nach außen ohnmächtig, im Innern geschwächt durch die Selbständigkeit der vielen kleinen Staaten. Sinken der Städte, der Hansebund ist aufgelöst.[47]
2. Die Religionsfreiheit ist für Deutschland und dadurch auch für das übrige Europa gesichert. 3. Frankreich und Schweden gelangen zu besonderem Ansehen im europäischen Staatensystem.