Friede zu Utrecht (ohne Beteiligung Kaiser Karls VI.):

1. Philipp V., Enkel Ludwigs XIV., wird als König von Spanien anerkannt. Die meisten Nebenländer (Niederlande, Mailand, Neapel, Sardinien) sollen Karl VI. zufallen, Sicilien als Königreich dem Herzog von Savoyen.

2. England erhält von Frankreich Neufundland, Neuschottland (Akadien) und die Hudsonsbailänder, von Spanien Gibraltar und Menorka. Anerkennung der protestantischen Thronfolge versprochen (S. 284).

3. Holland erhält das Besatzungsrecht in einigen Grenzfestungen der bisher spanischen Niederlande, Lille wird an Frankreich zurückgegeben.

4. Preußen erlangt Anerkennung des Königstitels und des Besitzes von Neuchâtel und Valengin (aus der oranischen Erbschaft nach Wilhelms III. Tode 1702, vgl. die Stammtafel S. 244), dazu Obergeldern (an der Maas). Es überläßt an Frankreich seine Ansprüche auf das Fürstentum Oranien oder Orange (an der Rhone, S. 242 Anm.).

Karl VI. verweigert seine Zustimmung, der Krieg wird am Rhein weitergeführt. Villars erobert Landau und Freiburg. Darauf

1714.

Friede zu Rastatt und Baden (im Aargau, Schweiz). Karl VI. nimmt die ihm bestimmten Länder an. Österreich gewinnt damit nach der Erwerbung Ungarns unter Leopold I. (S. 266) unter dessen Sohn Karl VI. auch noch die Niederlande und die Herrschaft in Italien. Für das Deutsche Reich wird nur der Friede von Ryswyk bestätigt; Landau bleibt französisch. Die in die Reichsacht erklärten Kurfürsten von Bayern und Köln werden in ihre Würden und Länder wieder eingesetzt.

1700–1721.

§ 6. Der Nordische Krieg.