Die Mitglieder der drei ersten Klassen dienen im Kriege als Hoplīten (schwerbewaffnete Fußsoldaten), die der zwei ersten Klassen auch als Reiter; für die Ausrüstung der Flotte bestand schon eine Einteilung der Bürger in 48 Naukrarien. Die Theten sollen nur zur Verteidigung des Landes als Leichtbewaffnete oder (seit Themistokles) zur Bemannung der Flotte aufgeboten werden. Eine regelmäßige Besteuerung der Vollbürger gab es nicht, die Ämter wurden umsonst verwaltet, die Staatsausgaben durch den Ertrag der Bergwerke, die Strafgelder, das Kopfgeld der Metöken, d. h. der eingewanderten Kaufleute und Handwerker, durch Markt- und Hafenzölle bestritten. Außerordentliche Steuern wurden in Zeiten der Not auf Volksbeschluß nach den Vermögensklassen erhoben, die vierte war steuerfrei.

3. An der Spitze des Staates bleiben die neun Archonten, jährlich erwählt aus den Bürgern der ersten Vermögensklasse. Neu eingerichtet wird der Rat der Vierhundert, jährlich erwählt aus den über 30 Jahre alten Bürgern der drei ersten Klassen. Die Volksversammlung (Ekklesia) besteht aus allen über 20 Jahre alten Bürgern. Sie erwählt die Beamten und entscheidet über die durch Vorbeschluß des Rates an sie gebrachten Angelegenheiten. Zur Entscheidung wichtigerer Prozesse werden Geschworenengerichte aus der richtenden Bürgerschaft, der Heliaia (Gesamtzahl 6000) gebildet. Der Areopag behält seine Gerichtsbarkeit und Oberaufsicht über das Privatleben der Bürger sowie über das gesamte Staatsleben.

Diese Verfassung wird als Timokratie bezeichnet; erst später entstand durch Aufhebung der Klassenunterschiede volle Demokratie. Ausgeschlossen von politischen Rechten blieben auch später die Schutzverwandten (Metöken), die vor Gericht eines Bürgers als Vertreter bedurften, und die sehr zahlreichen Sklaven, die jedoch durch Gesetz und Sitte gegen Mißhandlung geschützt waren.

Solon gab auch Gesetze für das bürgerliche Leben (Familienrecht, Strafrecht, Beschränkung des Luxus, Schutz des Ackerbaues und der Ölbaumzucht, Sorge für die körperliche Ausbildung der Jünglinge in den 3 Gymnasien: Akademie, Lykeion, Kynosarges). Nach Vollendung der Gesetzgebung verließ er Athen auf 10 Jahre und unternahm Reisen nach Ägypten, Cypern, Kleinasien. Rechtfertigung seiner Maßnahmen in seinen Elegieen.

Neue Parteiungen in Athen. Den Grundbesitzern in der Ebene (Pediäer) treten gegenüber die handeltreibenden Küstenbewohner (Parăler) und die ärmeren Gebirgsbewohner (Diakrĭer), letztere geführt von Peisistrătos, der trotz der Gegenbemühungen Solons immer mehr Anhang gewinnt und sich zuletzt der Akropolis bemächtigt.

560–527.

Peisistrătos, Tyrann von Athen.

Auswanderung von athenischen Adligen, zum Teil nach der thrakischen Chersŏnēs, unter des älteren Miltiădes Führung. Solon † 559, wahrscheinlich in Athen, nach anderen in Soloi auf Cypern (Unterredung mit Kroisos in Sardes?).

Peisistrătos regiert in Athen innerhalb der Formen der solonischen Verfassung, die er nicht aufhebt. Er versteht es, das Volk Archonten wählen zu lassen, welche ihm genehm sind. Zweimal durch Bündnis der Gegenparteien vertrieben, gewinnt er zuletzt eine dauernde Herrschaft. Die durch Solon zurückgeführten Alkmāoniden (S. 34) gehen abermals in die Verbannung, da ihr Führer Megăkles (an der Spitze der Parăler) sich gegen Peisistrătos nicht behaupten kann. Er erhöht das auswärtige Ansehen Athens: Sigeion am Eingang in den Hellespont athenische Kolonie, Schutzherrschaft über Delos, Befreundung mit den Tyrannen Lygdămis von Naxos und Polykrătes von Samos. Er erweitert und schmückt die Stadt Athen durch Bauten (der große Zeustempel bleibt unvollendet), baut eine Wasserleitung, ordnet die Feier der Panathenäen und der Dionysien (die Dithyramben des Thespis Anfänge der Tragödie), zieht Dichter an seinen Hof, z.B. Simonides, Anakreon, läßt die homerischen Gesänge schriftlich aufzeichnen und ordnen. Er vererbt die Herrschaft auf seinen Sohn

527–510.