Die neue (vierte) Verfassung, von Sieyès entworfen, aber von Napoleon bedeutend verändert, durch Abstimmung von der ganzen Nation angenommen, läßt den Schein einer Republik bestehen, schafft aber in Wirklichkeit eine Militärmonarchie. Ein Senat (80 reich besoldete und wenig beschäftigte Senatoren) ernennt aus den von den Departements eingesandten Namenlisten die Mitglieder der gesetzgebenden Gewalt, die obersten Beamten und Richter. Gesetzgebende Gewalt ohne Vorschlagsrecht: a) Tribunat (100), verhandelt über die Vorschläge der Regierung, ohne abzustimmen; b) Gesetzgebender Körper (300), hat diese Vorschläge ohne Debatte anzunehmen oder abzulehnen. Die ausübende Gewalt hat der erste Konsul, dem ein Staatsrat zur Seite steht. Talleyrand (früher Bischof von Autun, dann im Dienst der Revolution) Minister des Auswärtigen (bis 1807).

Die Verwaltung wird neu geordnet und wieder zentralisiert (S. 308): strenge Abhängigkeit der Präfekten in den Departements und ihrer Unterbeamten von der Regierung in Paris. Ordnung der Finanzen hergestellt; Verbesserung der Rechtspflege, Ausarbeitung eines neuen Gesetzbuches (Code Napoléon 1804).

Die Friedensanträge des ersten Konsuls werden zurückgewiesen, nur Kaiser Paul von Rußland wendet sich von der Koalition ab. Er erneuert die bewaffnete Seeneutralität (S. 297). Denselben Zweck verfolgt die Nordische Konvention zwischen Rußland, Schweden, Dänemark, Preußen (1800), gegen England gerichtet.

1800.

Napoleon führt sein Heer (32000 Mann) über den Großen St. Bernhard (Umgehung des Forts Bard), schlägt die Österreicher unter Melas bei Marengo (14. Juni, Gen. Desaix †, als er Napoleon im kritischen Augenblick noch zu Hilfe kommt) und stellt die Cisalpinische Republik wieder her.

In Deutschland dringt General Moreau unter siegreichen Gefechten bis München vor, schlägt (3. Dez.) die Österreicher nochmals bei Hohenlinden (östlich von München), schließt dann Waffenstillstand zu Steyer.

1801.

Friede zu Lunéville: 1. Kaiser und Reich willigen in die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich; die Fürsten, welche Gebiet verlieren, sollen in Deutschland entschädigt werden. 2. Anerkennung der Batavischen, Cisalpinischen, Ligurischen, Helvetischen Republik. — Deutschland verliert durch diesen Frieden mit Einschluß des belgischen Gebietes (vgl. S. 225, 316) 63000 qkm. (1150 □ Meil.) mit beinahe 3½ Mill. Einwohnern. Die schmachvollen Unterhandlungen über die Entschädigungen ziehen sich 2 Jahre hin.

Toskana endlich wird zu Gunsten des in Parma regierenden spanisch-bourbonischen Herzogs Ludwig I. (S. 284) in ein von Frankreich abhängiges Königreich Etrurien verwandelt. Ferdinand III. von Toskana erhält dafür das vergrößerte Erzbistum Salzburg und die Kurwürde. Ebenso tauscht Herzog Herkules III. von Modena (S. 341) gegen sein Land den Breisgau und die Ortenau ein.

1801–1825.