Mai.
Aufstand in Dresden, um die Einführung der Reichsverfassung zu erzwingen, mit preußischer Hilfe niedergeworfen.
In Baden und der bayrischen Pfalz republikanischer Aufstand unter Beteiligung des Heeres. Preußische und deutsche Bundestruppen rücken ein unter dem Oberbefehl des Prinzen Wilhelm von Preußen. Die Aufständischen in mehreren Treffen besiegt, die Festung Rastatt (22. Juli) zur Übergabe gezwungen. Abberufung und Austritt einer großen Zahl Abgeordneter aus der Frankfurter Nationalversammlung. Das »Rumpfparlament«, welches seinen Sitz in Stuttgart nimmt, wird (18. Juni) von der württembergischen Regierung aufgelöst.
Dez.
Erzherzog Johann legt die Würde des Reichsverwesers nieder.
Die Fürsten von Hohenzollern (Hechingen und Sigmaringen) legen die Regierung nieder; ihre Gebiete werden mit Preußen vereinigt.
1850. 6. Febr.
In Preußen wird die revidierte Verfassung von dem Könige und den Kammern feierlich beschworen. Die gesetzgebende Gewalt wird fortan »gemeinschaftlich durch den König und die beiden Häuser des Landtags ausgeübt«. Der König ist unverantwortlich und wird von verantwortlichen Ministern beraten. Jeder Regierungsakt des Königs muß von einem Minister gegengezeichnet sein. An Stelle der »ersten Kammer« tritt 1854 das Herrenhaus, bestehend aus Mitgliedern, welche der König erblich oder auf Lebenszeit ernennt. Das Abgeordnetenhaus geht aus öffentlichen, indirekten Dreiklassenwahlen (Wahlmänner) hervor. Jetzt 433 Mitglieder. Die Legislaturperioden früher dreijährig, seit 1888 fünfjährig. Die Abgeordneten erhalten Tagegelder und Reisekosten.
Preußens Versuch, eine deutsche Union mit Ausschluß Österreichs zu schaffen (General v. Radowitz), gestützt auf den am 26. Mai 1849 mit Sachsen und Hannover geschlossenen Dreikönigsbund, gefördert durch eine Versammlung von Mitgliedern
der früheren erbkaiserlichen Partei des Frankfurter
Parlaments zu Gotha (Juni 1849) und durch den Beitritt der meisten kleineren Staaten, führt zu dem
1850. 20. März.