Erfurter Parlament, welches die Beratung über die Verfassung der deutschen Union schnell zu Ende führt. Darauf

Mai.

Fürstenkongreß zu Berlin, aber keine Einigung, zumal da Sachsen und Hannover sich schon vorher von dem Dreikönigsbund losgesagt und auf Österreichs Betreiben mit Bayern und Württemberg den »Vierkönigsbund« geschlossen haben.

Den preußischen Unionsbestrebungen tritt Österreich nach der Niederwerfung des ungarischen Aufstandes (S. 357f.) entschlossener entgegen durch Berufung einer Konferenz der ihm anhängenden Staaten nach Frankfurt (10. Mai) und Einladung zur

1. Sept.

Wiedereröffnung des Frankfurter Bundestages.

Verfassungskampf im Kurfürstentum Hessen; Kurfürst Friedrich Wilhelm sucht durch seinen Minister Hassenpflug die Verfassung von 1831 zu beseitigen. Wiederholte Auflösung der Ständeversammlung; Kriegszustand über das Land verhängt (7. Sept.). Widerstand der Behörden und Gerichte. Der Kurfürst verläßt das Land und erhält die Hilfe des von Österreich wiederhergestellten, von Preußen und seinen Bundesgenossen nicht beschickten Bundestages zugesagt.

Bruch zwischen Österreich und Preußen, das die Intervention des Bundestages in Hessen nicht dulden will. Kaiser Franz Joseph hat in Bregenz eine Zusammenkunft mit den Königen von Bayern und Württemberg, darauf in Warschau (28. Okt.) mit Kaiser Nikolaus von Rußland, der den preußischen Gesandten Graf Brandenburg zum Nachgeben ermahnt. Bundesexekution gegen Hessen durch bayrische und österreichische Truppen wird in Frankfurt beschlossen. Auch preußische Truppen rücken in Hessen ein, ziehen sich aber nach einem Zusammenstoß der Vorposten bei Bronnzell (8. Nov.) zurück. Friedrich Wilhelm IV. entläßt den Minister v. Radowitz und gibt die Unionsbestrebungen auf.

29. Nov.

Vertrag zu Olmütz (Manteuffel und Schwarzenberg). Preußen fügt sich allen Forderungen Österreichs. Schleswig-Holstein wird den Dänen überlassen, in Hessen die unumschränkte Herrschaft des Kurfürsten wiederhergestellt. Preußen verzichtet auf seine Pläne hinsichtlich der Neugestaltung Deutschlands; für die deutsche Verfassung werden Konferenzen in Dresden anberaumt, welche die