1865. 14. Aug.

Vertrag zu Gastein: 1. Beide Mächte behalten die gemeinschaftliche Oberhoheit über beide Herzogtümer; Österreich übernimmt vorläufig die Verwaltung in Holstein, Preußen in Schleswig. Rendsburg soll Bundesfestung, Kiel Bundeshafen werden; die Benutzung dieses Hafens bleibt gemeinschaftlich, doch erhält Preußen dort den Oberbefehl; auch werden ihm zwei Militärstraßen, Telegraphen- und Postlinien durch Holstein zugesichert. 3. Österreich tritt das Herzogtum Lauenburg (S. 341) an Preußen ab gegen Zahlung von 2½ Millionen dänischer Taler. Bald zeigt sich, daß diese Einigung keinen Bestand haben kann. Österreich, entschlossen, eine wesentliche Machtvergrößerung Preußens nicht zuzugeben, verständigt sich mit den deutschen Mittelstaaten; Preußen, welches eine kriegerische Entscheidung der deutschen Frage als unvermeidlich ansieht, tritt mit Italien in Unterhandlung. Es beginnt ein Krieg, der durch das energische Vorgehen der preußischen Heeresmacht schnell zu Ende geführt wird.

1866. Der deutsche Krieg.

Verbündete Preußens: Die kleineren norddeutschen Staaten und Italien (s. S. 379).

Verbündete Österreichs: Bayern, Württemberg, Sachsen, Hannover, Baden, beide Hessen.

Ursache: Das Verlangen der deutschen Nation nach größerer Einheit. Eine Neugestaltung Deutschlands mit starker Bundesgewalt gegenüber den Einzelstaaten war unmöglich, solange sich im Deutschen Bunde zwei Großmächte gegenüberstanden, von welchen die eine größtenteils nicht deutsche Bevölkerung und nicht deutsche Interessen hatte.

Veranlassung: Der Streit über die Zukunft der Herzogtümer Schleswig und Holstein.

1866.
9. April.

Preußen stellt bei dem Bundestage in Frankfurt den Antrag auf Reform der Verfassung des Deutschen Bundes unter Mitwirkung eines aus allgemeinem Wahlrecht hervorgehenden Parlaments.

Die von Frankreich, England und Rußland (24. Mai) angebotene Vermittelung wird vereitelt durch die Forderung Österreichs, daß auf der etwaigen Friedenskonferenz von keiner Gebietsveränderung die Rede sein solle.