Die deutschen Truppen verlassen nach beschleunigter Abzahlung der Kriegsentschädigung das französische Gebiet.

§ 9. Das Deutsche Reich seit 1871.

Das Deutsche Reich, als Bundesstaat geeinigt, bewährt sich als Hort des Friedens in Europa. Durch die mächtige Entwickelung der Gewerbetätigkeit und des überseeischen Handels, sowie die Erwerbung von Kolonien (seit 1884, s. § 20) nimmt es den ihm gebührenden Platz unter den Weltmächten ein. Der Aufschwung des wirtschaftlichen Lebens vermehrt die Klassengegensätze und gibt Anlaß zu einer sozialen Gesetzgebung (S. 395), die in anderen Ländern Nachahmung findet.

Bedeutsame Einwirkungen ergeben sich aus Streitigkeiten mit der katholischen Kirche und durch das Anwachsen der Sozialdemokratie, welche mit Hilfe des allgemeinen Wahlrechts den Staat und die Eigentumsverhältnisse umgestalten will (Lassalles Allgemeiner deutscher Arbeiterverein 1863, Internationale Arbeitervereinigung 1864 in London von K. Marx begründet, Gothaer Programm 1875).

1872.

Das Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit (S. 381) veranlaßt in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Bildung altkatholischer Gemeinden, die sich von der römisch-katholischen Kirche lossagen. Ausweisung des Jesuiten-Ordens aus dem Deutschen Reiche; in Preußen Schulaufsichtsgesetz.

1873–1875.

Kirchengesetze in Preußen (Kultusminister Falk), welchen die katholische Geistlichkeit Widerstand leistet. Die Bischöfe werden nach und nach abgesetzt; erledigte Pfarrämter können nicht wieder besetzt werden. Papst Pius IX. geht auf Verhandlungen nicht ein; sein Nachfolger Leo XIII. (1878–1903) zeigt sich nachgiebiger, gesteht die Anzeigepflicht bei Besetzung der Bistümer und Pfarrämter zu. Fürst Bismarck bewirkt 1880 Milderung der Kirchengesetze, 1886 und 1887 weitere Zugeständnisse, doch bleibt das Aufsichtsrecht des Staates über kirchliche Angelegenheiten.

1872.

Dreikaiserbund, von den drei Kaisern Wilhelm I., Franz Joseph und Alexander II. bei einer Zusammenkunft in Berlin geschlossen zur Aufrechterhaltung des Friedens. Dies Bündnis löste sich infolge des russisch-türkischen Krieges und des Berliner Kongresses (s. S. 401).