Die russischen Heere rücken vom Balkan aus vor bis nahe an Konstantinopel.

Auf dem asiatischen Kriegsschauplatz werden die Russen zuerst von Muchtar Pascha mehrfach geschlagen, dringen dann aber nach Erstürmung von Kars (18. Nov.) siegreich bis Erzerum vor.

Die Türkei ruft die Vermittelung Englands an, sieht sich aber durch die Bedrohung von Konstantinopel genötigt, sich mit Rußland zu verständigen.

1878. 3. März.

Friede zu San Stefano (unweit Konstantinopel): 1. Montenegro und Serbien, beide durch türkisches Gebiet erheblich vergrößert, werden als unabhängig anerkannt, ebenso Rumänien. 2. Bulgarien, bis zum Ägäischen Meere vergrößert, bleibt der Pforte tributpflichtig, erhält aber einen christlichen Fürsten und eigene Verwaltung; ein russischer Kommissar mit 50000 Mann bleibt auf 2 Jahre im Lande. 3. Die Pforte führt in dem ihr verbleibenden geringen Rest ihrer europäischen Besitzungen (159000 qkm) gewisse Reformen ein. 4. Sie zahlt an Rußland 300 Millionen Rubel und tritt in Asien bedeutende Teile Armeniens, in Europa die Dobrudscha ab; letztere wird von Rußland als Ersatz für den von ihm 1856 abgetretenen und jetzt zurückzunehmenden Teil von Bessarabien (s. S. 367) an Rumänien gegeben.

Widerspruch Englands gegen diese Bedingungen; auch Österreich will Rußlands Übermacht auf der Balkanhalbinsel nicht zugeben. Die Türkei ruft den Schutz Englands an und gibt die Insel Cypern in englische Verwaltung.

Nachdem unter Deutschlands Vermittelung, um einen neuen Krieg zu verhüten, Rußland und England sich über die wichtigsten Streitpunkte vorläufig verständigt haben, tritt unter dem Vorsitz des Fürsten Bismarck zusammen der

1878. 13. Juni bis 13. Juli.

Berliner Kongreß.

Hauptsächlichste Bestimmungen: 1. Montenegro, Serbien und Rumänien werden unabhängig, doch werden die an beide erstere Staaten zu machenden Abtretungen beschränkt, das von Rumänien für Bessarabien einzutauschende Gebiet etwas vergrößert. 2. Das Fürstentum Bulgarien wird auf das Land zwischen Donau und Balkan, jedoch einschließlich Sofia und Gebiet, beschränkt. 3. Der südliche Teil Bulgariens, jedoch nach Westen und Süden erheblich enger begrenzt, bleibt als Provinz Ostrumelien unter der Botmäßigkeit des Sultans, erhält aber eigene Verwaltung unter einem christlichen Generalgouverneur. 4. Die russischen Truppen sollen Ostrumelien und Bulgarien innerhalb 9 Monaten, Rumänien innerhalb eines Jahres räumen. 5. Österreich übernimmt die Besetzung und Verwaltung Bosniens und der Herzegowina. 6. Der Türkei wird die Abtretung eines Teils von Epirus und Thessalien an Griechenland empfohlen. 7. Rußland begnügt sich in Asien mit Batum (als Freihafen), Kars, Adaghan und einigen angrenzenden Gebieten. 8. In der Türkei und allen von ihr losgelösten Staaten soll politische Gleichberechtigung aller Konfessionen herrschen. 9. Der 1841 zwischen den 5 Großmächten und der Pforte abgeschlossene Vertrag (vgl. S. 353), wonach kein Kriegsschiff in die Dardanellen einlaufen darf (bestätigt im Pariser Frieden von 1856, S. 367), wird erneuert. Die Schließung der Dardanellen für fremde Kriegsschiffe wird der Pforte zur Pflicht gemacht.