Nach diesem Ausgleich entwickelt sich allmählich ein neuer Gegensatz zwischen dem Amtsadel (Optimates, Nobiles), der die Patrizier und reicheren Plebejer umfaßt, und dem Bürgerstande (Plebs im späteren Sinne). Doch kann sich der Amtsadel (ius imaginum) nicht so schroff wie der bisher geltende Geburtsadel gegen den Bürgerstand abschließen, sondern ergänzt sich fortwährend durch Aufnahme neuer Mitglieder (homines novi). Durch Volkswahl gelangt der Bewerber (candidatus) zu den Ämtern, durch das Vertrauen der Censoren in den Senat. Reihenfolge der Ämter: Quästor, Ädil, Prätor, Konsul, Censor. Über das gesetzmäßige Alter s. S. 96.
Der Senat leitet namentlich die auswärtige Politik und die Finanzverwaltung. Die oberste Entscheidung in der Gesetzgebung und bei Kriminalprozessen steht nach wie vor bei den Komitien, und zwar sowohl bei den Centuriat- wie bei den Tribut-Komitien, welche alle Bürger, Patrizier und Plebejer, jedoch mit verschiedener Abstimmungsordnung, umfassen. Hinsichtlich des Wahlrechts bleibt der Unterschied, daß die magistratus maiores (Konsuln, Prätoren, Censoren) in den Centuriat-Komitien, die magistratus minores (Ädilen und Quästoren) sowie die Volkstribunen in den Tribut-Komitien gewählt werden.
Die Volkstribunen erscheinen fortan nicht mehr in so scharfem Gegensatz zum Senat wie während des Ständekampfes; sie nehmen an seinen Sitzungen teil, berufen ihn auch bisweilen.
Der Not der armen Plebejer, die auch nach den Licinischen Gesetzen wiederkehrt, wird durch Ackerverteilungen und Gründung von Bürgerkolonien nach glücklich geführten Kriegen abgeholfen. Aufhebung der Schuldknechtschaft durch das Gesetz des Konsuls C. Poetelius 326.
Im Jahre 287 secessio plebis auf den Janiculus. Durch die lex Hortensia werden die plebiscita (S. 77) der concilia plebis den populiscita der Centuriat-Komitien gleichgestellt.
Umgestaltung der Heeresverfassung, hauptsächlich von Camillus veranlaßt. Die Legion wird in 30 Manipel zu je 2 Centurien eingeteilt, ihre Aufstellung in drei Treffen (hastati, principes, triarii) gegliedert. Die so zusammengesetzte Schlachtordnung übertrifft die alte Phalanx bedeutend an Beweglichkeit. Die Bewaffnung gleichmäßiger als nach der servianischen Ordnung. Die Stoßlanze (hasta) wird bald auf das dritte Treffen (triarii) beschränkt; die beiden vorderen Treffen erhalten einen kürzeren Wurfspeer (pilum); gemeinsam für alle Schwerbewaffneten sind Schwert, Schild, Helm und Panzer. Die Legion zählt in der Regel 4200 Mann, darunter 1200 Leichtbewaffnete (velĭtes) ohne Panzer, mit leichtem Schild, Lederhelm und leichten Wurfspeeren; dazu kommen 300 Reiter. Zwei Legionen, begleitet von Truppen der Bundesgenossen, bilden gewöhnlich ein konsularisches Heer.
367–349.
Wiederholte Kämpfe mit den Galliern, welche sich in Ober-Italien (Gallia cisalpina) bleibend niedergelassen haben und von dort häufig Einfälle in Mittel-Italien machen. Zweikämpfe des T. Manlius Torquatus und M. Valerius Corvus mit gallischen Kriegern.
348.
Erster Handelsvertrag zwischen Rom und Karthago,[22]