Schiffe mit mehr als einem Deck müssen mindestens fünf und einen halben Fuß Zwischendeckraum haben; und hat ein Schiff blos ein Deck, so muß unter das Deck eine Plattform dergestalt gelegt werden, daß dazwischen ein Raum von wenigstens fünf und einem halben Fuß Höhe übrig bleibt; auch darf ein solches Schiff nicht mehr als zwei Reihen Schlafstellen haben. Schiffe mit einer doppelten Reihe Schlafstellen müssen einen Zwischenraum von mindestens sechs Zoll zwischen dem Deck oder der Plattform und dem Boden der untern Reihe in ihrer ganzen Ausdehnung haben.

Passagier-Schiffe müssen folgende Vorräthe und in folgendem Verhältniß führen: —

Reines Wasser, für jeden Passagier gegen fünf Gallonen auf jede Woche der Reise. Das Wasser muß in Tanks oder verkohlten (Frischwasser-) Fässern aufbewahrt werden.

Sieben Pfund Brod, Schiffszwieback, Hafermehl oder andre Brodstoffe, auf jede Woche für jeden Passagier; Kartoffeln können bis zu einem Drittel des gesammten Mundvorrathes hinzugefügt, aber sieben Pfund Kartoffeln müssen einem Pfund Brod oder Brodmehl gleich gerechnet werden. Die Dauer der Reise nach Nord-Amerika wird auf zehn Wochen geschätzt, demgemäß müssen für jeden Passagier funfzig Gallonen Wasser und siebzig Pfund Brod oder Brodmehl mitgenommen werden.

Beläuft sich die Anzahl der Passagiere auf hundert Köpfe, so muß der Schiffseigner für einen praktischen Arzt sorgen; wenn darunter, so müssen Arzneimittel in hinreichender Menge und von den erforderlichen Arten, als ein Theil der nothwendigen Vorräthe, mitgenommen werden.

Passagier-Schiffen ist nicht erlaubt, an spirituösen Getränken, als Waare, über ein Zehntel von derjenigen Quantität auszuführen, welche, ohne diese Beschränkung, die Zollbeamten, den Proviantlisten eines solchen Schiffs gemäß, blos für den Gebrauch der Passagiere (und je nach deren Anzahl,) mitzunehmen verstatten würden. Gewiß eine wichtige Maßregel, welche buchstäblich befolgt werden sollte. Die starke Versuchung, wovon die an einen engen Raum gefesselten Passagiere in Folge der Langenweile, welche eine dergleichen Seereise erzeugt, ergriffen werden, hat häufig den Vermögensumständen, der Behaglichkeit und Gesundheit manches Emigranten bedeutenden Nachtheil gebracht, besonders wenn der Schiffsmeister für einen tüchtigen Branntwein-Vorrath gesorgt hatte.

Bei Aufzählung der Passagiere werden zwei Kinder über sieben aber unter vierzehn, oder drei unter sieben Jahren für einen Passagier gerechnet. Kinder unter zwölf Monaten werden nicht mit gezählt.

Jeder Passagier ist berechtigt, achtundvierzig Stunden hindurch, nachdem das Schiff an dem Orte seiner Bestimmung angelangt ist, an Bord zu bleiben, und muß für diese Zeit mit den erforderlichen Mundvorräthen versorgt werden. Emigranten mit beschränkten Mitteln können auf diese Weise viele Unannehmlichkeiten und Kosten vermeiden, indem sie sich über die Marschroute, welche sie zu nehmen gedenken, berathen, anstatt zu landen und in den theuern Wirthshäusern und Restaurationen eines See-Hafens Zeit und Geld zu verschwenden.