Klas erwiderte, daß sein Leib Seiner Königlichen Majestät, sein Gewissen aber Christo gehörte, dessen Gebot er folgen wolle. Der Amtmann fragte ihn, ob dieses Gebot das Unserer Heiligen Mutter Kirche wäre. Klas antwortete:
„Es ist im Heiligen Evangelio.“
Aufgefordert, auf die Frage zu antworten, ob der Papst der Statthalter Gottes auf Erden sei, sprach er:
„Nein.“
Verhört, ob er es für unerlaubt hielte, die Bilder der erhabenen Frau Maria und der hohen Heiligen anzubeten, antwortete er, daß solches Götzendienst wäre. Im Punkte der Ohrenbeichte befragt, ob selbe eine gute und heilsame Sache sei, sprach er:
„Christus hat gesagt: Beichtet einer dem andern.“
Seine Antworten waren tapfer, wiewohl er im Grunde seines Herzens betrübt und erschrocken schien.
Da es acht Uhr geschlagen hatte und die Nacht herabsank, zog sich der hohe Gerichtshof zurück und verschob das endgültige Urteil auf den nächsten Tag.