Gegen die zehnte Stunde des Vormittags wurden Ulenspiegel und Soetkin in die Folterkammer geführt.

Allda befanden sich der Amtmann, der Gerichtsschreiber und die Schöffen, der Henker von Brügge, sein Knecht und ein Wundarzt.

Der Amtmann fragte Soetkin, ob sie kein dem Kaiser gehöriges Gut vorenthalte. Sie antwortete: daß sie nichts vorenthalten könne, da sie nichts habe.

„Und Du?“ fragte der Amtmann Ulenspiegel.

„Vor sieben Monaten“, versetzte er, „erbten wir siebenhundert Karolus, etliche davon haben wir verzehrt. Was die andern angeht, so weiß ich nicht, wo sie sind; ich vermeine jedoch, daß der Wanderer, der zu unserm Unglück bei uns wohnte, den Rest mitgenommen hat; denn ich habe seither nichts mehr gesehen.“

Der Amtmann fragte wiederum, ob alle beide darin beharrten, sich für unschuldig zu erklären.

Sie antworteten, daß sie kein dem Kaiser gehöriges Gut vorenthielten.

Darauf sagte der Amtmann ernst und traurig:

„Da die Aussagen Euch schwer belasten und die Anklage begründet ist, müßt Ihr, so Ihr nicht bekennt, die hochnotpeinliche Frage erleiden.“

„Schonet der Witwe,“ sprach Ulenspiegel, „der Fischhändler hat alles gekauft.“