Zum Henker sprechend, sagte der Amtmann:
„Setze die Frau auf den Stuhl und lege ihr die Schraubstöcke an Hände und Füße.“
Der Henker gehorchte.
„O, tut nicht also, Ihr Herren Richter!“ schrie Ulenspiegel. „Bindet mich an ihrer Statt, zerbrecht mir die Finger und die Zehen, aber schont der Witwe!“
„Der Fischhändler“, sagte Soetkin. „In mir ist Haß und Kraft.“
Ulenspiegel ward noch bleicher. Er zitterte verstört und schwieg.
Die Schraubstöcke waren Stäblein von Buchsbaumholz, welche mit Schnüren verbunden waren und zwischen die Finger gesteckt die Knochen berührten. Durch eine Vorrichtung von so scharfsinniger Erfindung konnte der Henker nach Belieben des Richters die Finger zusammenpressen, die Knochen von ihrem Fleisch entblößen, sie zermalmen, oder dem Delinquenten nur einen geringen Schmerz verursachen.
Er legte die Schraubstöcke an Soetkins Hände und Füße.
„Schnürt“, befahl ihm der Amtmann.
Er tat es grausam.