Da schrie Soetkin:

„Mein armes Kind ist tot! Sie haben ihn gemordet! Wehe, auch ihn! Nehmt die Kohlen fort, Ihr Herren Richter. Lasset mich ihn in die Arme nehmen, um bei ihm zu sterben. Ihr wisset, daß ich auf meinen gebrochenen Füßen nicht entfliehen kann.“

„Gebet der Wittib ihren Sohn“, sprach der Amtmann.

Dann ratschlagten die Richter untereinander.

Der Henker band Ulenspiegel los und legte ihn nackend und blutüberströmt auf Soetkins Knie, derweil der Wundarzt ihm die Knochen wieder einrenkte.

Indessen umarmte Soetkin Ulenspiegel und sagte weinend:

„Mein Sohn, Du armer Märtyrer! Wenn die Herren Richter es gestatten, werde ich Dich heilen; aber wach auf, Tyll, mein Sohn! Ihr Herren Richter, wenn Ihr ihn mir umgebracht habt, so werde ich zu Seiner Majestät gehen, denn Ihr habt gegen jedes Recht und Gerechtigkeit gehandelt und Ihr sollt sehen, was eine arme Frau wider die Bösen vermag. Aber Ihr Herren, lasset uns mitsammen frei. Wir haben nur einander in Welt, wir armen Leute, auf die Gottes Hand schwer herabfällt.“

Nachdem die Richter Rat gepflogen hatten, sprachen sie das Urteil wie folgt:

„In Ansehung dessen, daß Ihr, Soetkin, eheliche Witwe von Klas, und Ihr Tyll, Sohn von Klas, mit dem Beinamen Ulenspiegel, trotz grausamer Tortur und genugsamer Proben nichts bekannt habt auf die Anschuldigung, das Vermögen unterschlagen zu haben, so kraft Konfiskation und ohngeachtet aller dem zuwiderlaufenden Privilegien, Seiner Königlichen Majestät gehörte; Erklärt der Gerichtshof Euch für frei; Mangels ausreichender Beweise und bei Dir, Frau, des jammervollen Zustandes Eurer Glieder, und bei Dir, Mann, der peinlichen Folter wegen, so Ihr erlitten habt. Er erlaubt Euch, bei dem Manne oder der Frau aus der Stadt, denen es genehm sein wird, Euch unangesehen Eurer Armut zu beherbergen und niederzulassen.“

„So gegeben zu Damm, den dreiundzwanzigsten Tag des Weinmonats Anno Domini 1558.“