Wenn man diese Tatsachen mit der schleppenden Führung und dem halben, obendrein wesentlich dem preußischen Bund zu dankenden Ergebnis des Ordenskrieges vergleicht, wenn man erwägt, daß es dem Könige weder gelang, sich von der Magnatenherrschaft zu befreien, noch sich der Bestrebungen des niederen Adels zu erwehren, und daß auch sein anfangs siegreicher Kampf um den Einfluß auf die Besetzung der Bischofssitze und der Domherrnstellen nicht von dauerndem Erfolg gekrönt war, wenn man die erneute Hervorhebung der Sonderstellung Litauens betrachtet, so muß man das Zeitalter des vierten Kasimir bei aller Anerkennung seiner persönlichen Eigenschaften für alles andere halten als für einen Fortschritt in der inneren Befestigung des Reiches.
Erfreulicher ist eine Betrachtung des geistigen Lebens. Auch Polen blieb von der neuen Blüte, die Humanismus und Renaissance überall hervorriefen, nicht unberührt. Die Krakauer Hochschule ward ein Sammelplatz bedeutender Männer des In- und Auslandes. Benedikt Hesse und Conrad Celtes, der dem Macchiavelli geistesverwandte Prinzenerzieher Filippo Buonacorsi (Callimachus Experiens) gehörten ihr an. Von Inländern ragten Johann von Elgot, Jakob von Paradies (später Erfurter Kartäuser), Thomas Strzępinski, der heilige Johann Kanty und Albert Blar, genannt Brudzewski, des Kopernikus Lehrer, hervor. Der spätere Lemberger Erzbischof Gregor von Sanok († 1477) glänzte als klassischer Philologe und als Philosoph, der Krakauer Domherr und Prinzenerzieher Johann Długosz (Longinus † 1480) als erster Geschichtschreiber (Annales seu cronicae inclyti regni Poloniae), der Posener Wojewode Johann Ostrorog († 1501), jur. ut. Dr., als auf die Mehrung der königlichen Gewalt bedachter Politiker (Monumentum pro comitiis generalibus regni ... pro reipublicae ordinatione congestum, 1438). An Versuchen, in polnischer Sprache zu schreiben, ist uns nur wenig erhalten, meist Gebetbücher und Predigten, daneben auch eine Übersetzung des Statuts von Wiślica. Die Buchdruckerkunst gelangte um 1474 von Deutschland nach Polen, und auch in den bildenden Künsten war Polen durchaus von dem Ausland, namentlich von Deutschland abhängig. (Veit Stoß lebte lange in Krakau.)
Sofort nach Kasimirs Tode erhoben die Litauer seinen vierten Sohn Alexander, die Union verletzend, auf den großfürstlichen Stuhl. Die Polen aber wählten, namentlich auf Betreiben des jüngsten, sechsten Sohnes, des Krakauer Bischofs Friedrich, Johann I. Albrecht (1492–1501), 1492 bis 1501 Kasimirs dritten Sohn, zum Könige. Die nicht unbeachtete Kandidatur des Herzogs Johann von Masowien, der wie alle masowischen Piasten in den Jagiellonen nur Usurpatoren sah, war schließlich erfolglos geblieben.
Von Callimachus mit dem Geiste erfüllt, der im „Principe” seinen klassischen Ausdruck fand, suchte Johann Albrecht des Vaters Versuch der Niederwerfung der Magnatenmacht durchzuführen. Glücklich war freilich dieser Versuch insofern nicht, als der König sich hierbei auf den niederen Adel stützen mußte und auf diese Weise nur die Demokratisierung der Macht beschleunigte. Nachdem er bereits 1493 eine 1493 vorläufige Konstitution gegeben hatte, erließ er 1496, unter Mitwirkung aller Faktoren des Reichstages, 1496 das Petrikauer Statut, das man nicht mit Unrecht die „Magna Charta Polens” genannt hat. Der Senat hat sich offenbar nur widerstrebend darein gefügt, denn er wurde seiner schon durch die Nessauer Statuten rechtlich, wenn auch nicht immer faktisch geschmälerten Macht hier völlig entkleidet, alle Entscheidung in die conventiones communes, die sejmiki, gelegt. Aber trotzdem war dieses Statut, das als allgemeines die früheren Einzelstatute ergänzte und ersetzte, weniger gegen die Magnaten gerichtet, als vielmehr gegen die Bauern und die Bürger.
Die Freizügigkeit der Bauern, schon unter Kasimir dem Großen beschränkt, aber der harten Szlachta noch immer empfindlich fühlbar, wurde beinahe ganz aufgehoben: nur noch ein Sohn, sofern überhaupt mehrere vorhanden waren, durfte einem Gewerbe oder den Wissenschaften nachgehen, wenn der Gutsherr ihm einen Erlaubnisschein ausstellte. Die Sommerwanderung, die wir heute „Sachsengängerei” nennen, die damals aber nach Schlesien und Preußen gerichtet war, wurde ebenfalls streng verboten, da darunter die Erntearbeiten in Polen litten. In Vermögensstreitigkeiten trat Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn ein, eine Bestimmung, aus der sich durch spätere Konstitutionen (1520, 1530, 1573) nach und nach die allgemeine gerichtliche Vertretung des Bauern durch den Gutsherrn und die Ausdehnung der gutsherrlichen Gewalt auch auf die höhere Gerichtsbarkeit entwickelte.
Von den Bettlern heißt es im Statut: „Da es scheint, daß dieses ruhmreiche Land eine solche Menge von Bettlern männlichen und weiblichen Geschlechts hat, daß es ... nicht eins gibt, das so mit Bettlern überfüllt ist, so sollen nur noch so viele Bettler sich an jedem Ort aufhalten dürfen, als die Ortsbehörde bestimmt.” Die übrigen sollen eingefangen, unter die Söldner gesteckt oder bei Festungsbauten beschäftigt werden. Eine mehr dem Zeitalter der Aufklärung als dem ausgehenden 15. Jahrhundert angemessene Maßnahme! Um so zahlreicher wurde der Zuzug aller Unzufriedenen zum freien Kosakentum in den Steppen der Ukraine.
Die Bürger sollten von den wichtigsten geistlichen Pfründen ausgeschlossen werden (nur eine bestimmte Anzahl mit Doktoren zu besetzender Stellen blieb auch den offenbar klügeren „Plebejern” zugänglich), sie sollten keinen unter Landrecht stehenden, also adligen Grundbesitz mehr erwerben dürfen, sofern sie aber solchen bereits besaßen, sich seiner in einer festgesetzten Frist entäußern. Die Zölle hatten sie fortan allein zu tragen, da der Adel sich völlige Zollfreiheit auch für die Einfuhr ausbedang. Auch Marktgelder und Marktzölle durften sie vom Adel nicht mehr erheben, ebenso wie sie ihre Brauerei- und Brennereimonopole für adligen Besitz verloren. Arbeiter ohne eigenen Wohnsitz, oder Gesinde durften sie auf kürzere Zeit als ein Jahr nicht mehr dingen. All das trug dazu bei, den Niedergang der Städte, von dem schon die Rede war, noch zu beschleunigen.
Johann Albrechts vertrautester Freund und Ratgeber war derselbe Bischof Lukas Watzelrode von Ermland, der vor wenigen Jahren dem jetzigen Kardinal-Primas Friedrich vorgegangen war. Um der erhofften preußischen Statthalterwürde willen ebenso auf die Vertreibung seines Nachbars, des Hochmeisters, bedacht, wie der König auf die unmittelbare Vereinigung ganz Preußens mit Polen, wußte er Johann Albrecht für die Wiederaufnahme des Gedankens, die Ritter nach Podolien zu versetzen, zu gewinnen. Er fand einen Bundesgenossen an Callimachus, der stets für eine energische polnische Orientpolitik eingetreten war. Beide scheinen den Anstoß zu jenem unglücklichen Zuge gegen den Hospodar Stephan Bogdanowitsch von der Moldau im Jahre 1497 gegeben zu haben, durch den die Jagiellonen 1497 ihrem fünften, noch unversorgten Bruder Siegmund ein selbständiges Fürstentum zu gewinnen hofften. Öffentlich wurde ein Türkenkrieg verkündet und das allgemeine Aufgebot Polens mit königlichen Söldnern, masowischen Hilfstruppen und Ordensrittern unter dem Befehl des Königs nach der Moldau geführt. Der Anschlag mißlang schmählich. Die zuchtlosen Polen mußten zurückweichen und fielen in den Waldschluchten der Bukowina zum größten Teil der Vernichtung anheim.
Die Folge war ein wirklicher Türkenkrieg schon im Frühjahr 1498, indem 40 000 Türken das Land überfielen. 1498 Czarnkow, Lemberg, Sieradz, Brześć Litewski, Przemyśl wurden erobert und geplündert. Als die Türken abzogen, brachen die krimschen Tataren ein, und diesen folgten gegen Winter wiederum die Türken. Der Hospodar war selbstverständlich nunmehr mit den Feinden im Bunde; erst 1499 schloß er mit Polen einen Frieden, der die polnischen 1499 Oberhoheitsansprüche auf die Moldau beseitigte. Türken und Tataren aber waren wieder einmal sehr energisch auf Polen hingewiesen worden, und die Ungarn, die trotz dem Bündnisse der Könige den Moldauern geholfen hatten, fühlten sich in ihrem Mißtrauen gegen die jagiellonische Familienpolitik bestärkt.
Noch eine andere Wirkung hatten jene Pläne und der Krieg selbst. Der Hochmeister Johann von Tieffen, ein ehrlicher und wohlwollender Fürst, der auf dem Zuge nach der Moldau in Lemberg an der Ruhr gestorben war, hatte mit Besorgnis die Verhandlungen Watzelrodes mit dem Könige verfolgt. Er sagte sich, daß nur ein solcher Hochmeister den Orden retten könne, der vermöge seiner Familienverbindungen einflußreiche Beziehungen zu den übrigen Reichsfürsten hätte und der infolgedessen vielleicht die Anerkennung des Thorner Friedens vermeiden könne. Er machte daher 1497, vor seinem Auszug, in geheimem Kapitel 1497 den Vorschlag, ihn von seinem Amte zu entbinden und an seiner Stelle den Herzog Friedrich von Sachsen, den dritten Sohn Albrechts des Beherzten, zu wählen, der sich dem geistlichen Stande gewidmet hatte. Für diese Kandidatur sprach auch der Umstand, daß Friedrichs älterer Bruder, Herzog Georg, mit Johann Albrechts Schwester Barbara vermählt war, daß also der König wider die Wahl seines Schwagers nicht gut Einspruch erheben konnte.
Der selbstlose und weitschauende Plan des Hochmeisters wurde vom Kapitel angenommen und mit Albrecht dem Beherzten vereinbart. Als Johann von Tieffen gestorben war und tatsächlich die Wahl Friedrichs zum Hochmeister erfolgte, konnte Johann Albrecht nicht anders, als gute Miene zum bösen Spiel zu machen und den neuen Hochmeister anzuerkennen. Dem Herzog aber war auf zwei Reichstagen, in Freiburg und in Augsburg, eingeschärft worden, „daß er den Huldigungseid und den Eid auf den Thorner Frieden nicht leisten dürfe, weil er in dem einen seiner Ehre als deutscher Reichsfürst und in dem andern dem Besitzstande des Deutschen Reiches zunahe trete, und daß man ihn, wenn er deshalb bedrängt werden sollte, nicht ohne Hilfe lassen werde”. In der Tat hat Friedrich, der ein weises Regiment führte und die Säkularisierung des Ordenslandes vorbereitete, weder den Huldigungseid geleistet, noch den Thorner Frieden anerkannt, obwohl die versprochene Reichshilfe ausblieb. Johann Albrecht starb darüber unvermählt in Thorn am Schlage, und auch sein Bruder und Nachfolger Alexander (1501–1506) erreichte 1501 bis 1506 in dieser Beziehung nichts. Es scheint, als ob beide Könige von dem Hochmeister bestochen worden seien. Übrigens war Alexander dem Hochmeister verpflichtet, denn dieser hatte das Anerbieten Conrads von Masowien, die Erledigung des Thrones zu einem gemeinsamen Kriege zu benutzen, abgewiesen, auch die Wahl Alexanders gegenüber der Kandidatur des fünften Bruders Siegmund gefördert.
Für Alexander hing viel von der Wahl ab, denn er war seit 1500 in einen Krieg mit Iwan III. verwickelt. 1500 Wir haben die gespannten Beziehungen, die zwischen Kasimir und Iwan bestanden, bereits kennen gelernt. Im letzten Regierungsjahre Kasimirs war der lange vermiedene und auch niemals offen erklärte Friedensbruch tatsächlich doch vor sich gegangen, indem Iwan den Fürsten Worotynskij und andere litauische Lehensfürsten russischer Nationalität in seinen Dienst aufnahm, die nun an ihren bei Litauen verbleibenden Feinden mit Hilfe moskowitischer Truppen Rache nahmen. Als Alexander zur Herrschaft gekommen war, gingen Iwans Heerführer aber offen im Namen ihres Herrn vor. Sie eroberten Wjasma, Mossalsk, Opakow, verheerten andere Gebiete. Alexander konnte keinen Widerstand leisten, da der Zar ihm gleichzeitig die krimschen Tataren und die Moldauer auf den Hals hetzte. Er suchte daher zu einem Einvernehmen zu gelangen, indem er um die Hand Helenas, der Tochter Iwans aus seiner Ehe mit Sophia, der Nichte des letzten Paläologen, warb. Im Februar 1494 kam der Friede und die Verlobung zustande. 1494 Der Status quo wurde bestätigt, ein Abkommen über die Abscheidung und Aufteilung der Dienstfürstentümer vereinbart, Helenen die unbehinderte Religionsübung nach griechischem Ritus zugestanden. Über die Dienstfürsten kam es schon vor der Hochzeit wiederum zu Meinungsverschiedenheiten, und auch aus der Heirat wußte Iwan dem Schwiegersohn Schwierigkeiten zu bereiten, indem er ihn, wenn auch ohne Grund, der Nichtachtung der zugesagten griechischen Religionsübung bezichtigte. Außerdem spielte er wiederum seinen Anspruch auf den Titel „Herrscher von ganz Rußland” aus.