Alexander schloß Bündnisse mit dem livländischen Ordensmeister und mit dem Khan der Goldenen Horde, suchte auch eine Wiederherstellung der zerrissenen Union mit Polen. 1499 erneuerte man die Union von Horodlo, nur legte 1499 man den Artikel über die Wahl des Großfürsten des näheren dahin aus, daß kein Großfürst „ohne Wissen und Rat” der polnischen Herren gewählt werden dürfe, also ein Rückzug der Litauer gegenüber ihrem Vorgehen von 1492 und ein politischer Sieg der Polen, der diesmal Dauer hatte.

1500 begann der Krieg damit, daß die Fürsten Bjelskij, 1500 Chotetowskij, Starodubskij, Moshajskij und Sjewerskij zu Iwan übertraten und die Moskowiter in Litauen einrückten. Nach zwei Monaten erst stand ihnen der litauische Hetman Fürst Konstantin Ostrogski an der Wedroscha (östlich von Smolensk) gegenüber. Am 14. Juli, dem Jahrestage der Schlacht an der Schelona, wurde er völlig geschlagen. Das ganze linke Dnjeprufer fiel in Iwans Hände, während gleichzeitig sein Bundesgenosse Mengli Girei von der Krim gegen Kijew vorrückte. Smolensk selbst, der Schlüssel des Dnjepr-Gebietes, wäre gefallen, hätte nicht der livländische Landmeister Walter von Plettenberg bei Isborsk die Russen vernichtet (1501). Im nächsten Jahre schlug der Landmeister 1501 die Russen nochmals entscheidend am Smolina-See. Obgleich im selben Jahre Mengli Girei der Goldenen Horde ein Ende machte, standen die Dinge für Iwan nicht übermäßig günstig, zumal er auch das Anwachsen der krimschen Macht nicht gleichmütig hinnehmen konnte. Da inzwischen Alexander, der übrigens den Landmeister bei allen Unternehmungen treulos im Stiche ließ, König geworden war, also auch Polen hinter sich hatte, erreichte er 1503 einen 1503 Waffenstillstand auf sechs Jahre, der den Russen ungefähr die Dnjeprgrenze, also einen ungeheuren Landzuwachs brachte. 1504 erkannte Alexander als Großfürst von 1504 Litauen auch Iwans Titel eines „Herrschers von ganz Rußland” an.

Doch nicht auf Grund der erneuten Union von 1499 war Alexander zum König gewählt worden, sondern auf Grund von Verhandlungen, die 1501 auf dem Wahlreichstage zwischen den 1501 polnischen und litauischen Senatoren gepflogen wurden, und nach denen fortan immer der König von Polen auch Großfürst von Litauen sein sollte. Der Wahl folgte das Privileg von Mielnik a. Bug, durch das der neue König die Oligarchie wiederherstellte, also im wesentlichen das Petrikauer Statut aufhob. Senatoren sollten nur durch Senatoren mit zwei Drittel Mehrheit gerichtet werden, die Beschädigung eines Senators durch den König das ganze Volk von seinem Eide entbinden, die Ämterbesetzung nach dem Dienstalter vor sich gehen. Die königlichen Starosten wurden in ihren Befugnissen gegenüber den Senatoren beschränkt, der König in der Münzprägung überwacht. Der König wurde fast zum Senatspräsidenten herabgedrückt, dem Senat, da der König wieder nach Litauen ging, die Staatsgewalt übertragen.

Die Reaktion der Szlachta gegen diese Wahlkapitulation blieb nicht aus, zumal der Senat völlige Anarchie in der Verwaltung wie in den Finanzen und der öffentlichen Sicherheit einreißen ließ und der König die Ansprüche des niederen Adels begünstigte. In Petrikau wurde 1504 der erste Schritt getan, 1504 der Verwirrung zu steuern. Die Befugnisse der einzelnen Ämter gegeneinander, namentlich derjenigen, die als Landschaftsämter und als Kronämter doppelt vorhanden waren, wurden genau abgegrenzt, Hoffunktionen von Staatsfunktionen getrennt, das sogenannte Inkompatibilitätsgesetz erlassen, nach dem nicht mehrere Würden in einer Person vereinigt werden durften. Die königlichen Tafelgüter wurden festgelegt, um die Grundlage der Staatsfinanzen zu sichern. Die bewilligende Stellung, die der Senat anstatt der beratenden erlangt hatte, wurde nicht angegriffen.

Sie blieb auch im nächsten Jahre, in der 1505 Konstitution von Radom, nicht nur erhalten, sondern wurde sogar ausdrücklich zum Gesetz erhoben. Die „Nihil novi” genannte Konstitution bestimmte: „Da das allgemeine Recht und die öffentlichen Satzungen nicht den einzelnen, sondern die Gesamtheit angehen, haben wir auf diesem Reichstage zu Radom mit allen Prälaten, Senatoren, Baronen und Landboten als billig und vernünftig erachtet und festgesetzt, daß fortan in allen künftigen Zeiten von uns und unseren Nachfolgern nichts Neues als Gesetz erlassen werden soll, ohne die gemeinsame Zustimmung der Senatoren und Landboten, weil solches zum Nachteil und zur Beschwerde des Gemeinwesens, zum Schaden und zur Unbill für den einzelnen und zur Veränderung des gemeinen Rechts und der öffentlichen Freiheit geschehen würde.” Durch diese Bestimmung wurde das Petrikauer Statut von 1496 gekrönt, namentlich auch die Landbotenkammer aus einer bloßen Übung zu einer gesetzlichen Einrichtung gemacht.

Diese Konstitution blieb bis zum Untergange Polens in Geltung. Die Landboten nun, die in den landschaftlichen Adelsversammlungen, den sejmiki, gewählt wurden, wurden dort auch mit genauen Instruktionen für den Reichstag versehen und durften nur nach diesen Instruktionen stimmen. Der Gang der Dinge war vielfach so, daß diesen Partikularlandtagen der einzelnen historisch gewordenen Landschaften Generallandtage ganzer Provinzen folgten, um eine weitergehende Übereinstimmung für den Reichstag zu erzielen, für Großpolen gewöhnlich in Koło, für Kleinpolen und Kleinrußland in Neustadt-Korczyn. Erst dann begaben sich die Landboten zum Reichstag. Nach Schluß des Reichstages erstatteten sie Bericht auf den „sejmiki relacyjne”, die manchmal noch nachträglich die Reichstagsbeschlüsse verwarfen. Dieser ganze Apparat ist aus dem Gedanken der Gleichberechtigung aller, aus dem Bestreben zu verstehen, jedem Adligen völligen Anteil an der Regierung, die volle Bestimmung über die Geschicke des Landes zu sichern. Er mußte jedoch natürlich Polen lahmlegen, wenn es nicht außerordentlich kräftige Herrscher hatte.

Alexander war ein solcher Herrscher nicht. Er starb aber, ein Epileptiker, bereits 1506, ehe er weiteres Unheil anrichten 1506 konnte, in Litauen. Da er kinderlos war und die Litauer sich von seinem Günstling Michael Glinskij des Schlimmsten versahen, wählten sie wider die Vereinbarungen des Wahlreichstages schnell Siegmund, den fünften der Brüder. Der Mangel wurde geheilt, indem die Polen sich dieser Wahl anschlossen.


[11. Kapitel.]
Polen im Zeitalter der Reformation.

Siegmund I. der Alte (1506–1548) war von 1506 bis 1548 allen Brüdern der energischste und wohl auch der intelligenteste, mindestens Johann Albrecht und namentlich Alexander an Geistesgaben weit überlegen, wie er auch in der Lebensführung weniger wollüstig und genußsüchtig war als die anderen. Eine Vorschule zu seiner Stellung hatte er außerdem als Herzog von Glogau und Hauptmann der Niederlausitz (diese Würden hatte ihm sein Bruder von Ungarn und Böhmen übertragen) bereits durchgemacht. Polen brauchte aber auch einen kräftigen Herrscher, denn die Schwierigkeiten, denen es entgegenging, waren groß. Moskowiter, Tataren, Moldauer, Türken, Deutsch-Ritter, dazu um der ungarischen Krone willen als neuer Feind Kaiser Maximilian dräuten von allen Seiten.

Zuerst geriet Siegmund mit Moskau in Streit (1507/08), 1507 bis 1508 veranlaßt durch den Aufstand des Fürsten Michael Glinskij, den man, wahrscheinlich mit Unrecht, der Vergiftung Alexanders, mit mehr Recht aber der Absicht beschuldigte, er wolle ein eigenes litauisch-russisches Fürstentum errichten. Dem Fürsten blieb, nachdem er seinen Widersacher, den litauischen Marschall Zabrzeziński, gegen den er kein Recht zu finden glaubte, in Grodno erschlagen hatte, gar nichts übrig, als in der Empörung sein Heil zu suchen. Er stützte sich auf Wassilij, den Sohn Iwans III., der das wichtige Smolensk zu gewinnen trachtete, auf Mengli Girei, den alten Widersacher Litauens, und auf Bogdan, den neuen Hospodar der Moldau. Der Sieg des Hetmans Konstantin 1508 Ostrogski bei Orscha (1508) machte dem Kriege ein Ende. Glinskij mußte nach Moskau fliehen, mit Wassilij wurde auf der Grundlage des Waffenstillstands von 1503 ein endgültiger Friede vereinbart. 1509 schloß auch der Hospodar, nach einem 1509 Siege des Kronhetmans Nikolaus Kamieniecki am Dnjestr, Frieden. Die Einfälle der Tataren hörten jedoch erst 1512 für einige Zeit auf, nachdem beide Hetmans bei Wiśniowiec (südlich von Krzemieniec) einen Sieg errungen hatten. 1512 Mengli Girei trat zur Abwechslung sogar jetzt einmal in nähere Beziehungen zu Polen.

Diese für Moskau bedrohlichen Beziehungen wurden direkt, die Nebenbuhlerschaft um die ungarische Krone wurde indirekt der Anlaß zu einem zweiten Kriege mit Moskau (1512–1522). Da Władysław von Ungarn und 1512 bis 1522 Böhmen nur einen minderjährigen Sohn hatte, so war dort eine Regentschaft zu erwarten. Um sich diese und damit vielleicht später einmal den Thron zu sichern, heiratete Siegmund Anfang 1512 Barbara Zápolya, die Tochter des 1512 mächtigsten ungarischen Magnaten. Kaiser Maximilian, der die alten Erbansprüche seines Hauses auf jene Krone aufrechterhielt, bildete daraufhin eine antipolnische Koalition, in die auch Wassilij eintrat. Von kaiserlichen Ingenieuren und Geschützmeistern begleitet, wagte er den zweiten Zug. Anfang und Ende 1513 belagerte er zweimal vergeblich 1513 Smolensk, erst bei der dritten Belagerung im Juli 1514 gelangte, wahrscheinlich auf Glinskijs Bemühungen hin, der wichtige Platz durch Verrat des Bischofs in seine Hände. Zwar siegte Konstantin Ostrogski am 8. September desselben 1513 Jahres in glänzender Weise bei Orscha, aber auch die Tatareneinfälle in Rußland hörten auf, als im Frühjahr 1515 Mengli Girei starb. Die kriegerischen Aktionen erlahmten, 1515 da Moskau durch die Streitigkeiten zwischen den Tataren, Polen durch die europäischen Angelegenheiten in Anspruch genommen wurde, auch die polnische Heeresorganisation eine nachhaltige Kriegsführung unmöglich machte. So blieb Smolensk, als man 1522 den elfjährigen 1522 Waffenstillstand schloß, in den Händen der Russen.