Es muß hier noch hervorgehoben werden, daß der Sieg des Kleinadels über die Magnaten, wie er in dem Petrikauer Statut zum Ausdruck kam, auf die Dauer doch nur eine scheinbare Demokratisierung der Macht zur Folge hatte. Die wirtschaftliche Stellung der Magnaten war zu stark, als daß sie nicht immer das Übergewicht behalten mußten, besonders in Kleinpolen, Litauen und Kleinrußland. Sie saßen wie souveräne Herren auf ihren Besitztümern, hatten eine vollständige Hofhaltung, zu der zuweilen sogar ärmere Senatoren gehörten, ernährten eine große Zahl von niederen Adligen in ihren Diensten, sei es in der Verwaltung, sei es bei den Leibtruppen. Sie trieben auf eigene Hand Politik, führten nicht nur unter sich, sondern sogar mit den Nachbarmächten Krieg. Im Reichstage stimmten die von ihnen direkt abhängigen oder durch Bestechung und Drohung gewonnenen Landboten natürlich, wie ihnen vorgeschrieben wurde, so daß nicht der Wille der Gesamtheit des Adels, sondern nur der Wille der großen Häuser zum Ausdruck kam. In ihrer Hand, nicht in der Hand des niederen Adels war der König ein Spielball, und eine Änderung hätte nur eintreten können, wenn die Güterexekution vollständig durchgeführt, auch über die Zeit vor dem Jahre 1504 zurück erstrebt worden wäre, so daß die Krone die größte Macht im Lande wurde. Am reichsten waren die kleinrussischen Familien, an ihrer Spitze die Ostrogski, nach ihnen die Sanguszko, Wiśniowiecki, Chodkiewicz, Sapieha, ferner die Lubomirski, Radziwill, Czartoryski, Zborowski, Potocki, Leszczyński, Górka, Zamojski usw.
[Viertes Buch.]
Polen als Wahlreich.
[13. Kapitel.]
Die beiden ersten Wahlkönige.
Die Frage der Nachfolge Siegmund Augusts, der ohne männliche Nachkommenschaft geblieben war, wurde schon zu seinen Lebzeiten erörtert. Der König, der in dritter Ehe wieder eine Habsburgerin geheiratet hatte, neigte dazu, einen Habsburger auf den Thron zu bringen, der Adel war in seiner Mehrheit für Johann Siegmund Zápolya von Siebenbürgen, des Königs Neffen. Aber der Siebenbürger starb 1571, und ein Jahr später folgte ihm der letzte Jagiellone, 52 Jahre alt, ins Grab, ohne daß die Thronfolge geregelt war. 1572
Außer Ernst, dem Sohn Kaiser Maximilians II., und Stephan Báthory, dem Nachfolger Zápolyas, tauchten andere Bewerber auf: Heinrich von Valois, der Bruder Karls IX., König Johann von Schweden, der Schwiegersohn Siegmund Augusts, Verwandte des Piastenhauses. Sogar Iwan der Schreckliche ließ mitteilen, unter welchen Bedingungen er bereit wäre, die Krone anzunehmen. Die Lage war neu, denn obwohl auch die Jagiellonen in Polen Wahlkönige waren, so lagen die Verhältnisse doch anders, da sie unter anderen Umständen auf den Thron gekommen und, weil in Litauen erblich, die gegebenen Thronkandidaten waren. Noch nicht einmal eine Wahlordnung war vorhanden.
Der kleinpolnische und der großpolnische Adel taten sich sofort in Konföderationen zusammen, um für die öffentliche Sicherheit und die Grenze zu sorgen, eine Erscheinung, die sich von nun ab bei jedem Interregnum wiederholte. Dann entspann sich zwischen den beiden Religionsparteien ein Streit darüber, wer „interrex” sein solle, der Primas oder der Kronmarschall, der gerade damals Protestant war (Johann Firley). Die Großpolen und Katholiken drangen mit ihrer Meinung durch und fortan war immer der Erzbischof von Gnesen als Primas des Reichs „interrex”. Es wurde ferner beschlossen, daß der Wahl ein Konvokationsreichstag in Warschau vorauszugehen habe, und ein Interregnumsgericht (sądy kapturowe) eingesetzt. Auch die Frage der Revision der Rechte wurde erörtert und hierzu eine eigene Kommission eingesetzt.
Der Konvokationsreichstag fand im Januar 1573 1573 in Warschau statt. Er bestätigte die Befugnisse des Primas und bestimmte weiter, daß er den Wahlreichstag zu berufen und zu leiten und nach erfolgter Abstimmung den König zu nominieren habe, während dem Kronmarschall nur die öffentliche Verkündigung, die Promulgation, des Gewählten zugestanden wurde. Nach der Konstitution von 1530, betreffend die Wahl Siegmund Augusts, hatte die Wahl durch die gesamte Szlachta zu geschehen. Das wollte die protestantische Partei vernünftigerweise nicht aufrechterhalten wissen, aber auf Veranlassung Johann Zamojskis beschloß der Konvokationsreichstag, daß die Wahl „viritim”, durch den ganzen Adel zu geschehen habe, nicht durch den gewöhnlichen Reichstag. Als Wahlort wurde ein Feld am Dorfe Wola bei Warschau bestimmt, wodurch der Nähe wegen die streng katholischen und konservativen Masowier das Übergewicht erhielten.
Diese Niederlage veranlaßte die Protestanten, sich zu der Warschauer Konföderation zusammenzuschließen, mit dem Zweck, die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Freiheit des Bekenntnisses zu sichern. Die Konföderationsakte wurde dem Reichstag vorgelegt und von ihm einstimmig gebilligt, nur von den Bischöfen nicht. Sie war der einzige Sieg der Protestanten, die sich hier zum ersten Male Dissidenten nannten, und wurde die einzige rechtliche Garantie für die Freiheit ihres Bekenntnisses in Polen.
Zur Wahl im April 1573 kamen etwa 40 000 Edelleute 1573 zusammen, unter ihnen allein 10 000 Masowier. Nachdem der Nunzius, der in Zukunft bei allen Wahlen mitwirkte, und die Gesandten der Bewerber gehört worden waren, begann der Senat mit der Deputation der Szlachta in einem „Szopa” (Schuppen) genannten Zelte die Korrektur der Rechte zu beraten, die vom künftigen Könige bestätigt werden sollten. Die Masowier zwangen zum Abbruch der langen Verhandlungen, vereitelten also von neuem den Reformversuch, und so wurde dann am 4. Mai zur Wahl unter den drei übrigbleibenden Kandidaten Ernst von Habsburg, Johann von Schweden und Heinrich von Valois geschritten. Die Geschicklichkeit und Rührigkeit des französischen Gesandten Montluc im Verein mit den Anstrengungen des Nunzius sicherten die Wahl des ungefährlichsten und meistbietenden, Heinrichs von Valois.