Noch versuchte Kaunitz, um der ehrlichen persönlichen Abneigung Maria Theresias willen, eine Beteiligung Österreichs in der Weise zu umgehen, daß er Kompensationen in Schlesien und Glatz forderte. Aber dieses Ansinnen wies Friedrich selbstverständlich zurück. So wurden am 6. und 11. Februar 1772 in Petersburg und Wien die 1772 Konventionen über die Teilung unterschrieben und nach längeren Verhandlungen über die einzelnen Anteile am 5. August auch der Teilungsvertrag. Die Okkupationsmanifeste Rußlands, Österreichs und Preußens datieren vom 5., 11. und 13. September. Den Löwenanteil der Fläche nach erhielt Rußland: den polnischen Rest von Livland, die Wojewodschaften Witebsk und Mstislaw, Teile von Minsk und Polozk, so daß Düna und Dnjepr die Grenze bildeten, zusammen 108 750 qkm mit 1 800 000 Einwohnern. Österreich nahm das wertvollste und volkreichste Gebiet, nämlich außer der Zips die Wojewodschaften Lemberg und Belz, die Hälfte von Krakau und West-Podolien, zusammen 70 480 qkm mit 2 700 000 Einwohnern. Preußen bekam Polnisch-Preußen außer Danzig und Thorn, die ihm Rußland nicht gönnte, und einen Teil Kujawiens, den sogenannten Netzedistrikt, zusammen 34 745 qkm mit 416 000 Einwohnern. Ein Reichstag sollte die Teilung bestätigen.
Vergebens suchte man die Einberufung zu hintertreiben, vergebens wandte sich der König an die übrigen Mächte. Die Teilungsmächte ließen ihre Truppen nur immer weiter ins Land rücken und erklärten schließlich durch ihre Gesandten, daß eine völlige Aufteilung des Landes bevorstehe, wenn die Zustimmung nicht bald erfolge. 32 Landtage gingen trotzdem auseinander, ohne gewählt zu haben. Nur 102 Abgeordnete fanden sich 1773 in Warschau ein. Um die Zerreißung 1773 des Reichstages zu verhüten, bildete Adam Poniński eine Konföderation, der auch der König beitrat und die mit Majoritätsbeschluß eine Deputation von 30 Mitgliedern mit unbeschränkter Vollmacht wählte. Die Beschlüsse dieser Kommission sollte der Reichstag dann ohne Debatte annehmen.
Die Kommission bestätigte zunächst die Teilungsverträge. Dann verfügte sie, daß die nach Aufhebung des Jesuitenordens (1773) dem Staate zugefallenen Besitztümer dieses Ordens für Unterrichtszwecke verwendet werden sollten. Zur Reform des Unterrichts wurde eine Edukationskommission gewählt. Endlich wurden auf Vorschlag der Teilungsmächte neue Grundrechte gegeben, die alle die alten Schwächen der Verfassung, wie die Königswahl und das „Liberum Veto”, bestehen ließen. Als wichtigste Neuerung aber führten sie den Ständigen Staatsrat ein, bestehend aus 18 Senatoren und Ministern und 18 alle zwei Jahre durch den Reichstag gewählten Edelleuten. Dieser Staatsrat zerfiel in fünf Departements: der auswärtigen Angelegenheiten, der Polizei, des Krieges, der Justiz und der Finanzen, denen verantwortliche Minister vorstanden. Er hatte die Exekutivgewalt, während der Reichstag nicht tagte. Der König stand an seiner Spitze, durfte aber nicht selbständig vorgehen. (Im großen und ganzen handelte es sich also um die von den Czartoryski bereits auf dem Konvokationsreichstag eingeführten, auf Rußlands Betreiben aber wieder abgeschafften Verwaltungskommissionen.) Die Heeresstärke wurde auf 30 000 Mann festgesetzt, die Befugnisse der Hetmane beschränkt, allgemeine Steuern ausgeschrieben. Doch wurden diese Grundrechte von neuem der russischen Garantie unterstellt.
Der wieder zusammengetretene Reichstag nahm am 11. April 1775 trotz zahlreicher Proteste das Werk der Delegation 1775 an, worauf die Ponińskische Konföderation sich auflöste.
So hatte Polen ohne einen Schwertstreich fast ein Drittel seines Gebietes verloren, weil es unfähig gewesen war, sich innerlich zu festigen, weil der Hader der Parteien jeden ehrlichen Fortschritt unmöglich gemacht hatte. Es hatte sich selbst auf Gnade und Ungnade der Willkür seiner Nachbarn ausgeliefert, ein neues Beispiel für das alte Wort: Par requierre de trop grande liberté chêt-on en trop grand servaige.
Diese Freiheit war nur ein Zerrbild wahrer Freiheit gewesen, weil sie nur den Katholiken und nur einer Oberschicht des Volkes zuteil wurde. Und gerade, daß sie den Andersgläubigen verwehrt blieb, gab den ersten Anlaß zur Einmischung der Nachbarn. Rußland nahm damals nur Gebiete, die von Russisch sprechenden, griechischen Katholiken bewohnt waren. Es blieb damit seiner Aufgabe als Nationalstaat und als Vormacht des griechischen Katholizismus treu. Auch vom militärischen Gesichtspunkte aus war diese Grenzregelung, die ihm nur altes russisches Land wiedergab, vernünftig. Preußen hatte nur das Allernotwendigste genommen, so viel, wie erforderlich war, um die Verbindung seiner preußischen mit seinen reichsdeutschen Besitzungen herzustellen. Diese Erwerbung war militärisch, wirtschaftlich und politisch eine Lebensfrage für das junge Königreich, auch wenn nicht so viele geschichtliche und nationale Gründe für die Erwerbung Westpreußens gesprochen hätten. Einzig die Beteiligung Österreichs läßt sich durch nichts motivieren als durch die Gier, den Gebietsumfang zu vermehren. Von der Zips abgesehen, war das von ihm erworbene Gebiet in keiner Weise für das Gedeihen des Staates notwendig. Im Gegenteil, die Karpathen bildeten die natürliche Grenze österreichischer Macht. Daß es darüber hinaus ging, hat ihm nicht zum Segen gereicht, hat seine Ostgrenze geschwächt und das Slawentum ausschlaggebend im Lande gemacht.
Das nächste Jahrzehnt war an politischen Ereignissen arm. Es zeigte die guten Eigenschaften des Königs, dem es auf den Reichstagen bis ins Jahr 1784 gelang, den Widerstand der russisch gesinnten Magnatenpartei unter Xaver Branicki, Adam Czartoryski, Ignaz und Szczęsny Potocki, Severin Rzewuski gegen seine und des Ständigen Rates reformierende Tätigkeit unwirksam zu machen. Es ist ein Jahrzehnt der Selbstbesinnung, das in kultureller Beziehung beachtenswerte Erfolge zeitigte, namentlich infolge der Tätigkeit der Edukationskommission, in der auch die russenfreundliche Opposition hervorragend mitarbeitete. Diese Kommission brachte nicht nur die Hochschulen zu Krakau und Wilna, erstere durch die Bemühungen ihres Mitgliedes Hugo Kollątaj († 1812), wieder in eine achtungswerte Verfassung, sie sorgte nicht nur für die Reform der Gymnasien und für die Errichtung von Lehrerseminarien, sondern sie gründete auch in den Städten wie auf dem Lande Pfarrschulen und nahm sich des weiblichen und des jüdischen Bildungswesens an. Die 1776 unter Ignaz Potocki gegründete 1776 Gesellschaft für Elementarschulbücher erwarb sich große Verdienste um die Bestrebungen der Edukationskommission, indem sie vorzügliche Schulbücher herausgab.
Auch auf literarischem Gebiet ist ein von dem kunstliebenden König eifrig geförderter Aufschwung zu vermerken. Der hervorragendste Dichter der Zeit ist der Fürstbischof von Ermland und spätere Erzbischof von Gnesen, Ignaz Krasicki († 1801), der Freund Friedrichs des Großen, unter die Klassiker der polnischen Literatur gezählt. Bedeutender als Historiker denn als Dichter war der Bischof von Smolensk, später von Łuck, Adam Naruszewicz († 1796), dessen „Geschichte des polnischen Volkes”, seit Długosz, der erste Versuch einer kritischen Geschichtschreibung in Polen ist. Franz Karpiński († 1825) sang seine geistlichen Lieder, Stanisław Trembecki († 1812) spottete und Kajetan Węgerski († 1787) ahmte den Voltaire nach. Weit ins folgende Zeitalter hinein ragt Julian Niemcewicz († 1841), dem an Patriotismus der „polnische Jeremias”, der Primas Woronicz von Warschau († 1829), gleichkommt. Unter den politischen Schriftstellern zeichnet sich der schon erwähnte Kollątaj und Stanisław Staszic († 1826), unter den Memoirenschreibern neben Kollątaj und Niemcewicz noch Andreas Kitowicz († 1804) aus. Die ersten polnischen literarischen Zeitschriften tauchten in jenen Jahren auf. Des Staszic „Betrachtungen über das Leben des Johann Zamojski”, die ähnliche Ideen vertraten, wie seinerzeit die Schriften Konarskis, wirkten auf die für Reformen nunmehr weit besser vorbereitete polnische Gesellschaft bedeutsam ein.
Im Verhältnis der Nachbarmächte zueinander hatte in jenen Jahren eine wichtige Verschiebung stattgefunden. Nach Panins Sturz waren die russisch-preußischen Beziehungen erkaltet, während die russisch-österreichischen mit Rücksicht auf die Türkei und die Krim an Wärme zunahmen. Stanisław August versuchte bei dieser Gelegenheit mehrmals, aus seiner Isolierung herauszukommen und die Aufmerksamkeit der heimischen Parteien auf auswärtige Ereignisse zu lenken, indem er Katharina ein Bündnis für den Fall eines Türkenkrieges anbot. Katharina sollte dafür gewisse Reformen garantieren. Doch kam der Vertrag, der für Rußland keinen großen Wert hatte, so schnell nicht zustande. Rußland ging 1787 ohne Polen in den Türkenkrieg, in dem sich ihm 1787 Österreich anschloß. Preußen aber, das nach des großen Königs Tode vollends antirussisch geworden war und eifrig an den gegen Katharina gerichteten Plänen Englands und Hollands teilnahm, ging nun darauf aus, die an der Donau und am Schwarzen Meer beschäftigten Gegner in Polen zu beunruhigen. Es mußte ja darauf bedacht sein, Danzig und Thorn zu gewinnen, die Rußland ihm versagt hatte, und versuchte zunächst auf dem Wege friedlicher Verständigung mit Polen zu diesem Ziele zu gelangen. Da sich aber Stanisław August in seiner Neigung, sich auf Rußland zu stützen, mit der feindlichen Branickischen, der Hetman-Partei, traf, so bildete sich im Lande eine neue Partei, die mit Hilfe Preußens zu Reformen kommen wollte und sich selbst die patriotische Partei nannte, an ihrer Spitze Stanisław Małachowski.