Erst Anfang 1788 antwortete Katharina auf Stanisław 1788 Augusts erneute Anerbietungen, allerdings in einer Weise, die er nicht erwartet hatte. Sie verbot nicht nur Reformen, sondern beschränkte auch die zulässigen polnischen Hilfstruppen auf 12 000 (der König hatte 30 000 stellen wollen, um einen Vorwand zur Vermehrung des Heeres zu bekommen). Von einem Anteil Polens an den Eroberungen war überhaupt nicht die Rede. Die Folge der russischen Schritte war ein preußisches Bündnisangebot, das dem am 2. Oktober 1788 eröffneten Reichstag, dem berühmten 1788 bis 1792 vierjährigen, in Form einer Konföderation abgehaltenen Reichstag, vorgelegt wurde. Des Ministers Hertzberg Gedanke war, in dem russisch-österreichischen Kriege gegen die Türkei als Vermittler aufzutreten, Österreich zur Herausgabe Galiziens zu zwingen, als Lohn dafür von Polen Danzig und Thorn und einen Teil Großpolens zu erhalten und Rußland durch Schwierigkeiten in Polen zur Annahme dieser Änderungen gefügig zu machen.

Daher fanden die Reformer, denen auch der König beizutreten für gut fand, bei Preußen für ihre Pläne eifrige Unterstützung. Zunächst wurde die Erhöhung des Sollbestandes des Heeres auf 100 000 beschlossen und eine Heereskommission unter den vier Hetmans eingesetzt, dann, als der russische Gesandte Stackelberg darauf aufmerksam gemacht hatte, daß die garantierte Verwaltungsform nicht geändert werden dürfe, auf eine preußische Gegenerklärung hin die Reformtätigkeit in Angriff genommen. Man nahm dem Ständigen Rat auch die auswärtigen Angelegenheiten und hob ihn schließlich völlig auf. Die Hetmanpartei konnte zwar diese Beschlüsse nicht hintertreiben, aber sie verhinderte die Bewilligung genügender Steuern, so daß statt der festgesetzten 100 000 Mann nur 40 000, und auch diese nicht einmal genügend ausgerüstet, aufgestellt werden konnten.

Bei den Beratungen über die Reform der Grundrechte zeigte es sich bald, daß man nicht nur mit dem Widerstande russisch Gesinnter, sondern auch mit dem Radikalismus der von der beginnenden französischen Revolution beeinflußten Aufklärer, in Staszic' und Kollątajs Schriften niedergelegt, zu rechnen hatte. Um etwaigen Gegenmaßnahmen der Opposition vorzubeugen, schlugen die Patrioten vor, die von ihnen ausgearbeiteten 89 Reformpunkte der Gesamtheit des Adels, also den Landtagen vorzulegen und sie erst dann in dem um die doppelte Zahl der Abgeordneten zu verstärkenden Reichstage zu beraten. Die sejmiki erklärten sich fast durchweg für die Vorschläge der Patrioten, die im großen und ganzen der späteren Konstitution von 1791 entsprachen.

Als das geschehen war, nahm der verstärkte Reichstag die Beratungen wieder auf. Zunächst wurde ein Gesetz über die Landtage erlassen, wonach der nicht grundbesitzende Adel von ihnen ausgeschlossen wurde, eine Maßregel, die gegen den Einfluß der Magnaten gerichtet war. Dann folgte das Gesetz über die Stadtbürger. Sie erhielten die Rechte „Neminem captivabimus”, der Beteiligung am Reichstage und des Erwerbes adliger Güter. Doch galt das Gesetz für die Mehrzahl der Städte, nämlich für die adligen Mediatstädte, nicht.

Inzwischen erwies es sich als unmöglich, in der bisherigen Weise über die anderen Reformen weiter zu beraten, denn es war wieder eine Änderung der politischen Konstellation eingetreten, die Polen des Rückhalts an Preußen beraubte. Die Erfolge der französischen Revolution und die für Österreich bedrohlichen Siege der Russen wider die Türken hatten nämlich Preußen und Österreich von neuem einander zugeführt. Auf dem Reichenbacher Kongreß von 1790 ließ Österreich vom Türkenkriege, um freie Hand 1790 in Belgien zu bekommen. Ein preußisch-österreichisches Bündnis folgte, mit dem natürlich die preußischen Austauschpläne fielen. Es mußte suchen, Danzig auf andere Weise zu bekommen. Da es sich in seinen Hoffnungen auf England getäuscht sah, wandte es sich wieder Rußland zu.

Polen stand also wieder verlassen da und mußte suchen, zu einem Abschluß der Reform zu gelangen, ehe Rußland den Türkenkrieg gewonnen hatte und Zeit für die polnischen Angelegenheiten fand. Die Patrioten griffen im Einverständnis mit dem König zum Staatsstreich. Sie arbeiteten in der Stille eine Verfassung aus, die den Reichstag nur in einer einzigen Sitzung beschäftigen sollte, und brachten sie ein, als die meisten oppositionellen Abgeordneten sich wegen des Osterfestes nach Hause begeben hatten. Auf diese Weise gelangte die Verfassung vom 3. Mai 1791 trotz 1791 der theatralischen Opposition des Abgeordneten Suchorzewski zur Annahme. Nur 27 Abgeordnete und ein Senator protestierten.

Die Hauptbestimmungen dieser Verfassung sind folgende: 1. Die katholische Religion ist Staatsreligion, aber alle anderen Bekenntnisse genießen Freiheit und Schutz. 2. Die Szlachta behält ihre Privilegien, aber das neue Gesetz über die Bürgerschaften wird bestätigt, der Bauer unter die Obhut des Gesetzes gestellt und seine Emanzipation durch Vertrag mit dem Grundherrn gestattet. 3. Die gesetzgebende Gewalt übt der in Senat und Abgeordnetenkammer zerfallende Reichstag aus, der „immer bereit” ist, d. h. jederzeit zusammengerufen werden kann. Die Abgeordnetenkammer erhebt die Entwürfe zu Gesetzen, der Senat bestätigt sie oder stellt sie bis zum nächsten Reichstag zurück. Beschlußfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit. „Liberum Veto” und Konföderationen fallen fort. 4. Die Exekutive liegt in den Händen des Königs und des durch ihn ernannten, dem Reichstag verantwortlichen Staatsministeriums. Der König erhält die Besetzung der erledigten Stellen zurück und wird erster Feldherr im Kriegsfalle. 5. Die Rechtsprechung wird durch Gerichte erster Instanz ausgeübt, von denen die Berufung an die Tribunale geht. 6. Die Königswürde ist persönlich erblich, nur die Familie ist wählbar. Nach dem Ableben Stanisław Augusts geht das Königtum an das kursächsische Haus über. 7. Alle 25 Jahre nimmt ein konstituierender Reichstag eine Verfassungsrevision vor.

Friedrich Wilhelm II. erkannte diese Verfassung ebenso an, wie Kaiser Leopold II., der sich vergebens bemühte, auch Rußland zur Zustimmung zu bewegen. Preußen beging mit der Anerkennung eine unverzeihliche Dummheit, da es damit ja wieder in die sächsische Umklammerung geriet, aus der Friedrichs des Großen Zusammengehen mit Katharina es befreit hatte. Aber Friedrich Wilhelm II. war viel zu sehr mit Koalitionsgedanken beschäftigt, als daß er diese Überlegung angestellt hätte. Glücklicherweise bewahrte Katharina Preußen vor den Folgen seines Fehlers, denn sie ließ in Berlin erklären, daß sie der sächsischen Thronfolge nicht zustimmen könne, und ging gleichzeitig in Polen vor. Sie kündete Stanisław August den Einmarsch russischer Truppen und eine neue Konföderation an, der der König beizutreten hätte. In Targowice in der Ukraine kam am 14. Mai 1792 diese Konföderation zustande. 1792 Ihr Ziel war die Aufrechterhaltung der bisherigen Verfassung gegenüber der als Jakobinertum bezeichneten neuen Konstitution. Ihr Marschall war Szczęsny Potocki, ihre Hetmane Branicki und Rzewuski, die alten Führer der russisch gesinnten Hetmanspartei. Gleichzeitig überschritten 64 000 Russen die Grenze.

Der König schickte 15 000 Mann unter dem Herzog Ludwig von Württemberg nach Litauen, 30 000 unter dem Fürsten Joseph Poniatowski, Kościuszko und Zajączek nach der Ukraine. Während die ersten Niederlage auf Niederlage erlitten, bestanden die letzten ehrenvoll bei Połonne, Zieleńce und Dubienka in Wolynien, ohne allerdings etwas zu erreichen. Erfolglos blieben auch die Gesandtschaften nach Wien und Berlin. Der König, wieder schnell verzweifelnd, schlug deshalb Katharina vor, den Großfürsten Konstantin als Thronfolger einzusetzen, und trat selbst der Konföderation bei. Die Patrioten und die Führer des polnischen Heeres begaben sich infolgedessen ins Ausland.

Doch auch dieser Schritt des Königs, der den auf eine oligarchische Republik lossteuernden Konföderierten höchst unlieb kam, konnte Polen nicht mehr retten. Das Einrücken der Russen bewog Preußen an seiner Ostgrenze ebenfalls Truppen aufzustellen, um seinen Anteil an der polnischen Beute zu sichern. Nach Vorverhandlungen zwischen den Mächten kam am 23. Januar 1793 der russisch-preußische 1793 Vertrag über die zweite Teilung Polens zustande. Rußland nahm die Reste der Wojewodschaften Minsk und Polozk, die Hälfte von Nowgorodek und Brześć Litewski, den östlichen Teil von Wilna und von Wolynien, dazu die Ukraine und Podolien, zusammen 250 700 qkm mit drei Millionen Einwohnern, wieder nur Gebiete griechischen Bekenntnisses und größtenteils auch russischer Zunge. Preußen erhielt den Rest der alten Ordensbesitzungen zurück, Danzig, Thorn und das Dobriner Land, dazu die Hälfte von Brześć Litewski und Rawa, die Wojewodschaften Posen, Kalisch, Sieradz, Łęczyca, Płock, die Landschaft Wielun und die Stadt Czenstochau, zusammen 58 370 qkm mit 1 100 000 Einwohnern. Es war damit über das, was es zur Herstellung der strategischen Verbindung zwischen Preußen und Schlesien brauchte und was es als von deutschen Ansiedlern bevölkerte Erde aus nationalen Gesichtspunkten verlangen konnte, aus Gründen der Machtpolitik nur wenig hinausgegangen. 254 000 von ursprünglich 750 000 qkm blieben noch selbständig. Der Reichstag von Grodno mußte die Abtretung in stummer Sitzung bestätigen und sich gleichzeitig eine Herabsetzung des Heeres auf 15 000 Mann gefallen lassen.