Die sächsische Erbmonarchie entsprach durchaus den Bestimmungen der Konstitution vom 3. Mai und wurde freudig begrüßt. Die ersehnte Einführung dieser Konstitution blieb freilich aus. Vielmehr gab Napoleon in Dresden dem Großherzogtum eine Verfassung, die den übrigen von ihm verliehenen entsprach. Sie betonte sehr stark die monarchische Macht und beschränkte die Rechte des Reichstages gewaltig zugunsten der straff zentralistischen Regierung. Auch wurde nicht das alte polnische Recht wieder eingeführt, sondern der für die polnischen Verhältnisse wenig geeignete Code Napoléon. Die Bauern erhielten die Freiheit und die Freizügigkeit, allerdings ohne Anspruch auf den Acker, den sie bisher bestellt hatten, eine Freiheit, die ihnen nur wenig nützte. Die bisherigen Einkünfte Preußens aus dem Lande nahm Napoleon für sich in Anspruch. Er berechnete sie auf 43 Millionen Frank und trat sie 1808 in der Konvention von Bayonne gegen Zahlung von 20 Millionen an das Großherzogtum ab. Die Blutsteuer vermochte das Land zu zahlen, die Geldsteuer aber hat es niemals völlig erlegt.

Als 1809 Österreich nochmals den Waffengang wagte, schickte es eine Armee unter dem Erzherzog Ferdinand von Este wider das neue Großherzogtum, um sich den Rücken freizuhalten. Ferdinand nahm Warschau, wurde 1809 aber durch den Einfall der polnischen Truppen unter dem Fürsten Joseph Poniatowski in Galizien, das jener für die Franzosen besetzte, an weiterem Vordringen gehindert und genötigt, in Galizien zu operieren. Der Schönbrunner Friede brachte dem Großherzogtum zwar nicht die ersehnte Angliederung ganz Galiziens, aber wenigstens den Westen, nördlich der Weichsel bis zur Einmündung des San, mit Krakau, sowie den Kreis Zamość, zusammen 53 000 qkm mit 1½ Millionen Einwohnern, so daß das Land nunmehr 157 000 qkm mit 3½ Millionen Seelen umfaßte. Doch der Imperator ließ sich dafür auch bezahlen: den früheren Abtretungen von Staatsländereien des Großherzogtums zur Verteilung an Napoleonische Generale folgten weitere, im Werte von 10 Millionen.

Nach dem Österreichischen Kriege spitzten sich die Beziehungen zwischen Napoleon und Alexander teils wegen der Kontinentalsperre teils wegen Polens, der Napoleonischen Festung vor Rußlands Toren, so zu, daß der Krieg unvermeidlich wurde. Wieder wurden die Polen für die korsischen Pläne mobil gemacht, indem ihnen die Wiedererrichtung des Königreiches in seinem alten Umfang als möglich in Aussicht gestellt wurde. Napoleon forderte von den Polen, daß sie aus eigener Kraft ihre Freiheit wiedererkämpften und Frankreich nur als hilfebringende Macht betrachteten. Dementsprechend brachte das Großherzogtum im Jahre 1812 unter ungeheuren Anstrengungen 75 000 Mann und 23 000 1812 Pferde auf, von denen etwa 60 000 Mann mit Poniatowski sich der Großen Armee anschlossen.

Während diese Truppen dem Tode entgegengingen, herrschte zu Hause patriotische Begeisterung. Es wurde ein außerordentlicher Reichstag einberufen, der sich nach alter Sitte unter dem Marschall Adam Czartoryski in eine Generalkonföderation, der auch der König-Großherzog beitrat, umwandelte. Napoleon ließ alles geschehen, auch die Erneuerung der Union in dem inzwischen von ihm besetzten Wilna. Nur gegen die Aufnahme Galiziens in die Konföderation verwahrte er sich aus Rücksicht auf Österreich. Um so furchtbarer war das Erwachen, als die Trümmer der großen Armee zurückkehrten, die Kosaken auf dem Fuße folgend. Schnell besetzten die Russen das ganze Land bis auf die festen Plätze. Warschau wurde ihnen von den Österreichern übergeben. Poniatowski und die Regierung flüchteten nach Petrikau, von dort nach Czenstochau, schließlich nach Krakau. Die Regierung knüpfte 1813 auf Czartoryskis Betreiben 1813 Verhandlungen mit Alexander an, Poniatowski aber, dessen Streitkräfte wieder auf 16 000 Mann angewachsen waren, begab sich zu Napoleon, weil, wie er sagte, „die Ehre keinerlei Transaktionen verträgt”. In der Völkerschlacht von Leipzig wurde er zum Marschall von Frankreich ernannt, fand aber in den Fluten der Elster sein Ende.

Der Wiener Kongreß löschte das Großherzogtum Warschau wieder von der Landkarte und wies bei der vierten Teilung Polens den drei Mächten diejenigen 1815 Gebiete zu, die sie heute noch innehaben. Nur Krakau mit der nächsten Umgebung blieb vorläufig als Republik unter dem Schutze der Nachbarn bestehen. Die Monarchen versprachen, in Gemäßheit ihrer Staatsformen den an sie fallenden ehemals polnischen Gebieten diejenigen Institutionen zu verleihen, die jede der beteiligten Regierungen zu gewähren für angemessen erachten würde. Die Gewährung nationaler Selbständigkeit hingegen, wie von nationalistischer Seite immer wieder behauptet wird, ist weder von den Kongreßteilnehmern den Teilungsmächten abverlangt, noch von diesen zugesagt worden. Sie behielten sich vielmehr völlige Freiheit ihrer Entschlüsse vor, wie es ja einem im Kriege mit Waffengewalt eroberten Lande gegenüber ganz selbstverständlich war. Nur für das Großherzogtum Warschau, soweit es an Rußland fiel, und in dem Umfange, den der Zar festzusetzen belieben würde, bestimmten die Kongreßakten, daß es eine besondere Verwaltung erhalten solle und daß es durch seine Konstitution (die also zu gewähren war) unwiderruflich mit Rußland verbunden werde. Die Weichselschiffahrt und der Handel zwischen den einzelnen Teilen sollte frei bleiben. Der russische Anteil erhielt den Titel eines Königreiches, der preußische den eines Großherzogtums.


[21. Kapitel.]
Die Aufstände.

In Galizien führte Österreich im großen und ganzen wieder die Organisation ein, die es dem Lande nach den ersten Teilungen gegeben hatte. Auch die Landstände wurden wieder eingesetzt.

Preußen, das in den Rheinlanden und sächsischen Landesteilen eine sehr viel wertvollere Entschädigung für seine Verluste im Osten gewann, war von dem Ballast, der es zu einem halb slawischen Staate gemacht hätte, glücklich befreit. Was in seinem Besitz blieb, war aus militärischen Gründen unbedingt nötig, hätte unter diesem und dem verkehrswirtschaftlichen Gesichtspunkte sogar noch etwas reichlicher bemessen werden können und war vor allen Dingen bereits von einer sehr großen Anzahl Deutscher bewohnt. Preußen stand nun vor der Frage, ob es dem Großherzogtum eine weitgehende Autonomie auf polnisch-nationaler Grundlage gewähren oder ob es die Eindeutschung anstreben sollte. Das erste verbot sich schon aus Rücksicht auf die zahlreichen Deutschen. Zu dem anderen, das sich um der Sicherheit der Grenzmark willen gebot, konnte man sich im Zeitalter der Romantik nicht entschließen. An dieser Unentschiedenheit hat die preußische Polenpolitik bis auf Bismarck und dann wieder unter Caprivi gekrankt, obwohl der eingeschlagene Weg der Versöhnung sich bald als falsch erwies.

Die Politik der Schonung, die man bis 1807 verfolgt hatte, wurde auch jetzt fortgesetzt. Oberpräsident wurde der sehr liberale Zerboni di Sposetti, der die nötige Festigkeit vermissen ließ. Nicht genug damit wurde noch eine Statthalterschaft eingerichtet, die der persönlich durchaus treue Fürst Anton Radziwill erhielt. Man hoffte auf diese Weise die Polen zu gewinnen. Aber statt dessen erfüllte man sie nur mit Hoffnungen auf eine staatsrechtliche Sonderexistenz.