Verfügungen über die Straßenreinigung
Die Straßen müssen rein gehalten werden.
Erstlich wird es für nötig erachtet und daher bestimmt, daß jeder Hausbesitzer die Straße vor seiner Tür täglich reinigen lassen soll, und soll sie die ganze Woche lang ordentlich gekehrt werden.
Über die Gassenkehrer
Soll der Kehricht und die Hausabfälle täglich von den Straßenkehrern weggebracht werden, und soll der Straßenkehrer auf seine Ankunft durch das Blasen eines Hornes aufmerksam machen, wie es auch bisher geschah.
Über die Anlage von Abfallgruben
Sollen die Abfallgruben soweit als möglich von der Stadt und allen öffentlichen Straßen entfernt werden, und soll es keinem Abtritträumer erlaubt sein, eine Tonne in eine Grube oder einen Garten in der Nähe der Stadt auszuleeren.
Über verdorbene Lebensmittel
Soll besonders darauf Bedacht genommen werden, daß kein riechender Fisch, verdorbenes Fleisch oder dämpfiges Getreide oder andere verdorbene Lebensmittel, welcher Art immer, in irgendeinem Teile der Stadt verkauft werden.