Ebenfalls im Frühjahr 1862 hielt Lassalle in Berlin — im Handwerkerverein der Oranienburger Vorstadt, dem Maschinenbauerviertel Berlins — noch einen zweiten Vortrag, dem er den Titel gab: „Über den besonderen Zusammenhang der Idee des Arbeiterstandes mit der gegenwärtigen Geschichtsperiode”. Auch diesen Vortrag hatte er vorher sorgfältig ausgearbeitet. Und er ist, wenngleich in Einzelheiten nicht einwandfrei — schon der Titel fordert zur Kritik heraus — unzweifelhaft eine der besten, wenn nicht die beste der Lassalleschen Reden. Eine ebenso klare wie schöne Sprache, gedrungene, flüssige, nirgends überladene und doch nie trockene Darstellung, von Satz zu Satz fortschreitende systematische Entwicklung des Grundgedankens, sind ihre formellen Vorzüge, während sie ihrem Inhalte nach — wie gesagt, mit einigen Einschränkungen — eine vortreffliche Einleitung in die Gedankenwelt des Sozialismus genannt werden kann. Es nimmt ihrem Werte nichts, wenn ich sie als eine, der Zeit und den Umständen, unter denen sie gehalten wurde, angepaßte Umschreibung des „Kommunistischen Manifestes” bezeichne; sie führt in der Hauptsache an der Hand konkreter Beispiele aus, was im historischen Teil des Manifestes in großen Zügen bereits vorgezeichnet ist.
Noch immer spielen freilich die Hegelsche Ideologie und die juristische Auffassungsweise in die Darstellung hinein, aber neben ihnen tritt doch auch, wie das übrigens im Vortrag über Verfassungswesen gleichfalls geschieht, die Betonung der ökonomischen Grundlagen der Bewegung der Geschichte in den Vordergrund. Daß die Arbeiter vermöge ihrer Klassenlage in der modernen bürgerlichen Gesellschaft die eigentliche revolutionäre Klasse bilden, diejenige Klasse, die berufen ist, die Gesellschaft auf eine neue Grundlage zu stellen — die Grundidee des kommunistischen Manifestes — ist auch der leitende Gedanke des „Arbeiterprogramms”, unter welchem Namen der Vortrag später in Druck erschienen ist. Nur daß sich für Lassalle die Sache sofort wieder in juristische Begriffe kristallisiert und mit ideologischen Vorstellungen verquickt wird. Wenn Lassalle im Titel und durchgängig im Vortrage selbst vom Arbeiterstand spricht, so könnte man darin eine bloße Konzession an den Sprachgebrauch erblicken, an der nur Pedanterie Anstoß nehmen möchte. Indes es muß Lassalle zu seinem Lobe nachgesagt werden, daß er in der Wahl seiner Ausdrücke durchaus nicht leichtfertig zu Werke ging; es ist kein bloßes Zugreifen nach einer populären Redewendung, die ihn vom „Arbeiterstand”, von einem „vierten Stand” sprechen läßt, sondern eine Folge seiner wesentlich juristischen Vorstellungen. Es ist derselbe Rückfall, der ihn den Begriff des Bourgeois nicht etwa von der tatsächlichen Machtstellung herleiten läßt, die der Kapitalbesitz rein vermöge seiner ökonomischen Wirkungen und Kräfte verleiht, sondern — von den rechtlichen und staatlichen Privilegien, die der Kapitalist auf Grund seines Besitzes genießt oder beansprucht. Statt den fundamentalen Unterschied zwischen dem modernen Bourgeois und dem mittelalterlichen Feudalherrn scharf zu kennzeichnen, verwischt er ihn auf solche Weise und läßt den Kapitalbesitzer nur dann einen Bourgeois sein, wenn er staatlich und rechtlich die Stellung eines Feudalen beansprucht. (Vgl. S. 20-22 des „Arbeiterprogramm”.) Und, wie immer, konsequent selbst in seinem Irrtum, stellt er als bezeichnendes Merkmal — d. h. nicht als ein, sondern als das Merkmal der Bourgeoisie-Gesellschaft — das Klassen- oder Zensuswahlsystem hin. Das preußische Dreiklassenwahlsystem, eingeführt von der feudalistisch-absolutistischen Reaktion gegen die bürgerliche Revolution des Jahres 1848, erscheint bei ihm als das Wahlsystem des modernen Bourgeoisiestaates. Das hat allenfalls einen Sinn, wenn man den Begriff Bourgeois auf die wenigen neufeudalen Großkapitalisten beschränkt, aber was wird dann aus dem „vierten Stand”?
Als weiteres Kennzeichen des so bestimmten Bourgeoisiestaates bezeichnet Lassalle die Ausbildung des Systems der indirekten Steuern als Mittel der Abwälzung der Steuerlast auf die nicht privilegierten Klassen. Daß jeder privilegierten Klasse die Tendenz innewohnt, sich von den Steuern möglichst zu befreien, kann unbestritten bleiben. Aber wenn Lassalle den Begriff des Klassenstaates vom Bestand von Wahlvorrechten abhängig macht, dann wird seine Theorie schon durch die einfache Tatsache umgestoßen, daß gerade in dem Lande, wo das allgemeine und direkte Wahlrecht am längsten besteht, in Frankreich, das indirekte Steuersystem am stärksten ausgebildet ist. Lassalles Deduktion, daß von den 97 Millionen Talern, die der preußische Staat im Jahre 1855 aus Steuern einnahm, nur etwa 13 Millionen aus direkten Steuern herstammen, ist übrigens gleichfalls anfechtbar. Er erklärt die 10 Millionen Taler Grundsteuer einfach für eine indirekte Steuer, da sie nicht von den Grundbesitzern bezahlt, sondern von diesen auf den Getreidepreis abgewälzt werde. Das Abwälzen war aber keineswegs eine so leichte Sache, solange die Landesgrenzen nicht durch Einfuhrzölle gegen die Zufuhr von außen abgesperrt waren. Die Grundsteuer hat vielmehr lange Zeit als eine reine Reallast auf den Grundbesitz gewirkt und ist auch als solche von den Grundbesitzern empfunden und bei Veräußerungen behandelt worden. 9 Millionen Taler Einnahme aus dem Justizdienst mögen als eine indirekte Steuer bezeichnet werden, da aber die ärmste Klasse keineswegs die meisten Prozesse führt, so kann man hier nicht von einer Steuer zur Entlastung des großen Kapitals sprechen, wie immer man sonst über die Justizgebühren denkt. Kurz, die relative Steuerfreiheit des großen Kapitals ist kein notwendiges Kriterium der Bourgeoisiegesellschaft. Diese unterscheidet sich eben von der feudalen Gesellschaft dadurch, daß sie nicht an gesetzliche Statuierung der Klassenunterschiede gebunden ist, vielmehr auch bei formeller Gleichberechtigung aller fortbesteht.
Anfechtbar war es auch, wenn Lassalle die Auferlegung von Zeitungskautionen und der Zeitungsstempelsteuer als einen Beleg dafür anführt, daß „die Bourgeoisie die Herrschaft ihres besonderen Privilegiums und Elementes — des Kapitals — mit noch strengerer Konsequenz durchführe, als dies der Adel im Mittelalter mit dem Grundbesitz getan hatte”. Zeitungskautionen und Zeitungsstempel waren in Preußen keineswegs Regierungsmittel der Bourgeoisie, sondern der halb-feudalen und bureaukratischen Reaktion. Lassalle brauchte bloß den Blick nach England zu wenden, wo die Bourgeoisie zur weitesten Entfaltung gediehen war, um sich zu überzeugen, wie auch ohne die kleinen Mittel eines rückständigen Regierungssystems die Presse, und obendrein in noch viel höherem Maße als in Preußen, „Privilegium des großen Kapitalbesitzes” werden kann. So richtig es natürlich war, gegen diese Mittel der politischen Repression die Stimme zu erheben, so ist es wiederum ein Beweis von Lassalles juristischer Denkweise, daß, wo er die Wirkung der Herrschaft der Bourgeoisie auf das Preßwesen darstellen will, er hier ausschließlich formal-rechtliche Einrichtungen anführt, den Einfluß der ökonomischen Faktoren dagegen gänzlich ignoriert.
Und schließlich führt ihn seine Ideologie dahin, dem Staat, der „Staatsidee”, einen Dithyrambus anzustimmen. Der „vierte Stand” hat „eine ganz andere, ganz verschiedene Auffassung von dem sittlichen Zweck des Staates als die Bourgeoisie”.
Als Staatsidee der Bourgeoisie stellt Lassalle die Auffassung der liberalen Freihandelsschule hin, nach welcher die Aufgabe des Staates einzig darin bestehe, die persönliche Freiheit des einzelnen und sein Eigentum zu schützen.
Das sei aber eine „Nachtwächteridee”. Die Geschichte sei „ein Kampf mit der Natur, mit dem Elende, der Unwissenheit, der Armut, der Machtlosigkeit und somit der Unfreiheit aller Art, in der wir uns befanden, als das Menschengeschlecht am Anfang der Geschichte auftrat. Die fortschreitende Besiegung dieser Machtlosigkeit — das ist die Entwicklung der Freiheit, welche die Geschichte darstellt”. Diese Entwicklung des Menschengeschlechts zur Freiheit zu vollbringen, das sei die wahrhafte Aufgabe des Staates. Der Staat sei „die Einheit der Individuen in einem sittlichen Ganzen”, sein Zweck sei, „durch diese Vereinigung die einzelnen in den Stand zu setzen, solche Zwecke, eine solche Stufe des Daseins zu erreichen, die sie als einzelne niemals erreichen könnten, sie zu befähigen, eine Summe von Bildung, Macht und Freiheit zu erlangen, die ihnen sämtlich als einzelnen schlechthin unersteiglich wäre”. Und weiter sei sein Zweck, „das menschliche Wesen zur positiven Entfaltung und fortschreitenden Entwicklung zu bringen, mit anderen Worten, die menschliche Bestimmung — d. i. die Kultur, deren das Menschengeschlecht fähig ist — zum wirklichen Dasein zu gestalten”. Er sei „die Erziehung und Entwicklung des Menschengeschlechts zur Freiheit”. So sehr sei dies „die wahre und höhere Aufgabe” des Staates, daß „sie deshalb seit allen Zeiten durch den Zwang der Dinge selbst von dem Staate, auch ohne seinen Willen, auch unbewußt, auch gegen den Willen seiner Leiter, mehr oder weniger ausgeführt wurde”.
Und der Arbeiterstand, die unteren Klassen der Gesellschaft überhaupt haben schon durch die hilflose Lage, in der sich ihre Mitglieder als einzelne befänden, den „tiefen Instinkt, daß eben dies die Bestimmung des Staates sei und sein müsse”. Ein unter die Herrschaft der Idee des Arbeiterstandes gesetzter Staat aber würde sich diese „sittliche Natur” des Staates „mit höchster Klarheit und völligem Bewußtsein” zu seiner Aufgabe machen und „einen Aufschwung des Geistes, die Entwicklung einer Summe von Glück, Bildung, Wohlsein und Freiheit herbeiführen, wie sie ohne Beispiel dasteht in der Weltgeschichte”.
So schön das Ganze entwickelt ist, so leidet diese Darstellung doch an einem großen Fehler: Trotz aller Betonung der geschichtlichen Veränderungen in Staat und Gesellschaft erscheint der Staat hier seinem Begriff und Wesen nach als ein für alle Zeit gleicherweise Gegebenes, als habe er von Anfang an einen bestimmten, einen seiner „Idee” zugrunde liegenden Zweck gehabt, der zeitweise verkannt, mangelhaft erkannt oder ignoriert worden sei und dem daher zur vollen Anerkennung verholfen werden müsse. Der Staatsbegriff ist sozusagen ein ewiger. In diesem Sinne zitiert Lassalle eine Stelle aus einer Festrede von Boeckh, wo der berühmte Altertumskenner „gegen die Staatsidee des Liberalismus” an die „antike Bildung” appelliert, welche „nun einmal die unverlierbare Grundlage des deutschen Geistes geworden” sei und von der aus sich die Ansicht erzeuge, der Begriff des Staates sei dahin zu erweitern, daß „der Staat die Einrichtung sei, in welcher die ganze Tugend der Menschheit sich verwirklichen solle”. So begreiflich und innerhalb gewisser Grenzen auch durchaus berechtigt der Protest gegen die sich damals breitmachende Theorie des absoluten sozialpolitischen Gehen- und Geschehenlassens war, so weit schießt Lassalle hier selbst über das Ziel. Der Staat der Alten beruhte auf Gesellschaftszuständen, so grundverschieden von denen der Gegenwart, daß die Ideen der Alten aber den Staat ebensowenig für die Gegenwart maßgebend sein können, wie etwa die Ideen der Alten über die Arbeit, das Geld, die Familie. Gleich diesen ist die antike Staatsidee nur Material der vergleichenden Forschung, aber keineswegs eine auf die Neuzeit übertragbare Theorie. Wenn nach Boeckh die Staatsidee des Liberalismus die Gefahr einer „modernen Barbarei” in sich trug, so die Aufpfropfung der antiken Staatsidee auf die heutige Gesellschaft die Gefahr einer modernen Staatssklaverei. Ferner stimmt es auch durchaus nicht, was Lassalle von den Wirkungen des Staates sagt. Diese sind vielmehr zu verschiedenen Zeiten sehr verschiedene gewesen. Großartige Kulturfortschritte sind vollzogen worden, ehe ein Staat bestand, und wichtige Kulturaufgaben erfüllt worden, ohne den jeweiligen Staat oder auch in Gegensatz zu ihm; der Staat hat unzweifelhaft im wesentlichen den Fortschritt der Menschheit gefördert, aber doch auch oft sich ihm als ein Hemmschuh erwiesen.
Natürlich dachte Lassalle nicht so unhistorisch, den Staatsbegriff der Alten unverändert wieder herstellen zu wollen — auch Boeckh lag ein solcher Gedanke fern —, aber mit dem schlechtweg abgeleiteten Staatsbegriff wurde die Sache nicht besser, sondern schlimmer. Der Kultus des Staates schlechthin heißt der Kultus jedes Staates, und wenn auch bei Lassalles demokratisch-sozialistischer Gesinnung ein direktes Eintreten für den bestehenden Staat ausgeschlossen war, so verhinderte diese doch nicht, daß jener Kultus später von den Anwälten des bestehenden Staates weidlich zu dessen Gunsten ausgebeutet wurde. Das ist überhaupt die Achillesferse aller auf abgeleitete Begriffe aufgebauten Theorie, daß sie, so revolutionär sie auch gedacht ist, tatsächlich immer in Gefahr ist, in eine Verklärung bestehender oder vergangener Zustände umzuschlagen. Lassalles Staatsidee war die Brücke, die den Republikaner Lassalle eines Tages mit den Streitern für das absolute Königtum und den Revolutionär Lassalle mit den eingefleischten Reaktionären zusammenführte. Der philosophische Absolutismus hatte zu allen Zeiten eine Ader, die ihn dem politischen Absolutismus nahe brachte.