Es war um diese Zeit, im Herbst 1862, daß man in Berlin in Arbeiterkreisen anfing, die Einberufung eines Allgemeinen deutschen Arbeiterkongresses zur Erörterung von besonderen Fragen des Arbeiterwohls ernsthaft zu betreiben, und daß in Zusammenkünften, die dieser Frage galten, ein beschäftigungsloser Arbeiter namens Eichler mit besonderer Heftigkeit die Fortschrittspartei der Lahmheit anklagte und gegen die Schulzeschen Genossenschaften loszog, die dem Arbeiter nichts nützten. Mit der „Selbsthilfe”, von der die Liberalen soviel Geschrei machten, sei es nichts, nur der Staat könne den Arbeitern helfen. Eichler, der behauptete, von seinem Prinzipal wegen seiner absprechenden Äußerungen über die Schulzesche Selbsthilfe gemaßregelt zu sein, fand die Mittel, nach Leipzig zu reisen, wo im dortigen Arbeiterverein „Vorwärts” gleichfalls die Idee der Einberufung eines allgemeinen Arbeiterkongresses und die Gründung einer selbständigen Arbeiterorganisation lebhaft diskutiert wurde. Er suchte das Leipziger Zentralkomitee für die Einberufung des Kongresses nach Berlin zu gewinnen, und als man ihm etwas genauer auf den Zahn fühlte, rückte er schließlich in der Hitze des Gefechtes mit der Erklärung heraus, er wisse ganz genau, daß die preußische Regierung den guten Willen habe, den Arbeitern zu helfen, namentlich bei der Gründung von Produktivgenossenschaften; er könne mitteilen, daß Herr von Bismarck bereit sei, 30000 Taler zur Gründung einer Maschinenbauer-Produktivgenossenschaft zu liefern — die Maschinenbauer waren damals, und noch lange später, in Berlin die Kerntruppe der Fortschrittspartei! Natürlich müßten sich die Arbeiter dazu entschließen, der Fortschrittspartei den Rücken zu kehren, die eine Partei der Bourgeoisie, der Hauptfeindin der Arbeiter, sei.

Damit fiel Eichler indes ab, denn so wenig die Leute, welche in Leipzig den Arbeiterkongreß betrieben, Verehrer der Fortschrittler waren, so geringe Lust hatten sie, ihnen der preußischen Regierung zuliebe in den Rücken zu fallen. Eichler zog unverrichteter Sache heim und scheint auch in Berlin wenig ausgerichtet zu haben. Als man ihm wegen seiner auffällig flotten Lebensweise, die zu seiner „Arbeitslosigkeit” so gar nicht paßte, auf den Pelz rückte, machte er mysteriöse Anspielungen auf eine reiche vornehme Dame, die Wohlgefallen an ihm gefunden habe, und da er ein hübscher Bursche war, hatte das auch nichts besonders Unwahrscheinliches. Eichler verschwand dann von der Bildfläche und tauchte später als — preußischer Polizeibeamter auf.

Als 16 Jahre später, in der Reichstagssitzung vom 16. September 1878, August Bebel die Eichlersche „Mission” dem inzwischen zum Fürsten avancierten Bismarck vorhielt, suchte dieser tags darauf den Eichler von sich abzuschütteln, indem er ein Versehen Bebels in der Zeitbestimmung für sich ausnutzte — Bebel hatte September statt Oktober 1862 als die Zeit des Eichlerschen Gastspiels in Leipzig angegeben; aber im Vertrauen auf die Wirkung dieses Kunstgriffs ließ er sich zu dem Geständnis verleiten, Eichler habe späterhin „Forderungen an mich gestellt für Dienste, die er mir nicht geleistet hatte”, und daß ihm „bei der Gelegenheit erst in Erinnerung gekommen, daß Herr Eichler im Dienste der Polizei gewesen ist und daß er Berichte geliefert hat”. (Vgl. die unter dem Titel „Die Sozialdemokratie vor dem deutschen Reichstage” veröffentlichten amtlichen Stenogramme über die Beratung des Sozialistengesetzes, 1878, S. 85.) Mit andern Worten, die angebliche vornehme Dame, oder, wie sich der Leipziger „Volksstaat” seinerzeit einmal drastisch ausdrückte, die „aristokratische Vettel” entpuppte sich als — das Berliner Polizeipräsidium.

Ebenfalls im Herbst 1862, nachdem am 13. Oktober Bismarck den Landtag vertagt hatte, hielt Lassalle seinen zweiten Verfassungsvortrag: „Was nun?” Er beruft sich dort darauf, daß die Ereignisse den Ausführungen in seinem ersten Vortrage recht gegeben haben. Die „Kreuzzeitung”, der Kriegsminister von Roon und der gegenwärtige Ministerpräsident von Bismarck hätten seine Theorie, daß Verfassungsfragen Machtfragen sind, bestätigt. Gestützt auf ihre Macht habe die Regierung fortgefahren, sich über die Beschlüsse der Kammer hinwegzusetzen. Es handle sich nun weniger um die Frage, wie der Verfassung von 1850 zur Fortdauer ihrer Existenz zu verhelfen sei, an deren Bestimmungen das Volk zum Teil gar kein Interesse habe, sondern einfach um die Frage, wie das Budgetrecht der Volksvertretung aufrechtzuerhalten, das parlamentarische Regime zur Wahrheit zu machen sei, da „in ihm, und nur in ihm das Wesen einer jeden wahrhaft konstitutionellen Regierung” bestehe. Soll man zu dem Mittel der Steuerverweigerung greifen? Nein, antwortet Lassalle. Diese sei als solche ein wirksames Mittel nur in den Händen eines Volkes, das, wie das englische, die vielen Machtmittel der organisierten Macht auf seiner Seite habe. Sie hätte nur dann einen Sinn, wenn sie dazu dienen sollte, einen allgemeinen Aufstand zu entflammen. Aber an einen solchen „werde unter den jetzigen Umständen hoffentlich wohl niemand denken”. Das einzige Mittel sei, auszusprechen, was ist. Die Kammer müsse, sobald sie wieder zusammentrete, „aussprechen das, was ist”. Das sei „das gewaltigste politische Mittel”. Die Kammer müsse es der Regierung unmöglich machen, mit dem Scheinkonstitutionalismus weiter zu regieren. Sobald sie wieder zusammentrete, müsse sie unverzüglich einen Beschluß fassen, daß sie, solange die Regierung ihren Verfassungsbruch fortsetze, es ablehne, durch Forttagen und Fortbeschließen der Regierung behilflich zu sein, den Schein eines verfassungsmäßigen Zustandes aufrechtzuhalten, und daß sie daher ihre Sitzungen „auf unbestimmte Zeit, und zwar auf so lange aussetze, bis die Regierung den Nachweis antritt, daß die verweigerten Ausgaben nicht länger fortgesetzt werden”. Sobald die Kammer diesen Beschluß gefaßt habe, sei die Regierung besiegt. Auflösung nutze ihr nichts, denn die neuen Abgeordneten würden mit derselben Parole wiedergewählt werden. Ohne Kammer könne sie aber auch nicht regieren. Ihr Kredit, ihr Ansehen, ihre Machtstellung nach außen würden so gewaltig darunter leiden, daß sie über kurz oder lang gezwungen sein werde, nachzugeben. Ein anderes Mittel, den Konflikt beizulegen, gäbe es aber nicht. Durch Forttagen und Verweigern anderer oder auch aller Ausgaben der Regierung würden nur Volk und Regierung an die süße Gewohnheit der Nichtbeachtung von Kammerbeschlüssen gewöhnt. Noch schlimmer würde es sein, wollte die Kammer sich auf einen Kompromiß einlassen, etwa für den Preis der Bewilligung der zweijährigen Dienstzeit. Nein, kein Nachgeben in der konstitutionellen Grundfrage, um die es sich jetzt handle. Je hartnäckiger sich die Regierung stelle, um so größer werde alsdann ihre Demütigung sein, wenn sie sich gezwungen sehen werde, nachzugeben. „Um so mehr erkennt sie dann die gesellschaftliche Macht des Bürgertums als die ihr überlegene Macht an, wenn sie erst später umkehrend sich vor Volk und Kammer beugen muß.” Dann aber „keinen Versöhnungsdusel, meine Herren”. Keinen neuen Kompromiß mit dem alten Absolutismus, sondern „den Daumen aufs Auge und das Knie auf die Brust”.

Lassalle nimmt in diesem Vortrag im ganzen eine versöhnliche Haltung gegenüber der Fortschrittspartei ein. Er will „der Einigkeit zuliebe” alle schweren Anklagen, die er gegen sie auf dem Herzen habe, unterdrücken. Nur die „Volkszeitung” und ihre Hintermänner, deren Politik das Aussprechen was nicht ist, sei, greift er an. Diese „Geistesärmsten” trügen durch ihre Versuche, die Regierung in eine konstitutionelle „umzulügen”, einen sehr großen Teil der Verantwortung für den jetzigen Stand der Dinge. Aber „Friede, meine Herren, der Vergangenheit”!

Ob Lassalle im Innersten seines Herzens so friedlich gesinnt war und wirklich sich dem Glauben hingab, die Fortschrittler würden auf seinen Vorschlag eingehen, oder ob diese Versöhnlichkeit nur oratorische Floskel war, um ihm später eine desto schärfere Position gegen die Fortschrittler zu verleihen, läßt sich schwer feststellen. Es mag beides zutreffen. Daß er einem zeitweiligen Zusammengehen mit den Fortschrittlern grundsätzlich nicht abgeneigt war, haben wir vorher gesehen, viele persönliche Beziehungen ließen ihm das sogar als wünschenswert erscheinen, und vom prinzipiellen Standpunkt ließ sich bei der damaligen Sachlage auch nichts dagegen einwenden. Auf der anderen Seite war es aber immer zweifelhafter geworden, ob die Fortschrittler sich mit ihm einlassen und ihm denjenigen Einfluß auf ihre Taktik einräumen würden, auf den er Anspruch zu haben glaubte.


[Lassalle und das Leipziger Arbeiterkomitee. — Das Offene Antwortschreiben, politischer Teil.]

Jedenfalls gingen sie auf die Friedensbedingung, d. h. die von Lassalle vorgeschlagene Kampfesmethode, nicht ein. Man kann ihnen auch von ihrem Standpunkt aus nicht unrecht geben. Lassalles Vorschlag war sehr gut, wenn man es so schnell als möglich zum Äußersten treiben wollte, wenn man entschlossen, sowie in der Lage war, auf einen Staatsstreich — denn weiter blieb der Regierung bei dieser Taktik nichts übrig — mit einer Revolution zu antworten. Soweit waren aber die Fortschrittler noch nicht, und darum zogen sie die Methode des Hinziehens vor. Ohne Revolution in unmittelbarer Reserve lief der freiwillige Verzicht auf die Tribüne in der Kammer auf den famosen „passiven Widerstand” hinaus, über den Lassalle sich mit Recht selbst lustig machte. Durch beharrliche Verweigerung des Budgets konnte man ebenso laut und drastisch „aussprechen, was ist”, die öffentliche Meinung ebenso wirksam oder noch mehr in Erregung halten, als durch das Mittel der Vertagung ins Unbestimmte, das der Regierung obendrein einen Schein von Recht für die Außerkraftsetzung der Verfassung lieferte. Das war ja aber die Hauptidee der Taktik der Fortschrittler, die Regierung vor allem als Vertreterin der Gewalt gegenüber dem Recht hinzustellen. „Ihre Hauptwortführer,” sagt B. Becker sehr gut, „waren meist Leute aus dem Richter- und Advokatenstande, folglich an juristisch-advokatorische Dehnbarkeit[20] gewöhnt und den Streit der Kammermajorität mit der Regierung wie einen langen Rechtsstreit zu betrachten geneigt.”

Sie erhoben denn auch von neuem gegen Lassalle den Vorwurf, daß er, gleich der Regierung, Macht vor Recht gestellt habe. Und nun, nicht nach der ersten Verfassungs-Broschüre, wie es bei Becker heißt, schrieb Lassalle den Aufsatz „Macht und Recht”, in welchem er der Fortschrittspartei rund heraus den Fehdehandschuh hinwarf. Es war ihm ein leichtes, die ganze Lächerlichkeit jenes Vorwurfs mit ein paar Worten schlagend nachzuweisen und den Fortschrittlern als Zugabe den Beweis zu liefern, daß ihr Abgott Schwerin, dessen Erklärung, daß in Preußen „Recht vor Macht gehe”, sie so laut bejubelten, an einem ganzen Dutzend Rechtsbrüchen, wo Macht vor Recht ging, teilgenommen hatte. „Es hat kein Mensch im preußischen Staat das Recht, vom ‚Recht’ zu sprechen” — ruft er aus — „als die Demokratie, die alte und wahre Demokratie. Denn sie allein ist es, die stets am Recht festgehalten und sich zu keinem Kompromiß mit der Macht erniedrigt hat.” Und: „Bei der Demokratie allein ist alles Recht — und bei ihr allein wird die Macht sein!”