[5] Ob man alle Orchestermitglieder für stimmberechtigt erklären will, muß lokalen Bestimmungen überlassen bleiben.
Ob die Anstellung auf Zeit oder auf Lebensdauer geschehen soll, wird von den Bedingnissen jedes einzelnen Falles abhängen. Zu erwägen ist nur, daß der Rücktritt, lediglich von der Theilnahme an der Direction, nur da möglich ist, wo ein zweiter Kapellmeister dafür einzutreten vorhanden ist.
Der Theaterdichter und Schriftführer —man mag ihn auch Dramaturg nennen — hat, wie herkömmlich, für das Bedürfniß der Bühne an Gelegenheitsgedichten, Bearbeitungen, Abänderungen, Verbesserungen der Operntexte u. s. w. zu sorgen, auch die Bureaugeschäfte und Correspondenz zu führen, so weit ihm letztere nicht vom Kapellmeister und Director erleichtert wird. Seine wesentliche Aufgabe aber wird sein, die Literatur, den Geist der Dramatik zu vertreten. Er soll von dieser Seite her immer neue Anregungen geben, damit die Direction sich nicht einer blos herkömmlich theatralischen Richtung und den gewöhnlichen Tagesforderungen hingebe. Er soll also der wichtigste Rathgeber des Directors sein in Allem, was die höhere Bedeutung der Bühne berührt; besonders also in der Wahl der aufzuführenden dramatischen Werke. Er soll den Director vornehmlich unterstützen: im Kunstpersonale ein allgemeines Bildungsbestreben zu wecken und zu nähren. Durch Anregungen aller Art, durch Vorträge, Regelung der Lectüre, Aufsicht über Vervollständigung und Benutzung der Theaterbibliothek in diesem Sinne, durch bereite Auskunft über wissenschaftliche Fragen, durch Vermittelung eines innigen Verkehrs mit literarischen Capacitäten und eines Zusammenhanges mit den Vereinen dramatischer Autoren — deren Bildung durch die Reorganisation des Theaters gewiß angeregt werden wird — soll er den Geist des Institutes heben und erweitern.
Daß dieser Posten von der allergrößten Wichtigkeit, leuchtet ebensowohl ein, als daß die meisten zur Zeit fungirenden Theatersecretaire — die ebensowohl beim Post-oder Steuerfache angestellt sein könnten — diesen Forderungen nicht entsprechen werden; diese Stelle wird also bei einer Bühnenreform fast überall neu besetzt werden müssen.
Aus einer Wahl kann dieses Mitglied der Direction nicht hervorgehen, weil keine wahlberechtigte Körperschaft dazu vorhanden ist.[6] Die darstellenden Mitglieder können in ihrer Mehrheit kein Urtheil über seine Befähigung haben, auch sind sie in dienstlicher Beziehung nicht dergestalt von ihm abhängig, daß er der Mann ihres Vertrauens sein müßte. Es wird genügen, wenn die Majorität des Ausschusses der darstellenden Künstler der Ernennung beistimmt, welche vom Ministerium, in Uebereinkunft mit den beiden andern Directionsmitgliedern, vorgenommen wird.
[6] Bis jetzt existiren keine Vereine dramatischer Autoren, denen eine corporative Vertretung beizumessen wäre und denen man darum eine Betheiligung bei der Wahl dieses Vertreters der dramatischen Literatur zumuthen könnte.
Dieser Ausschuß der darstellenden Künstler ist für die Gesammtorganisation überhaupt von großer Wichtigkeit.
Gleich den Musikern, Choristen und Tänzern erwählt alljährlich das darstellende Personal, Herren und Damen, einen Ausschuß von mindestens fünf Männern, darunter wenigstens je zwei aus Oper und Schauspiel.