„Ich könnte den Beweis dafür antreten; aber, um die Verhandlung nicht in die Länge zu ziehen, würde ich mich begnügen, wenn Sie die Aussage verweigern, weil Sie befürchten, sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen.“
Toifl:
„Ich verweigere die Aussage.“
R.-A. Dr. S. Weinberg:
„Das genügt mir.“
R.-A. Th. Liebknecht zu Toifl:
„In welchem Bureau sind Sie tätig?“
Toifl verweigert die Aussage.
R.-A. Th. Liebknecht führt aus, die Verteidigung müsse auf der Frage bestehen, da diese Stelle wahrscheinlich auch mit dem Mord an Blau in Verbindung zu bringen sei. Toifl erwidert, er könne aus Sorge um seine Sicherheit und Angst vor den Kommunisten seine Arbeitsstätte nicht nennen; ein Gerichtsbeschluß gibt ihm recht.
R.-A. Th. Liebknecht: