Zeuge Erwin Thun schildert, wie Toifl in seiner Wohnung die militärpolizeiliche Abteilung gründete. Gleichzeitig wurden auch Leute auf die „Schwarze Schar“ vereidigt. Ferner habe Toifl auch ihn aufgefordert, den Faust zu ermorden.

Zeuge Schmid bekundet Aufforderungen des Toifl zum Diebstahl. „Die Genossen sollten sich keine moralischen Bedenken machen, sondern nehmen, wo zu nehmen sei.“ Auch habe Toifl eines Tages eine Liste gebracht, auf der die Namen von zwanzig Spitzeln standen, „die alle nacheinander um die Ecke zu bringen seien“.

Toifl bestreitet all das.

Zeuge Schmid erinnert sich genau einer Aufforderung Toifls zum Diebstahl von Linoleum für ein Parteiorgan. Toifl erklärt, die Aufforderung habe wohl bestanden, sie sei aber nicht von ihm, sondern von Schmid selbst ausgegangen.

Zeuge Paul Worm ist derjenige, den Toifl in späteren Aussagen der Voruntersuchung als den „Franz“ der Anklageschrift bezeichnete und der Mittäterschaft bezichtigte. Der Zeuge bestreitet ganz entschieden, an der Ermordung des Blau teilgenommen zu haben. Ebenso bekundet Hugo Fichtmann, daß die ihm von Toifl unterschobenen Äußerungen über Worm völlig erlogen seien. Worm wird daraufhin dem Hoppe gegenübergestellt, der bestätigt, das sei nicht jener Franz, den er am Mordtage kennen gelernt habe. Ebenso Pohl. Worm bietet Zeugen an, daß er niemals sich Franz genannt habe, – wie Toifl das ausgesagt habe.

Toifl bleibt bei seinen alten Angaben.

Der Zeuge Bischof war Vormund des Toifl und stellt ihm ein gutes Zeugnis aus; besonders habe er nie gelogen.

R.-A. Th. Liebknecht teilt mit, daß sich bei ihm eine Menge Leute gemeldet hätten, vor denen Toifl Aufforderungen zu Gewalttaten äußerte; aber sowohl Staatsanwalt als Richter, als auch Geschworene erklären, in dieser Hinsicht genügend aufgeklärt zu sein – so wird von der Vernehmung dieser Zeugen Abstand genommen.

Schluß der Beweisaufnahme.
Plädoyers.

Die Verhandlung neigt sich ihrem Ende zu. Die Verteidiger betonen, daß die Spitzel Samson, Strolz und Schreiber noch immer auf der Zeugen- oder Anklagebank fehlen.