Bezüglich Samson wird erklärt, daß dessen Aussagen gegen die Angeklagten nicht so ins Gewicht fallen, daß sie eine Änderung des Urteils bewirken könnten.

Zum Fall Strolz berichtet R.-A. Dr. S. Weinberg, er habe inzwischen erfahren, daß dieser von der antibolschewistischen Liga für seine Tätigkeit in Sachen Blau 5000 M. erhielt. Aber er glaube, daß die Beweisaufnahme ein hinlänglich klares Bild dieses Mannes ergeben habe: man könne wohl erwägen, auf ihn zu verzichten. Diesen Verzicht sprach R.-A. Th. Liebknecht klar aus: nachdem der Kriminalkommissar Dr. Riemann selbst ausgesagt habe, Strolz habe den Blau an die Kommunisten verraten, habe die Verteidigung nicht mehr nötig, diesen Belastungszeugen zu sehen.

Dagegen verlangten die Verteidiger den Schreiber. Auf Anregung des Vorsitzenden ändern sie ihren Beweisantrag dahin, daß Schreiber den Mord an Blau nicht allein, sondern in Gemeinschaft mit anderen begangen habe. Der Staatsanwalt erklärt sich nochmals außerstande, den Beschuldigten beizubringen. Daraufhin lehnt das Gericht den Beweisantrag ab, da durch die Aussage sowohl wie durch die eventuelle Mitschuld des Schreiber an der Beurteilung der Beteiligung der Angeklagten nichts geändert wird (d. h. die eventuelle Untersuchung gegen Schreiber wird von dem Verfahren gegen Fichtmann und Gen. abgetrennt – es kann aber auch heißen: Schreiber ist so sehr der Schuld oder Mitschuld verdächtig, daß seine Aussagen nicht gegen die Mitverdächtigen gewertet werden können).

Bezüglich Toifl teilt Dr. Weinberg noch mit, daß dieser am 23. Juni 1919 wegen Erpressung verhaftet wurde und in Polizeigewahrsam in der Dirksenstraße gekommen war. Am anderen Tage kam Oberleutnant Graf Westarp mit einer Bescheinigung vom Reichswehrgruppenkommando 20 und befreite ihn. Der Verteidiger bietet Beweis an, verzichtet aber für die Verteidigung darauf. Auch das Gericht legt keinen Wert auf Herbeischaffung der Akten und Vernehmung der Beteiligten.

So wurde am achten Verhandlungstage die Beweisaufnahme geschlossen und der Wortlaut der Schuldfragen festgelegt.

Den neunten Verhandlungstag eröffnete Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann mit seinem Plädoyer. Er stellte das Für und Wider der Beweisaufnahme gegeneinander und kam in dreistündigen Ausführungen zu folgendem Schluß:

„Ich will bei der Beurteilung dieses Falles keinerlei politische Gesichtspunkte anlegen. Sicher, die Tat fand statt in einem Milieu von Politik, und dort, wo sie nicht gerade am schönsten ist, aber: Irgendwelche Beweise dafür, daß die politische Partei der Angeklagten, die kommunistische Partei, hinter der Mordtat steht, hat die Verhandlung nicht erbracht. Es liegt mir fern, irgendwelche Vorwürfe gegen die kommunistische Partei oder gegen die Gesamtheit ihrer Mitglieder zu erheben. Doch, diese Einschränkung hebt nicht auf: die Tatsache eines begangenen Mordes, den das Gericht zu ahnden hat. Noch ist es nicht gelungen, die Tat in ihrer Ganzheit aufzudecken, die Untersuchung in dieser Richtung wird weitergehen – fest steht indes, daß der Tod des Blau beabsichtigt war; es war Mord. Und es ist erwiesen, daß die Angeklagten an diesem Morde teilnahmen.“

Der Staatsanwalt begründete diesen Satz ausführlich – Argumente, die hier nicht nochmals erörtert zu werden brauchen, weil sie aus der Anklageschrift bekannt sind. Am Schluß bat der Anklagevertreter, bei Hoppe und Fichtmann die Schuldfragen wegen Mord, bei Winkler die wegen Beihilfe zu bejahen.

Von den Verteidigern nahm zuerst R.-A. Dr. Siegfried Weinberg das Wort. Zunächst geißelte er in allgemeinen Überblicken das System der politischen Rechtspflege in Deutschland und die verschiedenartige Behandlung der zahlreichen politischen Mörder von rechts und der wenigen von links. Er gab alsdann in großen Zügen ein Bild des Milieus, das der Prozeß aufgezeigt habe. An Stelle der ursprünglich auf die Anklagebank gesetzten Personen sei etwas anderes auf die Anklagebank gekommen: ein Lockspitzelsystem, wie es scheußlicher noch nie dagewesen sei. Der Kampf gegen dieses sei nicht Sache einer einzelnen Partei, sondern aller anständigen Menschen.

„Der Herr Staatsanwalt hat den Alibibeweis des Angeklagten Fichtmann unberücksichtigt gelassen; er hat die Aussagen des Hoppe und Winkler ignoriert und über ihr Verhalten Behauptungen aufgestellt, für die kein einwandfreies Zeugnis vorhanden ist. Es ist doch so: über die Beteiligung des Hoppe und Winkler wissen wir effektiv nur, was die beiden selbst angeben: daß Hoppe den Blau verließ, als er die Mordabsicht der anderen ihm Unbekannten sah und nicht hindern konnte; daß Winkler seine Wohnung auslieh und fortging. Alles andere ist Rede und Widerrede, hier bezeugt und dort widerrufen.