Der Verteidiger entrollte bei dieser Gelegenheit das Charakterbild der einzelnen in dieser Affäre tätig gewesenen Spitzel, wie es sich aus der Beweisaufnahme zeigt.

„Man inszenierte ein Kesseltreiben; man schob den Kommunisten den lästigen Blau hin, als Beute; man wollte ihnen die Ausführung eines Urteils überlassen, das man selbst gefällt hat. Dann hatte man zwei auf einen Schlag: man war den Blau los und hatte neue kommunistische Greuel! Die Angeklagten hier sind schuldlos: es sind die Leute, denen man den Mord zumuten wollte, die Leute, die sich weigerten, ihn auszuführen und deren Besonnenheit es zu verdanken ist, daß nicht schon in der Versammlung, nicht schon am Kreuzberg die Tat geschah.“ –

Dr. Weinberg stützte diese Auffassung ausführlichst durch die Ergebnisse der Beweisaufnahme und durch Parallelen zu anderen Vorfällen der Zeit. Er legte das Milieu dieser Spitzel bloß: wie Blau den Bomin entlarvte, Strolz den Blau und Toifl die Schröder-Mahnke; wie in diesen Handlungen die persönliche Minderwertigkeit und der Konkurrenzneid der Lockspitzel sich zeige, der ihre Aussagen und Zeugnisse entwerte; und, wie im Falle Blau, deutlich das Gemeinsame eines Vorgehens, das Auftragmäßige der verschiedenen parallelen Schritte erkennbar sei. Blau war der ungetreue Spitzel, der dem Tode verfallene.

Im Gegensatz dazu hatte die Kommunistische Partei keine Veranlassung und keinen Nutzen vom Tode des Blau:

„Überlegen Sie doch: wenn man den einen Spitzel wegschafft, tritt ein anderer an seine Stelle; automatisch: ist es da nicht bequemer, den Entlarvten zu dulden, in Sicherheit zu wiegen und in Schranken zu halten? Der erkannte Spitzel kann vielleicht noch vorteilhaft sein, in jedem Fall ist er ungefährlich und häufig sogar ergötzlich. Natürlich: Deutschland ist groß: man muß den Mann photographieren, die Ortsgruppen warnen: dann mag er ruhig wo anders auftauchen. Es ist unklug, Spitzel zu töten.“

Hierauf ging Dr. Weinberg nochmals auf das Verhalten der Angeklagten ein: wie die Ergebnisse der Voruntersuchung es darstellten und die der Beweisaufnahme es verändert aufzeigten. Dann bat Dr. S. Weinberg darum, seine Klienten freizusprechen, gegebenenfalls bei Hoppe die Frage wegen Unterlassung der Anzeige einer strafbaren Handlung zu bejahen und sprach die Hoffnung aus, der Prozeß möge wenigstens die Folge haben, die politische Atmosphäre zu säubern und das maßlose Spitzeltum einzudämmen.

R.-A. Th. Liebknecht nahm hierauf in einstündiger Rede das Wort, unterstrich die Ausführungen des Vorredners und schloß sich denselben in jeder Beziehung an. Er wandte sich alsdann der Beteiligung Winklers an der Tat zu und legte dar, daß diesem Angeklagten irgendeine strafbare Beteiligung an der Ermordung Blaus durch die Beweisaufnahme nicht nachgewiesen sei und forderte die Freisprechung desselben. (R.-A. Dr. Rosenfeld war am Erscheinen verhindert.)

Nach einer kurzen Replik des Staatsanwalts und einigen Worten der Verteidiger bittet der Angeklagte Hoppe ums Wort und erklärt, daß ihm selbst nach zehntägiger Verhandlung das Eigentliche der Tat noch vollkommen dunkel sei; er habe den dringenden Verdacht, diejenigen, die am meisten hetzten, seien bezahlte Subjekte gewesen und er komme immer mehr zu der Überzeugung, daß Kommunisten an der ganzen Geschichte gar nicht beteiligt gewesen seien. Was ihn anbelange, so betone er nochmals, daß er all sein Wissen gestanden habe und er betone ferner seine ablehnende Stellung zum individuellen Terror und zur Propaganda der Tat. Er bäte, die entsprechenden Stellen des Programms der freien sozialistischen Jugend anzuhören, – und verliest dieselben.

Hierauf folgte die Rechtsbelehrung der Geschworenen durch den Vorsitzenden. Die Schuldfragen lauteten: