Fragen an die Geschworenen
in der Strafsache
gegen

1. den Lederarbeiter (Schankwirt) Max Fichtmann

2. den Kaufmann (Broschürenverkäufer) Erwin Hoppe

3. den Schneidergesellen Willi Winkler, sämtlich hier im Untersuchungsgefängnis.

Fragen.

Antworten.

Dabei sind die §§ 307, 308 der Strafprozeßordnung zu beachten:

§ 307. Der Spruch ist von dem Obmanne neben den Fragen niederzuschreiben und von ihm zu unterzeichnen.

Bei jeder dem Angeklagten nachteiligen Entscheidung ist anzugeben, daß dieselbe mit mehr als sieben Stimmen, bei Verneinung der mildernden Umstände, daß dieselben mit mehr als sechs Stimmen gefaßt worden sind. Im übrigen darf das Stimmenverhältnis nicht angegeben werden.

§ 308. Der Spruch ist im Sitzungszimmer von dem Obmann kundzugeben. Der Obmann spricht die Worte: