„Auf Ehre und Gewissen bezeuge ich als den Spruch der Geschworenen“
und verliest die gestellten Fragen mit den darauf abgegebenen Antworten.
1. Ist der Angeklagte
Max Fichtmann
schuldig, zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 in gemeinschaftlicher Ausführung mit mehreren Anderen, vorsätzlich einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, getötet zu haben, indem er die Tötung mit Überlegung ausführte?
nein.
2. Im Falle der Verneinung der Frage zu 1:
Ist der Angeklagte Max Fichtmann schuldig, zu Berlin in der Nacht vom 2. zum 3. August 1919 in gemeinschaftlicher Ausführung mit mehreren Anderen vorsätzlich einen Menschen, den Inspektor Karl Blau, getötet zu haben, indem er die Tötung nicht mit Überlegung ausführte?
nein.